Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von erdnuß, 25. SSW am 04.11.2008, 9:53 Uhr

BV-wie geht das dann in meinem Fall?

Große Ratlosigkeit
Da ich letzte Woche (24.SSW) vorzeitige Wehen hatte und jetzt Angst habe durch Streß auf der Arbeit wieder Probleme zu bekommen möchte ich meine FA heute abend um Rat fragen, bzw. ihn bitten mir ein BV zu geben. Meine Situation:
- Mutterschutz beginnt am 11.1.2009
- Mit Resturlaub und Urlaub vom nächsten Jahr wäre mein letzter Arbeitstag am 11.12.2008
- mein Arbeitsvertrag läuft am 30.4. aus
- Mutterschutz geht bis zum 19.4., dann folgt die Elternzeit
meine Fragen:
Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich jetzt ein BV bekommen sollte?
Habe ich dadurch finanzielle Einbußen?
Was ist, wenn mich der FA lieber krankschreibt anstatt mir ein BV auszustellen? Könnte der mich theoretisch die letzten 5 Wochen krankschreiben und ich kann dann trotzdem anschließend meinen Urlaub nehmen? Mit der vergangenen Woche wäre ich aber dann insgesamt 6 Wochen am Stück krankgeschrieben. D.h. dann bekomme ich doch Krankengeld und das wirkt sich negativ auf mein Mutterschaftsgeld/ Elterngeld aus, oder?
Bin echt ratlos und komme mir auch schon ein bißchen blöd vor, als wollte ich mir erbetteln nicht mehr arbeiten gehen zu müssen. Mache mir aber echt Sorgen um unser Würmchen. (hatte ich in einem Beitrag weiter unten schon beschrieben). Hat jemand Antworten?

 
2 Antworten:

Re: BV-wie geht das dann in meinem Fall?

Antwort von sheena am 04.11.2008, 10:16 Uhr

Hallo,
nach sechs Wochen bekommst du Kranekngeld. Ich würde mich 5 Wochen krankschreiben lassen, und dann deinen Urlaub nehmen. Da du einen befristeten Vertrag hast, würde der sonst verfallen.
Lieben gruß ilka

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Re: BV-wie geht das dann in meinem Fall?

Antwort von tossy, 33. SSW am 04.11.2008, 10:29 Uhr

Bei mir ist es so:

Ich hab ein BV bis zum Mutterschutz. Der Urlaub bleibt erhalten und kann nach der Elternzeit genommen werden oder ausgezahlt werden. Da ich auch einen befristeten Vertrag habe, der in der Mutterschutzzeit ausläuft, werde ich es mir auszahlen lassen.

Wenn du ein BV kriegst, bleibt dir dein Urlaub also. Wirst du krank geschrieben, wird dich der Arzt wohl bis zum Urlaubsbeginn krankschreiben. Dann musst du aber aufpassen, weil es nach 6 Wochen nur noch 90% vom Netto oder 70% vom Brutto gibt (Krankengeld). BV ist also sowohl Urlaubs,- als auch Geldtechnisch besser.

Im Elterngeld werden krankheitsbedingte/SS- bedingte Einkommemseinbußen rausgerechnet, da verlierst du keine Ansprüche.

Die 14 Wochen Mutterschutzgeld kriegst du auf jeden Fall in voller Lohnhöhe, egal ob BV, krank oder nicht...

LG

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