Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von PinkLady111 am 25.07.2016, 10:59 Uhr

Chancen auf BV

Huhu, ich will am 8.8. beim nächsten Termin ein BV ansprechen. Bis dahin versuche ich mich Krank schreiben zu lassen.
Ich werde noch auf Leitern geschickt, darf Überstunden machen und schwer heben bleibt auch nicht aus. Heute bin ich dann mal richtig schön umgekippt( nicht von der Leiter, sondern war kurz bewusstlos) . habe mich dann kurz ausgeruht und habe Danach an der Kasse gesessen bis die nächste Kollegin kam und bin dann erst zum Arzt. Zum Dank wurde ich noch dumm angemacht ob ich nun morgen zu hause bleibe und auf meine Verabschiedung reagierte niemand!
Meint ihr das reicht aus? Ich will mein Baby nicht gefährden und schon gar nicht für so undankbare Kollegen/ Chefs!

 
14 Antworten:

Re: Chancen auf BV

Antwort von wishforyou am 25.07.2016, 11:54 Uhr

Das sollte aufjedenfall ausreichen !!!
Entschuldige, aber was hast du denn für beknackte Kollegen, traurig...

Ich hab schon ein BV bekommen, als ich ihr sagte dass ich sechs Stunden ununterbrochen stehen muss.
Vorallem macht einen das ja dann psychisch auch fertig, so behandelt zu werden oder?

Ich würde an deiner Stelle schnellstmöglich zum FA, und die Situation erklären, ich denke das wird positiv für dich ausgehen !

Viele liebe Grüße
Wishforyou (8+1)

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Re: Chancen auf BV

Antwort von emilie.d. am 25.07.2016, 12:40 Uhr

Dein AG muss Dir das BV aussprechen, wenn er Dich nicht entsprechend des MuschG einsetzen kann. Er bekommt es über die Umlage 2 von der KK wieder, ich würde die Option in Ruhe mit ihm besprechen.
Mit dem Krankschreiben lassen wäre ich vorsichtig, weil eine Krankschreibung einem BV immer vorgeht, wenn beides vorliegt. Dein Gyn könnte Dir ein individuelles BV aussprechen. Klingt für mich aber nicht danach.
Erster Gesprächspartner ist Dein AG, wenn er sich nicht an das MuschG halten will, das Gewerbeaufsichtsamt. Wäre für mich allerdings die allerletzte Option.

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Re: Chancen auf BV

Antwort von MissRanya am 25.07.2016, 13:28 Uhr

Aber soweit ich informiert bin, würde ausfallender Lohn durch schwangerschaftsbedingten (!) Ausfall durch Krankschreibung ausgeglichen werden?

Wann bist du denn im Mutterschutz?

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Re: Chancen auf BV

Antwort von Hubbeldubbel am 25.07.2016, 13:29 Uhr

Dein Ansprechpartner ist das Gewerbeaufsichtsamt nicht der FA.

Kostet schließlich alles Geld!

Es gibt für Schwangere Regelungen, die der AG einhalten muss.

Der FA darf Dur theoretisch kein individuelles BV ausstellen.

Wenn sich nun jeder Chef nicht an die Bestimmungen hält, nur um sich finanziell zu sanieren... Wer soll das zahlen?

Wünsche Dir alles Gute für die Durchsetzung Deiner Rechte :-)

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Re: Chancen auf BV

Antwort von PinkLady111 am 25.07.2016, 13:46 Uhr

Das ist ja das Problem -Erst Mitte Dezember.
so lange will ich das Theater nicht mehr mit machen.
Mit meinem ag könnte ich drüber reden, dann würde aber meine Chefin auf den Deckel kriegen! Alle lieben sie (ich einst auch) und würden sich auf ihre Seite stellen. Will man sich den psychoterror antun? Ich nicht! Und zurück will ich nach der Elternzeit schließlich auch wieder!

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Re: Chancen auf BV

Antwort von MissRanya am 25.07.2016, 13:54 Uhr

Ist jetzt die Frage, ob du den "richtigen" Weg gehst und dein Recht einforderst.
Oder ob du den Umweg gehst und dich jedes mal 5-6 Wochen lang wegen etwas anderem krank schreiben lässt.

Wenn du auf der Arbeit ohnmächtig wirst,sollte man das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ich würde den ersten Weg zum Gyn nehmen und es besorechen. Und natürlich mit deinem AG besprechen, ob ein Berufsverbot nicht die bessere Option ist.
DaS kannst du ja auch diplomatisch klären. Dass du leider nicht mehr für die anfallenden Arbeiten einsatzfähig bist und somiteine Last im laufenden Betrieb usw usf.
Ich denke,wenn der AG nichts geeignete finden kann,wird er "froh"sein,dich in BV zu stecken,anstatt ständig Ärger im Betrieb und Missmut unter den Kollegen zu haben

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Re: Chancen auf BV

Antwort von Hubbeldubbel am 25.07.2016, 14:07 Uhr

Das BV kann ggf. geprüft werden. Bei einer Schwangeren im Chemielabor fragt vermutlich keiner nach aber bei einer Kassiererin schon eher, denn theoretisch liegt es sehr Nahe, dass der AG sie einsetzen kann aber lieber sparen will und er die Schwangere lieber auf Kosten der Umlage los ist.

Heißt, selbst wenn der AG das BV ausspricht, kann es nach hinten los gehen...

Vor ein paar Jahren war das mit dem BV noch völlig unproblematisch, dann wurde es ausgenutzt und nun ist es schwer selbst mit tatsächlichem Grund eines zu bekommen.

Im vorliegenden Fall ist ein BV ja auch nicht angezeigt und nur der Ausweg. Absolut nicht nötig, wenn der Chef die Spielregeln für Schwangere einhält.

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Re: Chancen auf BV

Antwort von PinkLady111 am 25.07.2016, 14:24 Uhr

ich bin ja keine Kassiererin ;) saß heute nur mal damit ich nicht wieder umkippen kann. Und ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass es schwierig ist, wenn meine Bekannte im Büro zu ihrem Fa sagt sie hat keinen Bock mehr und direkt ein bv von ihm bekommt.

Mein ag wird mir kein bv erteilen sondern würde eher auf krankschreiben drängen.

Naja bleibt mir wohl nichts übrig als den Termin abzuwarten.

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Re: Chancen auf BV

Antwort von Hubbeldubbel am 25.07.2016, 14:40 Uhr

Vielleicht hast Du Glück und Dein FA macht sich für Dich strafbar, vielleicht fliegt es auf, vielleicht auch nicht. Ich bin kein Richter aber weder rechtlich, noch moralisch ist es richtig.

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Also meine Frauenärztin würde dir ein...

Antwort von tini80 am 25.07.2016, 16:28 Uhr

BV aussprechen. Du bist in der Arbeit umgekippt und warst bewusstlos. Dein und das Leben deines Babys war in Gefahr. Das hat auch erst mal nichts damit zu tun, ob dein AG rechtens handelt oder nicht.

Ich denke, die Ärzte handhaben das unterschiedlich, aber meine (und ich weiß auch von anderen), spricht ein Beschäftigungsverbot aus, wenn eine Weiterarbeit die Schwangerschaft gefährden könnte oder wenn man Beschwerden oder sonstige Risiken hat, die die Schwangerschaft betreffen. Eine Krankschreibung würde sie dann ausstellen, wenn du dir z.B. als Schwangere den Fuß gebrochen hättest. Also ein Leiden hättest, das nicht von der Schwangerschaft ausgeht.

Bei mir war es so, dass ich bis zur 20. Woche gearbeitet habe. Von jetzt auf gleich bekam ich dann auf Grund der Schwangerschaft einen sehr schmerzhaften Nierenstau. Außerdem ergab die Doppleruntersuchung, dass die Gefäße in Richtung Plazenta nicht richtig arbeiten, ich hatte also ein Frühgeburts- und Schwangerschaftsvergiftungsrisiko und bekam ein individuelles BV. Das hatte mit meinem Arbeitsplatz nichts zu tun - allerdings... ich bin Lehrerin und das Schulamt setzte mich als Mobile Reserve ein, (was es bei einer Schwangeren gar nicht hätte machen dürfen, das habe ich dann aber erst im Nachhinein erfahren). ;-)

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Re: Chancen auf BV

Antwort von mf4 am 25.07.2016, 16:30 Uhr

Ein BV ist nicht da für "keinen Bock" oder "die Kollegen sind doof".

Der AG hat hier die Wahl. Er soll sich was einfallen lassen, dass sie nicht auf Leitern muss, nicht schwer heben muss und sich mal setzen kann.
Hat er darauf keinen Bock dann muss er BV ausstellen oder der Gyn erledigt das.

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Re: Chancen auf BV

Antwort von Rhomboideus am 25.07.2016, 20:04 Uhr

Hallo,
Die Zustände auf deiner Arbeit klingen ja gruselig...
Also, sobald dein AG von deiner Schwangerschaft weiß, muss er diese ans Gewerbeaufsichtsamt melden. Die prüfen anhand eines Fragebogens ob bei deiner Tätigkeit Gefahr für dich oder das ungeborene Kind besteht und sprechen dem AG eine Empfehlung aus (BV oder nicht, bzw. wo könntest du alternativ eingesetzt werden, um dich nicht zu gefährden). Dein AG sollte sich an diese Empfehlung halten, da er sonst haftet, falls dir oder dem Kind was passiert.
Das Problem an der Krankschreibung ist, dass du ja nach 6 Wochen kein Geld mehr vom AG bekommst, sondern die Krankenkasse dir Krankengeld zahlt - das entspricht aber nicht deinem vollen Lohn und wirkt sich somit ungünstig auf die Berechnung des Elterngeldes aus. Beim BV bekommst du dein volles Gehalt, welches sich dein AG über die Umlage wieder holt. Ihm entstehen somit keinerlei Kosten, allerdings fällt ihm meist recht kurzfristig eine Arbeitskraft weg, die er ersetzen muss.
Alles Gute.

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Re: Chancen auf BV

Antwort von Krümmel1982 am 26.07.2016, 9:27 Uhr

Hallo, dein Fa kann dir ein vorläufiges Berufsverbot erteilen wenn er die Gesundheit von Mutter und/oder Kind in Gefahr sieht.
Ich bekomme mein Kind Anfang Dezember und mein AG hätte mich direkt ins Berufsverbot schicken können, wenn ihr einen Betriebsrat habt oder eine bereichsleitung wende dich an diese Person.
Sollten die zuständigen nicht nach dem Mutterschutz Gesetz arbeiten, ab zum Fa und vorläufiges Berufsverbot erteilen lassen.

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Re: Chancen auf BV

Antwort von Hubbeldubbel am 26.07.2016, 10:39 Uhr

Berufsverbot bitte aus Wortschatz streichen ; -) Beschäftigungsverbot ... (liest man hier immer mal im falschen Zusammenhang)

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