Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von liebes78, 23. SSW am 20.03.2006, 12:38 Uhr

Beschäftigungsverbot wegen vorzeitiger Wehen - Was

Hallo!
Meine Frauenärztin hat mir ein Beschäftigungverbot wegen vorzeitiger Wehen und verkürztem Gebärmutterhals und daraus resultierender Gefährdung für das Kind ausgesprochen.

Soweit fühle ich mich mit meinen Magnesiumtabletten aber echt ganz fit.

Was darf ich jetzt eigenltich tun?
Klar, ich soll mich weitestgehend schonen, viel die Beine hochlegen, etc. Das mache ich ja auch.
Aber darf ich zum Beispiel mal ins Kino? Oder essen Gehen???
Wie sieht das mit Urlaub aus? (Sofern die FÄ ihr okay gibt.)
Oder muss ich jetzt nur daheim bleiben?

Bin total unsicher.

Danke schon mal für eure Antworten.

 
5 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot wegen vorzeitiger Wehen - Was

Antwort von k74, ET-6. SSW am 20.03.2006, 13:06 Uhr

Du solltest es schon ernst nehmen. Schonen bedeutet in erster Linie LIEGEN, damit das Baby, das ja jetzt erst anfängt richtig zuzunehmen, nicht auf den Mumu drückt und dadurch ev. eine Geburt provoziert wird.
Du spürst es nicht, wenn sich der Gebärmutterhals verkürzt oder sich der Mumu öffnet, deshalb ist es ja gefährlich. Kinobesuche oder Spaziergänge in Maßen sind gewiß erlaubt, aber Einkäufe, oder andere Belastungen überlaß lieber deinem Schatzi.
Ich wurde in der 32. SSW mit so einem Befund krankgeschrieben - mit Bettruhe, laß es also vorsichtig angehen, deinem Baby zuliebe.
LG

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Re: Beschäftigungsverbot wegen vorzeitiger Wehen - Was

Antwort von mamaluca, 17+2. SSW am 20.03.2006, 14:03 Uhr

Hallo

Ich kann dir auch nur empfehlen so kurz wie möglich zu treten und viel ausruhen. Ich hatte vorzeitige Wehen in meiner 1.SS und mußte deswegen sogar 13 Tage in Krankenhaus. Ich bekam Wehenhämmer und einen Ring eingesetzt, damit der Muttermund nicht aufgeht. Ist alles nicht so angenehm. Also ruhe dich aus. Dann wird bestimmt alles gut.

LG Sabine

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Re: Beschäftigungsverbot wegen vorzeitiger Wehen - Was

Antwort von ibut, 25. SSW am 20.03.2006, 14:28 Uhr

Hallo :-)

Eigentlich sollst Du Dich genauso verhalten wie Du es schon beschrieben hast!

So oft es geht, die Füße hoch, sprich ab aufs Sofa, das gilt übrigens nicht nur für diese Woche sondern für den Rest der Zeit :-)

Ansonsten dafrst Du Dich natürlich bewegen, sprich Kino, Essen gehen et. ist völlig OK.
Aber übertreibe es nicht, meist reicht eine Sache am Tag aus dann merkst Du aber selbst recht schnell wenn das Baby nach unten drückt.

Ich habe übrigens den selben Befund, Wehen habe ich schon lange nicht mehr, aber seit der 14.SSW eben dadurch bedingt einen stark verkürzten GMH.
Mit zwei kleinen Kindern ist das mit dem Schonen mehr so eine Sache der Theorie :-)

Dinge, die ein anderer statt Deiner machen kann, lass einfach liegen, auch wenns schwer fällt!
Und klar kannst Du noch einkaufen gehen, aber nur noch leichte Sachen und am besten im Auto lassen bis der Mann kommt!

Urlaub ist übrigens OK, sofern Ihr nicht einen Wanderurlaub in der Schweiz bebucht habt :-)
Natürlich muss es vorher noch mal untersucht werden, aber dann spricht nichts dagegen.
Ich fliege auch in knapp fünf Wochen 14 Tage in den Süden und freue mich schon wahnsinnig.
Aber gut essen und die Sonne genießen werde ich dort nicht viel tun :-)
Unter diesen Umständen schickt mich meine FÄ immer gerne in Urlaub, weil sie weiß, dass ich dort wesentlich besser entlastet werde als daheim.

Also, mal Dich nicht verrückt aber nimm den Befund auch nicht auf die leichte Schulter!

Alles Liebe
Eva

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Re: Beschäftigungsverbot wegen vorzeitiger Wehen - Was

Antwort von Schokoladenkuchen, 12. SSW am 20.03.2006, 14:30 Uhr

Hallo

Ich hatte ein sofortiges Berufsverbot aufgrund meines Jobs.
In der 29.SSW musste ich ins KH wegen Wehen. Danach durfte ich mit Erlaubnis meiner FA eine Woche zur Ostsee fahren, musste aber auch dort mit Überweisung weiterhin jeden Tag zum CTG.
Was man so darf und was nicht, sprich am Besten mit Deinem FA. Ich hatte wegen eines anderes Grundes das BW und konte mich offiziell frei bewegen. Ach ja, den Urlaub musste ich damals auf Arbeit anmelden.

LG nicki

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Beschäftigungsverbot

Antwort von zachisbaby, 27. SSW am 20.03.2006, 15:09 Uhr

Hallo,
ich habe seit Beginn der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot und ich durfte sogar in den Urlaub fahren. Meine FA meinte, ich dürfe nur nicht "arbeiten" . Es ist eigentlich das Beste, was dir passieren kann, da du dein Gehalt weiter bekommst. Natürlich darfst du essengehen und ins Kino. Also genieße die Zeit ...so viel Ruhe hast du nie wieder ....

LG
liebe Grüße und noch ne schöne Kugelzeit

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