Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Fußballbaby am 28.09.2009, 16:25 Uhr

Beschäftigungsverbot?

hallo
hatte am sa meine kündigung bekommen war also dann heute morgen beim rechtsanwalt er sagte man kann mich nicht kündigen!!
jetzt wird alles fertig gemacht und zu meiner chefin geschickt!
jetzt muss ich ja da ja wieder hin und das verhältnis auf der arbeit war vorher schon nit so toll!
meine fa meinte sie könne mich nicht 9 monate krank schreiben klar und redete von einem beschäftigungsverbot!!ab wann bekommt man denn sowas??
arbeite in einer apotheke also viel stehen laufen und der kontakt mit kranken menschen und derdruck der dann noch dabei kommt!!
danke schonmall!!!!!!!!!!!!!

 
6 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot?

Antwort von Mini-meee, 14. SSW am 28.09.2009, 16:42 Uhr

Bei Risiken in der Schwangerschaft kannst du vom FA ein BV bekommen, ist aber auch wohl von Fa zu Fa verschieden. Hab auf jeden Fall von meinem Fa keins bekommen, da meine Schwangerschaft super verläuft!
Mit mußte meine Chefin eins ausstellen, da ich in der ambulanten Pflege arbeite, dass aber lt. MuSchu Gesetz nicht mehr durfte, und es für mich auch keinen Job in der Verwaltung / Büro gab.
Ob du in der Apo nicht weiterarbeiten darfst, weiß ich nicht! Denke aber schon, da du ja keinen engen und direkten Kontakt zu den Leuten hast! HAb noch nie ner PTA die Hand gegeben, fällt mir gerade auf! Sonst dürften ja in "normalen" Läden auch keine Schwangeren arbeiten! Du hast auf jeden FAll mehr Pausen, wegen dem stehen und laufen!
Sprich mal mit deiner Chefin über ein BV oder Tätigkeiten ausserhalb des Verkaufraumes!

LG Mini

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Re: Beschäftigungsverbot?

Antwort von sushiw, 24. SSW am 28.09.2009, 16:45 Uhr

Wenn es sein muss kannst du dieses BV sogar die ganze ss haben.Habe in den letzten zweieinhalb Monaten nur 8 Tage gearbeitet und sonst nur BV gehabt. Da ich im Kiga arbeite und in Moment viele ansteckende Krankheiten umgehen.
BV ist auch besser als krank schreiben lassen. So wird dir das Gehalt ganz überwiesen und nicht nach 6 Wochen durch Krankengeld ersetzt.
Lieben Gruß Susanne

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@ Mini-meee

Antwort von sushiw, 24. SSW am 28.09.2009, 16:47 Uhr

Bei ihr stellt sich ja nicht die frage ob die Fä das macht oder nicht, und das sie von sich aus fragt wegen BV. Sondern die FÄ hat es ihr angeboten. Ist also egal ob bei ihr ein Risko besteht oder nicht.

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Re: @ Mini-meee

Antwort von Mini-meee, 14. SSW am 28.09.2009, 17:01 Uhr

Ich habe gemeint, dass nicht jeder Fa ein BV ausstellt wenn kein Risiko in der Schwangerschaft besteht, aber es doch einige machen! So wie ich das verstehe, hat ihr Fä von einem BV geredet, es ihr aber nicht angeboten! Mein Fa hat auch von einem BV geredet, aber dass es halt meine Chefin ausstellen muß!
Wenn sie eine Fä hat, die es ihr anbietet ein BV auszustellen, dann soll sie das auch in Anspruch nehmen!

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Re: Beschäftigungsverbot?

Antwort von Jette73, 17. SSW am 28.09.2009, 17:12 Uhr

Hallo,

beim BV bekommst du während der gesamten Zeit dein Gehalt zu 100% weiter. Man bekommt es, wenn Risiken für Mutter und Kind bestehen, das kann der FA individuell entscheiden.

Kurz gesagt: Lass es dir ausstellen :-)

LG,
Jette

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Re: Beschäftigungsverbot?

Antwort von okelittle, 16. SSW am 28.09.2009, 18:53 Uhr

Ich arbeite als Sozialpädagogin mit psychisch kranken Jugendlichen...wie sich sicher jeder vorstellen kann kein einfacher Job...sollte in Absprache mit Arbeitgeber und FÄ im Nov. ein Beschäftigungsverbot bekommen....Nun hatte ich in der 14.SSW (auch noch auf der Arbeit) Blutungen...meine FÄ hat mir daraufhin sofort den Montag danach (war ein Sa.) ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ein vernünftiger Arzt erteilt dieses wenn Leben und/oder Gesundheit (auch psychische) von Mutter und/oder Baby gefährdet sind...in dem Fall kannst du sicher mit deiner FÄ reden!!!
Viel Glück

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