Geschrieben von Horny am 22.01.2011, 19:37 Uhr |
Bescheinigung für Mutterschaftsgeld- Frage
Muss diese Bescheinigung vom FA ausgestellt werden, oder kann das auch die Hebi machen?
Re: Bescheinigung für Mutterschaftsgeld- Frage
Antwort von Puschi83 am 22.01.2011, 19:39 Uhr
ich denke nur vom FA....
Re: Bescheinigung für Mutterschaftsgeld- Frage
Antwort von Princess01, 38. SSW am 22.01.2011, 19:39 Uhr
Soweit ich weiß vom FA. Man bekommt sie ab 7 Wochen vor ET, sollte dann auch recht schnell bei der KK sein, damit das Geld überwiesen wird sowie der Anteil den der AG eventuell aufstocken muss ermittelt werden kann und auch dieser Bescheid weiß.
Ansonsten ruf Montag bei der KK(eventuell haben sie eine 24h Hotline).
Kann auch die Hebi machen....
Antwort von Jessy83, 33. SSW am 22.01.2011, 21:32 Uhr
einfach beim nächsten Mal nachfragen. Die machen das auch...warum sollte das nur der Arzt dürfen?
Re: Bescheinigung für Mutterschaftsgeld- Frage
Antwort von wolke76 am 23.01.2011, 11:47 Uhr
Es handelt sich um eine "ärztliche Bescheinigung". Deshalb darf sie auch nur der FA und NICHT die Hebamme ausfüllen.
LG
Re: Bescheinigung für Mutterschaftsgeld- Frage
Antwort von Jessy83, 33. SSW am 23.01.2011, 11:52 Uhr
Komisch, dass das bei uns die Hebammen im GH auch dürfen...und was machen dann Frauen, die nicht zum FA gehen?????
@wolke
Antwort von Jessy83, 33. SSW am 23.01.2011, 11:58 Uhr
Hier steht, dass es auch die Hebi darf http://de.wikipedia.org/wiki/Mutterschaftsgeld
LG Jessy