Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von SAM&EmMaLi am 10.11.2008, 22:29 Uhr

Darf ich Euch mal was fragen?

Hallo!

Meine Schwester ist zum erstenmal schwanger *freu*. Nun ist es so, daß sie in einer sehr großen Firma im Schichtdienst arbeitet. Sie hat einen sehr verantwortungsvollen Job und leitet 2 Abteilungen. Sie ist sehr auf das Geld angewiesen.
Nun ist es so, daß dort in der Firma alle schwangeren Frauen keine Spätschicht mehr machen dürfen! Meine Schwester hat nun "Angst" zu sagen, daß sie schwanger ist, weil sie nicht auf die Spätschicht verzichten kann wegen des Geldes!
Ich meinte nun, daß es doch normalerweise so ist, daß Schwangere wegen ihrer Schwangerschaft nicht schlechter gestellt werden dürfen oder? Heißt: Ich denke, sie würde dann zwar nur Frühschicht arbeiten, müsste aber die Zulage für die Spätschicht auch bekommen oder? Liege ich da falsch?

LG
SAM

 
11 Antworten:

Re: Darf ich Euch mal was fragen?

Antwort von carpediem, 35. SSW am 10.11.2008, 22:59 Uhr

Erstmal alles Gute für Deine Schwester und die Schwangerschaft. Die Spätschicht, die Sie nicht machen soll, schützt sie und das Kind...

Zu der Rechtsfrage: geh mal auf der Startseite oben auf der Seite ganz rechts zu N.Bader - sie beantwortet Rechtsfragen kompetent.

LG

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Re: Darf ich Euch mal was fragen?

Antwort von safa, 7. SSW am 11.11.2008, 7:17 Uhr

also ich kann mir nicht vorstellen, dass sie die zulage für spätschicht bekommt wenn sie die nicht arbeitet- warum auch? fände ich auch nicht fair. man bekommt ja als schwangere auch keinen wochenendzuschlag wenn man nicht am WE arbeitet. denke da muss sie durch und wenn sie dann daheim ist hat sie ja auch weniger gehalt
LG

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Leider nein!

Antwort von alex2008, 28. SSW am 11.11.2008, 8:45 Uhr

Hallo, ich habe auch vor meiner Schwangerschaft im Schichtdienst gearbeitet, und mit der Bekanntgabe meiner Schwangerschaft fiel der Schichtdienst für mich weg. Aber letztlich ist es so: theoretisch dürfen Schwanger bis 20.00 Uhr arbeiten. Das heißt sie könnte früher mit dem Dienst beginnen, als der normal Spätdienst und dafür 20.00 Uhr in den Feierabend gegen. Kommt auf den Arbeitgeber an. Sie sollte das Thema bei ihren Arbeitgeber offen Ansprechen.

Gruß Alex

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Re: Leider nein!

Antwort von nightnurse3, 40. SSW am 11.11.2008, 10:29 Uhr

Wie die Vorschreiberin erwähnt bekommt man natürlich keine Zuschläge gezahlt für Dienste die man nicht verrichtet hat.

Selbst wenn man aber bis 20 Uhr arbeitet,bekommt man trotzdem keine Zuschläge,denn hier geht es ja scheinbar nicht um die Tatsache, das man später arbeiten will,sondern nur um die Zuschläge.

Ich glaube allerdings nicht, das diese Zuschläge so viel ausmachen, denn in der Regel bekommt man als Spätdienstzuschlag nicht sehr viel. Man darf auch nicht vergessen, das man dadurch weniger Steuern zahlt!

Die Einzige Möglichkeit wie man das Ganze umgehen kann,um trotzdem den vollen Lohn zu bekommen wäre ein Beschäftigungsverbot.

So und noch ein kleiner Hinweis am Rande...in der Elternzeit bekommt man noch weniger Lohn, und wenn man sooooo dringend auf das Geld angewiesen ist, frage ich mich wieso sie überhaut schwanger werden wollte?

LG

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@ nightnurse3, 40. SSW - da kann ich echt nur mit dem Kopf schütteln!

Antwort von SAM&EmMaLi am 11.11.2008, 12:01 Uhr

"So und noch ein kleiner Hinweis am Rande...in der Elternzeit bekommt man noch weniger Lohn, und wenn man sooooo dringend auf das Geld angewiesen ist, frage ich mich wieso sie überhaut schwanger werden wollte?"


DAS hättest du dir sparen können!!!!
Ich hab hier lediglich nach einer Auskunft gebeten. Die mstände kennst du nicht oder? Meine Schwester wird nach der Geburt sofort wieder arbeiten - somit hat sie KEINE Einschränkung! Aber ich denke, ich brauch weder mich, noch meine Schwester hier verteidigen!
Ich finde Deine Aussage unter aller Kanone!

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Re: Darf ich Euch mal was fragen?

Antwort von happymama!, 35. SSW am 11.11.2008, 12:46 Uhr

Hallo Sam,

ich habe einen Beruf, in dem ich mehrmals pro Monat Nachtdienst machen muss. Nach Bekanntgabe der SS durfte ich dann keine Nachtdienste mehr machen, bekam aber für den Verdienstausfall eine monatliche Entschädigung, die ungefähr so hoch ausfiel, wie mein durchschnittlicher Zusatzverdienst für die Nachtdienste war. Die Chancen, dass Deine Schwester so etwas auch bekommt, sehe ich von daher gar nicht so schlecht. Die Rechtberatung hier im Forum zu fragen, ist keine schlechte Idee finde ich. Schade, dass Deine Schwester nach der Geburt gleich wieder arbeiten gehen will/muss. Würde das Elterngeld da nicht ausreichen?

LG, Tina

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sorry kann nightnurse frage verstehen? wie will sie das denn hinterher machen??

Antwort von tinkibaer am 11.11.2008, 12:53 Uhr

freue mich für deine schwester gar keine frage,aber du schreibst sie ist drauf angewiesen--da kommt ja die frage automatisch. (ohne das ich es böse meine)

wie macht sie das später??nur aus reinem interesse gefragt.

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Re: sorry kann nightnurse frage verstehen? wie will sie das denn hinterher machen??

Antwort von SAM&EmMaLi am 11.11.2008, 13:40 Uhr

Ich habe die Frage eigentlich schon beantwortet! Sie wird nach der Geburt wieder ganz normal arbeiten gehen und ihr Mann wird zuhause bleiben. Sooooo ungewöhnlich ist das doch gar nicht oder? Sie hat einen super Job, verdient sehr gut und ihr Mann ist leider krankheitsbedingt schon 2 Jahre arbeitsunfähig. Er wird sich um das Kind kümmern und falls sich die Frage hier stellt: JAAAA, es war und ist ein absolutes Wunschkind!
Sie bekommen kein Hartz IV, und auch keine sonstigen Zuschüsse vom Amt/Staat. Deshalb brauchen sie eben IHR Gehalt.
Wenn der Mann Kinder bekommen könnte, wäre sicherlich ihr Mann gerne schwanger geworden *zwinker*

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Nach der Geburt sofort wieder arbeiten?

Antwort von SilkeJulia am 11.11.2008, 18:01 Uhr

Wenn sie sich das antun will... es ist weder für sie noch fürs Kind gut.
Mindestens 8 Wochen sollte sie zu Hause bleiben!

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Re: Nach der Geburt sofort wieder arbeiten?

Antwort von SAM&EmMaLi am 11.11.2008, 20:33 Uhr

Naja, die Mutterschutzzeit wird sie schon zuhause sein und ggf. dann ihren Urlaub noch dranhängen - so sind es dann auch einige Wochen.

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Re: Darf ich Euch mal was fragen?

Antwort von hallomal am 13.11.2008, 15:27 Uhr

Hallo,

also, ich finde den Entschluss deiner Schwester ganz normal. Weiß jetzt ehrlich nicht, warum alle drauf rumhacken. Zwei Monate Mutterschutz danach muss (ja muss) sie nehmen, aber da bekommt sie ja auch das Gehalt. Meine Mama ging auch nach 2 Monaten in die Arbeit und ich war bei der Oma. Hat mir sicher nicht geschadet. Respekt vor deiner Schwester, es gibt eh genügend Frauen, die einmal ein Kind bekommen und sich dann die nächsten 20 Jahre von ihrem Mann durchfüttern lassen, weil sie ja soviel geleistet haben.

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