Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Pusselchen, 30. SSW am 08.12.2008, 13:01 Uhr

Befristeter AV Frage dazu

Hallo Foris,

mein AV läuft am 31.12. aus. MS beginnt am 08.01.
Woher beziehe ich das MS Geld wenn ich nicht angestellt bin?
Und kann die AA mich zwingen auf Jobsuche zu gehen?

Danke schonmal für eure Antworten.

LG Pusselchen

 
3 Antworten:

Re: Befristeter AV Frage dazu

Antwort von MamavonLucas, 34. SSW am 08.12.2008, 13:03 Uhr

Ich denke das du ganz normal Mutterschutzgeld bekommst und auch Elterngeld weil ja die Zeit vor der Entbindung zählt.Bin mal gespannt was die anderen meinen.
Frag mal bei Frau Bader nach.
Sandy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Befristeter AV Frage dazu

Antwort von tossy am 08.12.2008, 13:22 Uhr

Hallo!

Hab ein ähnliches Problem. Du musst auf jeden Fall dringend zum Arbeitsamt, eigentlich 3 Monate vorher. Du wirst dann für 8 Tage arbeitslos sein. Ab Beginn MS zahlt die KK die 14 Wochen MS Geld. Das sind 70% vom Brutto oder 90% vom Netto, je nach dem was weniger ist. Dannach kriegst du das ganz normale Elterngeld. Musst du wie alle anderen auch beantragen.

Lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Befristeter AV Frage dazu

Antwort von Jazzy1982, 27. SSW am 08.12.2008, 13:33 Uhr

Hallo,

ich bin auch in so einer Situation.

Ich habe einen Vertrag bis 01.01.2009. Bis zum 28.01. bin ich arbeitslos gemeldet. Ab dem 29.01 geht mein Mutterschutz los.
Ich bekomme Mutterschutzgeld sowie Elterngeld berechnet auf die letzten 12 Monate die ich gearbeitet habe.

Musste mich aber 3 Monate vorher arbeitslos melden, sonst bekomme ich ne Sperre. Somit habe ich mich gemeldet.

Jessi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.