Geschrieben von Schnitte78 am 13.11.2009, 7:49 Uhr |
bekommt man Mutterschafts- und Erziehungsgeld
wenn man zwischen den beiden Kindern nicht gearbeitet hat, also das zweite in der Erziehungszeit bekommt?
LG
Re: bekommt man Mutterschafts- und Erziehungsgeld
Antwort von Tigra1982 am 13.11.2009, 8:46 Uhr
mutterschaftsgeld nicht, elterngeld 300€
Re: bekommt man Mutterschafts- und Erziehungsgeld
Antwort von PBJ am 13.11.2009, 9:07 Uhr
Ich bin seit der Geburt meines ersten Sohnes in Elternzeit. Und habe bei allen Kindern Mutterschaftsgeld bekommen. (Den Anteil von der KK, nicht vom Arbeitgeber)
So lange du noch angestellt bist müßtest du es eigentlich auch einen gewissen Teil des Mutterschaftsgeldes bekommen.
Re: bekommt man Mutterschafts- und Erziehungsgeld
Antwort von PhiSa, 34. SSW am 13.11.2009, 9:59 Uhr
also bei mir war es so, dass ich nicht gearbeitet habe. weder einen arbeitsvertrag hatte, noch alg bezogen habe. unser 2. kind kam genau zum ende der erziehungszeit von kind 1.
da hatte ich keinen anspruch auf mutterschaftsgeld.
allerdings habe ich ganz normal elterngeld bekommen.
wie das mit dem mutterschaftsgeld ist, wenn du trotz elternzeit einen arb.vertrag hattest weiß ich nicht.
aber da wird dir deine KK sicherlich besser weiterhelfen können...
Re: bekommt man Mutterschafts- und Erziehungsgeld
Antwort von Mell83, 17. SSW am 13.11.2009, 10:10 Uhr
Es kommt darauf an ob man während der Elternzeit noch selber versichert ist, oder nicht.
Wenn ja, stehen einem von der Krankenkasse 13 Euro pro Tag des 14 Wochen-Mutterschutz zu.
Wenn du über deinen Mann versichert bist, also Familienversichert, sieht das wohl anders aus.
Ich würd mich dann mal bei der Krankenkasse informieren. Meine es gäbe dann "nur" 200 Euro.
Viel Erfolg!!!
Re: bekommt man Mutterschafts- und Erziehungsgeld
Antwort von Baby2411 am 13.11.2009, 11:24 Uhr
Hallo!
Elterngeld bekommst du - mindestens 300 Euro bis zum 1. Geburtstag des Kindes. Eventuelle Mutterschaftsleistungen werden angerechnet, sodass man oft weniger als 12 Monate Elterngeld bekommt.
Mutterschaftsgeld bekommst du
- entweder den Anteil der Krankenkasse, 13 Euro wenn ich mich nicht täusche (die Aufstockung durch den AG entfällt logischerweise, sofern du nicht arbeitest)
oder wenn du z. B. einen Mini-Job ausübst kannst du eine Einmalzahlung von 210,00 Euro beim Bundesversicherungsamt beantragen.
Solltest du momentan über deinen Mann familienversicht sein, gibt es kein Mutterschaftsgeld.