Geschrieben von mamarie3410, 31. SSW am 15.01.2014, 17:33 Uhr |
Betreuunsgeld ab wann und wo beantragen?!
Huhu
weiss das jemand von Euch?
Wo und wann muss das beantragt werden?
Dieses Geld steht ja jeder Mutter zu, die ihr Kind zuhause hat
und nicht in eine Betreuungseinrichtung bringt. Wenn ich richtig
informiert bin.
Liebe Grüsse
Re: Betreuunsgeld ab wann und wo beantragen?!
Antwort von Sarahlove18, 17. SSW am 15.01.2014, 18:34 Uhr
Ich weiß das man es bekommt wenn das Kind 15 Monate ist (viele tun denn Antrag mit einem Jahr schon weg schicken) und dein Kind muss nach August 2012 geboren sein. Wo bin ich mir aber unsicher
Re: Betreuunsgeld ab wann und wo beantragen?!
Antwort von Maja86, 28. SSW am 15.01.2014, 19:19 Uhr
Ich meine nach dem 1. LJ wenn dein Kind dann noch nicht in eine Betreuung geht.
Lg
Re: Betreuunsgeld ab wann und wo beantragen?!
Antwort von shade1983 am 15.01.2014, 19:27 Uhr
Hier sind alle Infos, die du brauchst:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=194624.html
LG
Re: Betreuunsgeld ab wann und wo beantragen?!
Antwort von M.S. am 15.01.2014, 19:59 Uhr
Betreuungsgeld gibt es nach dem ersten Geburtstag. Erst 100 Euro nach (ich glaube) sechs Monaten 150 Euro. So ist es zumindest bei mir.
Ich habe bei der Gemeinde angerufen und mich informiert. Den Antrag kann man online ausdrucken.
LG
Re: Betreuunsgeld ab wann und wo beantragen?!
Antwort von angi159 am 15.01.2014, 21:36 Uhr
Betreuung Geld gibt es erst ab dem 15. Lebensmonat, weil du vorher noch Elterngeld berechtigt bist.
Re: Betreuunsgeld ab wann und wo beantragen?!
Antwort von Melli2901 am 15.01.2014, 22:29 Uhr
Ich habe ab dem 13. Lebensmonat Betreuungsgeld bekommen!
Bis zum 12. Lebensmonat gab es Elterngeld
Re: Betreuunsgeld ab wann und wo beantragen?!
Antwort von mamarie3410, 31. SSW am 15.01.2014, 22:57 Uhr
ok.... :-)
aber wie ist es, wenn wir uns das Elterngeld auf 2 Jahre
aus zahlen lassen?!
Was wir eig. auch möchten.
lg
Re: Betreuunsgeld ab wann und wo beantragen?!
Antwort von M.S. am 15.01.2014, 23:23 Uhr
Ich kopier dir mal was:
"Kann Betreuungsgeld auch schon vor Beginn des 15. Lebensmonats des Kindes bezogen werden?Wenn die Eltern das ihnen zustehende Elterngeld bereits vollständig in Anspruch genommen und damit verbraucht haben, kann Betreuungsgeld schon vor dem 15. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Der Bezug von Betreuungsgeld endet auch in diesen Fällen nach 22 Monaten und somit vor dem 36. Lebensmonat des Kindes. Solange noch ein theoretischer Anspruch auf Elterngeld (zum Beispiel der Partnermonate) besteht, ist ein vorzeitiger Bezug von Betreuungsgeld nicht möglich.Beispiel 1:Beide Eltern haben in den ersten sieben Lebensmonaten das Elterngeld gleichzeitig bezogen. Die Beträge für 14 Monate und damit die maximale Bezugszeit sind verbraucht. Betreuungsgeld kann ab dem achten Lebensmonat bezogen werden. Beispiel 2:Die Mutter bezieht Elterngeld vom ersten bis zum zwölften Lebensmonat des Kindes, der Vater bezieht im elften und zwölften Lebensmonat des Kindes Elterngeld. Die Beträge für 14 Monate und damit die maximale Bezugszeit sind verbraucht. Betreuungsgeld kann ab dem 13. Lebensmonat bezogen werden."
Diese Broschüre ist sehr informativ:
http://www.rbk-direkt.de/module/Behoerdenlotse/Formularhandler.aspx?id=2723
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