Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Baby2201 am 03.03.2016, 11:38 Uhr

Babywunsch

Hallo an Alle,
ich bin zwar noch nicht schwanger, aber ich/wir arbeite /n dran.
Trotzdem stellt sich die Frage.
Ich bin seit Juli 2015 arbeitslos und habe eine Weiterbildung im Februar 2016 begonnen die bis Oktober 2016 geht.
Was ist wenn ich jetzt schwanger bin oder in den nächsten Monaten
wie sie das mit dem Elterngeld aus?
Und wieviel Geld bekomme ich monatlich?

Mein ALGI Anspruch besteht bis November 2016

Ich würde das einfach für mich schon mal klären.

Vielen dank im voraus

 
9 Antworten:

Re: Babywunsch

Antwort von Mijou am 03.03.2016, 11:45 Uhr

Um das wirklich für Deinen Einzelfall zu klären, hilft alles nichts, Du musst bei der ARGE oder im Jobcenter anrufen, die haben ja auch Deine Akte!

Ich wollte noch was zur Weiterbildung kamellen: Kann es sein, dass Du gern schwanger werden willst, um die ungeliebte Weiterbildung abbrechen zu können? Das ist immer eine schlechte Idee. Auch eine Mutter sollte einen guten Beruf haben, in den sie nach der Babypause zurückkehren kann. Und absolut jede Zusatzqualifikation, die man bekommen kann, ist heute pures Gold wert!

Ich würde auf jeden Fall die Weiterbildung zu Ende machen, auch wenn es Dir schwerfällt. Man darf wegen des Babywunsches den Kopf nicht ganz abschalten, das rächt sich immer!

LG

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Re: Babywunsch

Antwort von Stuff84 am 03.03.2016, 11:46 Uhr

Kannst du die Weiterbildung denn schwanger weiter führen?

Ich persönlich finde es unverschähmt jetzt schwanger zu werden.

Solltest du schwanger dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen bekommst du Harz 4. Das Elterngeld berechnet sich nach deinem Einkommen, 65-67% davon bekommst du. Hattest du kein Einkommen bekommst du nur 300€ EG.

Ich würde erstmal die Weiterbildung fertig machen, etwas arbeiten und dann ein Kind in die Welt setzen. Das auf Kosten der Allgemeinheit zu tun, ist für mich unter aller Sau.

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Re: Babywunsch

Antwort von Baby2201 am 03.03.2016, 12:01 Uhr

Danke, für die Antworten.
Also, ich habe nicht vor meine Weiterbildung abzubrechen.

Und ausserdem ist das hier nur eine Spekulation gewesen, um für mich eine genaue Frage bzgl. der finanziellen Hilfe zu bekommen.
Es ist wohl jedem überlassen, wann er sein Kind bekommen möchte. Besser gesagt, man kann nicht im Leben planen.
Ich bin 38 Jahre und habe sehr viel Berufserfahrung und habe sehr viel in den Staat investiert, somit muss ich analytisch Fragen stellen.

Wir sollten in diesem Forum sachlich bleiben.

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Re: Babywunsch

Antwort von Nadja1990 am 03.03.2016, 12:16 Uhr

Das es sachlich beantwortet wird, ist leider in so einen Forum nicht unwahrscheinlich.

Jedem ist es selbst überlassen, wann er sein Kind bekommt. Zum andere heißt es ja nicht, dass man gleich vom Statt abhängig ist, sondern es gibt meistens ein Kindsvater, der für beide sorgt.

Also nun zu deiner Frage, dir stehen nur die 300 Euro an Elterngeld zu.

Ich wünsch dir alles Gute und hoffe du findest den idealen Weg für dich

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Re: Babywunsch

Antwort von Baby2201 am 03.03.2016, 12:18 Uhr

Danke, das ist sehr nett.

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Re: Babywunsch

Antwort von Stuff84 am 04.03.2016, 8:14 Uhr

Dann hättest du wohl genauer auf deine Umstände eingehen sollen. Der Text von dir liest sich leider ganz anders.

Ich würde aber trotzdem noch eine Weile warten, denn Hochschwanger und dann eine Weiterbildung, ich weiß nicht ob das immer so klappt.

Aber mit 38 würde ich auch nicht mehr viel länger warten wollen, in dem Alter ist es ja doch eher schwer mit dem Schwanger werden etc.

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Re: Babywunsch

Antwort von Kathyli88 am 05.03.2016, 14:26 Uhr

Das elterngeld berechnet sich aus dem gehalt der letzten 12 monate, mindestens aber 300€ pro monat. Du bekommst dies aber nicht zusätzlich zum arbeitslosengeld oder hartz-4.

Der mutterschutz beginnt 8 wochen vor der geburt. Das heißt würdest du jetzt schwanger werden, müsstest du trotzdem noch zur weiterbildung.
Zumal...eine weiterbildung ist doch nichts schlechtes. Die paar monatchen würde ich das schon noch weiter machen.

Wenn du ab oktober 2016 in hartz-4 rutscht, bekommst du nicht hartz-4 + elterngeld. Das bringt dir rein gar nichts außer armut ein.
Mach deine weiterbildung, such dir eine neue arbeitsstelle, arbeite dort 2 jahre damit der vertrag unbefristet wird. Dann plane ein baby mit deinem mann.
Alles andere bringt dich im leben nicht sehr weit.
Du wirst wohl noch keine 37 am rande deiner biologischen uhr sein.

Ich verstehe nicht, weshalb bei so vielen die ansprüche und der ehrgeiz so gering sind. Es ist doch kein lebensziel auf ewig in staatlich bezahlten wohnungen zu hocken die einem nicht gehören. Da arbeite ich doch lieber und zahle kreditraten an einem eigenheim ab. Ich meine damit auch keine ungeplanten kinder die versehentlich entstehen. Aber wenn ich doch eh schon vom amt abhängig bin, dann plane ich doch nicht noch extra ein kind, dem ich kaum etwas bieten kann. Kuck doch mal wie schlecht es den harzern geht die kinder haben und wie händeringend diese versuchen eine arbeitsstelle zu kriegen..bestimmt nicht weil einem hartz so vieles bietet. Und dann tut man sich noch schwerer eine stelle zu finden, weil arbeitgeber nicht gerade scharf drauf sind fraufn mit einem säugling einzustellen. So gemein das auch ist. Elterngeld gibt es 12 monate. 2 monate noch für den mann falls er möchte. Dann ist das kind aber immer noch lange nicht aus den windeln raus und macht gerade mal seine ersten schritte wenns gut geht.

Also ich würde es mir an deiner stelle gut überlegen. Man wird als schwangere nämlich nicht gerade mit offenen armen empfangen.
Solltest du trotzdem schwanger werden, wünsche ich viel glück und alles gute. Meine beitrag sollte hilfreich sein und nicht in irgendeiner weise gehässig. Sollte dich einfach nur zum überdenken deiner entscheidung anregen. Im endeffekt ist es mir persönlich nämlich total egal, weil es nicht mein leben ist und ich verurteile auch niemanden. Es kann auch trotz kind in deiner situation alles gut klappen. Man kann auch nicht immer im leben gegen alles abgesichert sein. Krankheit, unfall, plötzliche arbeitslosigkeit kann immer mal vorkommen und dann muss man auch damit umgehen. Aber ich würds eben nicht noch extra in einer etwas schlechten situation einplanen.

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Re: Babywunsch

Antwort von Kathyli88 am 05.03.2016, 14:45 Uhr

Habe gerade in antworten darunter liegend gelesen, dass du wohl bereits 37 bist. Das war aus deinem fragebeitrag nicht wirklich rauszulesen, das hörte sich eher an, einen grund zu finden nicht zu einer weiterbildung zu gehen.
Auch der name ließ eher darauf schließen, dass du evtl so um die 22 bist und nicht 37. deine persönlichen umstände sind für eine beurteilung natürlich ganz wichtig.
In deiner situation, würde ich auch eher versuchen schwanger zu werden und die weiterbildung eventuell abbrechen oder zu einem späteren zeitpunkt fortsetzen, sobald die schwangerschaft eingetreten ist. Macht die finanzielle situation allerdings nicht besser. Viel wirst du nicht zur verfügung haben. Und bis die schwangerschaft und elternzeit rum ist vergeht auch nochmal zeit und arbeitgeber sind nicht gerade erpicht auf langzeitarbeitslose, zu denen du dann gehören würdest, die anfang 40 sind und mit einem säugling.
Ich hoffe du hast einen ehemann der auch noch etwas verdient, ansonsten auch noch als alleinerziehende. Das alles zusammen wird nicht leicht werden.
Ich gehe mal nicht davon aus, denn hättest du einen ehemann der verdient, hast du kein anrecht auf hartz-4. selbst wenn man nicht verheiratet ist und nur zusammen wohnt und der mann geht arbeiten hat man kein recht auf hartz-4. das ging nämlich mir so, ich war wegen einer schweren OP 1 jahr lang arbeitslos, verlor auch deswegen ursprünglich meine arbeit. Nachb1 jahr hätte es hartz-4 gegeben, aber ich wohnte mit meinem damaligen freund unverheiratet zusammen, er war unterhaltspflichtig. Also kein hartz-4 für mich, dauerte dann noch 3 monate und ich hatte wieder eine arbeit.
Das heißt also, entweder du meinst hartz-4 zu bekommen, obwohl du es nicht bekommen wirst weil du einen unterhaltspflichtigen partner/ehemann hast, oder du bist alleinstehend und möchtest von irgendjemandem schwanger werden, oder dein mann verdient so wenig, dass du trotzdem noch hartz-4 bekommen würdest, oder er ist selbst hartz-4 empfänger...dann wärest du aber mit deinem ALG1 für ihn unterhaltspflichtig gewesen, wenn dies hoch genug ist, bzw. zum teil zumindest.

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Re: Babywunsch

Antwort von Stuff84 am 06.03.2016, 14:19 Uhr

Der Mutterschutz beginnt nicht 8 Wochen vor der Geburt, sondern 6 Wochen vorher und muss nicht in Anspruch genommen werden. Lediglich die 8 Wochen NACH der Geburt sind bindend.

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