Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von nicole123ffm, 30. SSW am 29.11.2006, 15:00 Uhr

Bitte hilfe zur Elternzeit und arbeiten gehen

Hallo Ihr Lieben,
hoffe ihr könnt mir helfen. Habe schon gegoogelt aber bekomme irgendwie keine Antwort.

Also, bin in der 30 SSW und arbeite noch bis zum 8.12. und dann habe ich noch Resturlaub und gehe dann in Mutterschutz.

Entbindung ist ausgerechnet für den 6.2.2007.

Jetzt meine Frage zur Elternzeit bzw. keine Elternzeit....

Ich möchte nach den 8 Wochen Mutterschutz wieder halbtags arbeiten. Ich kann dann meine kleine mit zur Arbeit nehmen, das ist kein Problem und finde ich super.
Nur meine Frage ist, ob ich Elternzeit beantragen muss wegen dem besonderen Kündigungsschutz und der Beitagsfreieen Krankenversicherung?

Habe gelesen, dass man halt in der Elternzeit Kündigungsschutz hat und darum sie beantragen muss. Auch wenn ich vorher wieder arbeiten gehe.

Stimmt das? War ein Forum aber ich finde nichs gesetzliches....

Und gibt es sonst noch was was ich beachten muss, wenn ich wieder arbeiten gehe? Muss ich einen neuen Vertrag abschließen oder geht es so einfach weiter -halt nur als Halbtagsstelle/Teilzeit?
Danke für Eure Hilfe

 
12 Antworten:

Re: Bitte hilfe zur Elternzeit und arbeiten gehen

Antwort von melek75, 34. SSW am 29.11.2006, 15:03 Uhr

Hallo,

ich kann dir leider auch nicht helfen,
aber frag mal bei NICOLA BADER.

Sie ist Rechtsanwältin und weiss garantiert Bescheid.

Lg

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Re: Bitte hilfe zur Elternzeit und arbeiten gehen

Antwort von Lena_1977, 30. SSW am 29.11.2006, 15:05 Uhr

Hallo Nicole,

am besten du sprichst das mit deinem AG ab - 1,2 oder 3 Jahre EZ für deinen Vollzeit-Job und dann einen TZ-Vertrag mit deinem Chef - dann ist dir deine VZ-Stelle auf jeden Fall für die Zeit sicher.

Lena aus FFM

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elternzeit

Antwort von estragon, 19. SSW am 29.11.2006, 15:09 Uhr

was genaues zu sagen ist natürlich schiweirg, weil viele profis noch nicht einmal auskunft geben können über die neuen regelungen. du hast auf jeden fall einen anspruch auf elterngeld, wenn du weniger als 30 h die woche arbeitest - was bei einer halben stelle ja der fall sein dürfte. dann wird dir von der differenz zwischen deinem einkommen vor der ss und deinem einkommen nach dem muschu 67% oben drauf gezahlt (soweit ich informiert bin). ob das notwendigerweise dann als elternzeit gilt, bzw. das aneinander gekoppelt ist, weiß ich nicht - kann ich mir aber nicht vorstellen. auf jeden fall wäre das ja nur für den kündigungsschutz interessant, denn verichert bist du ja in jedem fall, wenn du in einem sozialversicherungspflichtigen arbeitsverhältnis stehst (was ja bei einer halben stelle ebenfalls der fall sein dürfte).
naja - konkret weiter geholfen hat dir das ja jetzt wahrscheinlich nicht,
best
andrea

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Re: Bitte hilfe zur Elternzeit und arbeiten gehen

Antwort von Lena_1977, 30. SSW am 29.11.2006, 15:11 Uhr

aber, bist du dir sicher, das sich das lohnt ?

Du bekommst nur für das entfallende Gehalt das Eltergeld.

1 Jahr Vollzeit Elterzeit - Verdienst vorher 1000 € netto = ca. 670 € Elterngeld


1 Jahr TZ Elternzeit/Stelle = 500 € Gehalt plus 67 % von den fehlenden 500 € = ca. 335 € = zusammen ca. 835 € - also nur ca. 170 € und dafür könntest du ganz zuhause bleiben

Lena

P.S.: alle Berechnungen ohne Gewähr - siehe www.elterngeld.net

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elternzeit

Antwort von estragon, 19. SSW am 29.11.2006, 15:12 Uhr

http://www.mittelstand-und-familie.de/xi-490-0-1000-107-23-de.html

unter der url findest du ein eigenes kapitel über teilzeit während elternzeit - das dürfte deine frage beantworten.
lg
andrea

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@Lena_1977

Antwort von Linda761, 13. SSW am 29.11.2006, 15:22 Uhr

Du fragst "aber, bist du dir sicher, das sich das lohnt ?"

Nein, finanziell gesehen lohnt sich das arbeiten für Nicole kaum. Immerhin ein bisschen, da sie keine extra Kinderbetreuung bezahlen muss.

Aber arbeiten lohnt sich für die Karriere, weil man nich raus kommt. Und noch viel mehr lohnt es sich für die persönliche Zufriedenheit. Ich bin seit der Geburt meines Sohnes vor 10 Monaten zu Hause. Und ich bin so froh, wenn ich im Januar wieder arbeiten DARF. Nach dem Mutterschutz für Kind Nr. 2 werde ich teilzeit wieder arbeiten.

Es gibt Leute, die möchten gerne arbeiten.

LG
Linda

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Keine beitragsfreie Versicherung...

Antwort von domi75, 28. SSW am 29.11.2006, 15:59 Uhr

bekommst du, sobald du wieder arbeitest. Dann wird ganz normal der KV-Beitrag von deinem Gehalt abgezogen, wie vor der Schwangerschaft. Dies gilt nur für den Fall, wenn du zuhause bleibst. Dann bist du beitragsfrei versichert. Übrigens, die Frage, ob sich das arbeiten dann noch lohnt ist sicher berechtigt. Ich habe nämlich auch zuerst gedacht, man bekommt das Elterngeld komplett oben drauf, aber nachdem ich mich richtig informiert habe, bleibe ich doch lieber 1 Jahr zuhause (arbeite jetzt noch halbtags). Danach kann man auch noch gut in den Job einsteigen, finde ich. Aber das ist ja jedem selbst überlassen ;-) LG, Domi

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Steuer auf Elterngeld!

Antwort von purzelbaby123, 26.. SSW am 29.11.2006, 20:00 Uhr

Hallo,
ich hab noch die Anmerkung, dass das Elterngeld bei der Steuerberechnung dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Also sich der Steuersatz etwas erhöht und dadurch auch eine schöne Steuernachzahlung rauskommen kann. Das haben die Damen und Herren Politiker nicht extra erwähnt... :-)
LG Moni

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Re: @Linda

Antwort von Lena_1977, 30. SSW am 29.11.2006, 21:51 Uhr

Ja, ich frag mich wirklich ob sich das lohnt.

Ich bin nun 15 Jahre im Job und erfolgreich, dennoch werde ich dem Zwerg 1 ganzes Jahr Voll-Mama gönnen-

Ich hab meine Beförderung vor zwei Monaten abgelehnt, weil ich von der Kleinen etwas haben möchte.

Das 1 Lebensjahr kann ich die nächsten 30-35 Jahre beruflich nachholen - das erste Lebensjahr meines Kindes nicht.

Ich würde wirklich nur dann arbeiten wenn ich wirtschaftlich dazu gezwungen wäre - wobei sich da mit Fahrtkosten/Klamotten/Kinderbetreuung die Frage stellt - ob sich das wirklich lohnt.

Meine Meinung.

Lena

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Re: Infos aus der Personalabteilung

Antwort von Lessa, 40+++. SSW am 29.11.2006, 23:52 Uhr

Hallo,

da ich in einer Personalabteilung arbeite, kann ich Dir Folgendes sagen: Die Elternzeit muss noch während des Mutterschutzes aber nach der Geburt des Kindes schriftlich beantragt werden. Grundsätzlich hat jede Mutter einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährung von Elternzeit bis zu maximal 3 Jahren. Die 3 Jahre können portionsweise, jedoch immer im Anschluss beantragt werden und der AG muss sie gewähren. Außerdem hast Du während der Elternzeit Anspruch darauf, Teilzeit zu arbeiten - seien es nun 30 Wochenstunden oder 20 oder was auch immer. Diese Arbeitszeitvereinbarung hat KEINEN Einfluss auf Deinen eigentlichen Arbeitsvertrag! Normalerweise wird das durch einen Zusatzvertrag geregelt, der lediglich Gültigkeit für die Zeit der Elternzeit hat. Danach greift dann wieder Dein alter Vertrag. Für die Zeit der Elternzeit besteht Kündigungsschutz, Du hast nach Ablauf der zeit Anspruch auf Deine alte Stelle bzw. auf eine gleichwertige Stelle zum mindestens selben Gehalt. Noch ein Tipp: Wenn Du das beantragst, sende eine Kopie zur Info an den betriebsrat, damit der das vielleicht auch mit im Auge bahält - man weiss ja nie! ;o)
Bei weiteren Fragen - gern.

Gruß, Steph

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Re: Bitte hilfe zur Elternzeit und arbeiten gehen

Antwort von Anja96, 24. SSW am 30.11.2006, 8:44 Uhr

Hi Du, ich habe das bei meiner Tochter auch so gemacht. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und bin die erlaubten 30 Stunden/Woche arbeiten gegangen. Du mußt auf jeden Fall Elternzeit beantragen, sonst besteht kein Kündigungsschutz. In dem Antrag legst Du dann dar, daß Du in der Elternzeit halbtags arbeiten willst. LG, Anja

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Re: Bitte hilfe zur Elternzeit und arbeiten gehen

Antwort von nicole123ffm, 30. SSW am 30.11.2006, 20:01 Uhr

Dankeschön, dann werde ich mal einen Brief aufsetzen.

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