Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Patanja am 17.08.2006, 19:16 Uhr

Befristeter Vertrag

Hallo!
Ich habe am 01.08.2006 einen befristeten Vertrag für drei Monate bekommen.Vorher hatte ich bei dem Haus einen befristeten für ein halbes Jahr.
Seit gestern weiß ich das ich Schwanger bin und wollte mal fragen wann ich das melden muß und ob ich dann gekündigt werden kann.

 
7 Antworten:

Re: Befristeter Vertrag

Antwort von Biene78, 33. SSW am 17.08.2006, 19:22 Uhr

Hi,

naja, du bist ja noch nicht wirklich weit nehm ich an. Soweit ich weiss, muss man nicht sagen, das man schwanger ist.

Ich würde an deiner Stelle noch ein bischen dicht halten, ggf. bekommst du ja noch einen weiteren Zeitvertrag oder sogar einen Festvertrag. Kündigen dürfen sie dir nach der Mitteilung auf jeden Fall nicht, ich meine sogar, das du dann sogar noch zwei Wochen nach der Kündigung, Bescheid geben darfst und du dann noch Kündigungsschutz hast. Aber ganz sicher bin ich mir da ehrlich gesagt nicht.
Ich schätze aber mal, wenn du jetzt Bescheid gibst, das die Fa. dann den jetzigen Zeitvertrag auslaufen lässt und nicht weiter verlängert.

Gruß Biene

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Befristeter Vertrag

Antwort von Jogi, 11SSW. SSW am 17.08.2006, 19:25 Uhr

Du hast bei einem befristeten die gleiche Rechte wie bei einem festen Vertrag, stehst unter Mutterschutz und darfst nicht gekündigt werden. Allerdings, endet dein befristetes Arbeitsverhältnis in 3 Monaten, hast du trotz SS kein Recht auf eine weitere Verlängerung. Es liegt dann also an deinen Arbeitgeber, ob er dich weiter beschäftigen möchte. Die SS solltest du zu deinem eigenen Schutz dem Arbeitgeber mitteilen.

Liebe Grüße Cindy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Befristeter Vertrag

Antwort von Yogibär am 17.08.2006, 19:37 Uhr

Hallo Patanja,

erst einmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!

Gegenüber deinem Arbeitgeber bist du aber verpflichtet, ihm sofort nach nachdem du von deiner ss erfahren hast, davon zu berichten. Tust Du das nicht und verheimlichst deine ss, wird es zu deinem Ungunsten als arglistige Täuschung deklariert! Also gar kein Kündigungsschutz!!

Also fass dich ans Herz und sag es deinem Arbeitgeber, so bist du auf jeden Fall auf der richtigen und ehrlichen Seite. Wenn er mit Dir zufrieden ist, wird er deinen Arbeitsvertrag verlängern. Schließlich kommt es auf die Leistung an.

Liebe Grüße

Moni

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Befristeter Vertrag

Antwort von JoMie, 18. SSW am 17.08.2006, 20:03 Uhr

Also wenn Du auch nur irgendeine Aussicht auf eine weitere Vertragsverlängerung hast, würde ich lieber nichts von der SS erzählen, denn Dein Arbeitsvertrag endet mit Ablauf des Zeitvertrages ganz normal, auch bei Schwangerschaft. Allerdings hast Du Kündigungsschutz bis dahin, wenn Du von der SS erzählst.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Quak...

Antwort von Kleine.Blume.NRW, 25. SSW am 17.08.2006, 21:24 Uhr

...ich würde dem AG nich sagen, es gibt so oft Frauen die erst ziemlich soät eine SS bemerken, ich würde (wenn du nicht gerade in einer SS belstenden Situation arbeitest) auf eine Vertragsverlängerung warten und auch so tun also ob du von einer SS nichts weißt. Was besseres als danach eine unbefristete Stelle zu bekommen kann dir doch nicht passieren.

Warst du schon bei FA? Hast du einen Mutterpass? WEnn ja, sprich mit deinem FA, wie du weiter verfahren kannst.

Meine Freundin hatte eine ähnliche Situation, es wußte nur wirklich keiner (auch kein FA) und sie hat eine unbefristete Stelle...


LG, Agnes

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Quak...

Antwort von Sassi1, 18. SSW am 17.08.2006, 21:59 Uhr

du bist verpflichtet, es dem arbeitgeber mitzuteilen, sobald du von der ss weisst. das besagt das gesetz.

bekommst du dann einen neuen vertrag, wenn der ausläuft, oder wird er automatisch verlängert? wenn er ganz ausläuft und ein neuer fällig wird, kann dir der AG einen neuen vertrag verweigern. wenn er sich automatisch verlängert, bist du geschützt.

lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Keine Verpflichtung!!!

Antwort von silly1609, 27+5. SSW am 20.08.2006, 19:59 Uhr

Hallo,

ich arbeite selbst in einer Personalabteilung, und es besteht keinerlei Verpflichtung, es dem AG mitzuteilen. Der genaue Wortlaut im Mutterschutzgesetz lautet "sollen", nicht "müssen". So lang Du nichts sagst kannst Du Dich eben im Umkehrschluss auch nicht auf Mutterschutzbstimmungen berufen. Ich würde warten, ob ich einen Verlängerungsvertrag bekomme.

Liebe Grüße

Silke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.