Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sina26, 22. SSW am 23.04.2013, 19:03 Uhr

auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;)

Guuuuck guck...
Hab mnur mal ne kurze frage .. ;)
Ich bin aktuell in der 22 ssw. Und hab nur ein jahr elternzeit genommen.. also gesagt das ich es will.. da ich es eig. Finanziell nicht "verkraften" kann länger zu hause zu bleiben-.- weil mein mann auch nur normal verdient.

So.. allerdings wollten wir so oder so minimun 2 Kinder haben. Ich möchte kein einzelkind (bin selber eins und finde es schade!)
Jetzt hab ich eine frage...

Zur zeit kann ich ja wegen Mutterschutzgesetz nicht gekündigt werden.,,
Wenn mein baby auf der welt ist .. will ich auch minimum 7 Monate warten um erneut schwanger zu werde..
Was passiert dann mit meiner arbeit? (kann ich gekündigt werden??)
Ich finde es schade nach einem jahr wieder arbeiten gehen zu müssen! Würde gerne länger was von meinem kind haben!!!

Allerdings weiß ich nicht wie ich das finanziell machen sollte.
Was ist wenn ich anch 7 monaten erneut schwanger werde? Dann bin ich ja weiterhin zu hause.. also minimun die schwangerschaft und noch ein elternzeit jahr.
Ich will nicht das die kinder so ganz arg auseinander sind..
Und was passiert on der zeit wo das Elternjahr endet und meine erneute schwangerschaft greift? Wer zahlt mir da das geld? und wieviel?
hmm vllt. könnt ihr mir helfen..
Weil ich möchte auch nicht meinen Ag vor den kopf stoßen---. nach einem jahr arbeiten gehen und dann plötzlich nach 4 monate arbeiten wieder sagen "Ähhhmmm.. bin schwanger"

ach ich weiß nicht... :( bin verzweifelt :))

 
11 Antworten:

Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;)

Antwort von Mietzbert, 25. SSW am 23.04.2013, 19:23 Uhr

Wenn deine Elternzeit endet und du dann wieder schwanger bist, musst du bis zum Mutterschutz wieder arbeiten gehen, wenn du finanziell nicht fallen willst. Dein Elterngeld fürs zweite Kind wird ja auch weniger, wenn du nicht wieder 12 Monate gearbeitet hast. Du hast dann wieder Kündigungsschutz. Dein AG wird also nicht viel von dir haben, bei Beschäftigungsverbot gar nichts, also wird er so und so vor dem Kopf gestoßen, denke ich. Lg

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Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;)

Antwort von Sina26 am 23.04.2013, 19:31 Uhr

Hey..
Also ich wollte schwanger werden BEVOR ich wieder auf arbeit gehe... also nach 7 monaten ca. (wenn der kleine 7 monate alt ist) ... ich werde sowieso wieder direkt ein BV bekommen...
Deshalb meine frage nach dem finanziellen :(

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Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;)

Antwort von kloeschen11, 12. SSW am 23.04.2013, 19:38 Uhr

mh, keine ahnung wie wichtig es ist, dass du genau da arbeitest oder ob du einer arbeit nachgehst, die oft gesucht wird wie im pflegebereich oder so.
du musst natürlich auch bedenken, dass du dann nach dem zweiten kind auch nach einem jahr wieder arbeiten gehen musst. also hast du für das zweite kind auch nur das eine jahr.
wobei ja die frage ist ob du vollzeit arbeitest. denn zwei kinder im alter von 1 und 2 jahren und dann beide elternteile vollzeit arbeiten...warum bekommt man dann kinder?
also ich persönlich werde ja alleinerziehend sein und werde bei einem kind nur halbtags arbeiten. sicher werden wir uns damit nicht so vie leisten können. aber gut, durch das studium und da ich in sehr vielen bereichen arbeiten kann, wird das auch reichen. hauptsache ich kann so viel es geht bei meiner kleinen maus sein!
kannst du deinen arbeitgeber vlt von einer halbtagsstelle überzeugen?

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Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;)

Antwort von Mietzbert, 25. SSW am 23.04.2013, 19:43 Uhr

Ja hab ich auch so verstanden. Wenn du wieder BV hast bekommst du wieder Lohn bis Mutterschutz. Da das ja keine 12 Monate sein können wird dein zweites Elterngeld definitiv weniger als das erste.

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Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;)

Antwort von Sina26 am 23.04.2013, 19:43 Uhr

Also meine arbeitsstelle wurde anfang meiner schwangerschaft schon reduziert von 37,5 auf 33 wochenstunden...
Aber ich muss ehrlich sein in arbeite seit 5 jahren da und könnte mir aber durchaus auch was anderes vorstellen ;) (so toll ist das nicht lol)

Also von daher wäre ich auch mit einer kündigung nicht ganz so unzufrieden...
genau das ist das was ich meine... beide vollzeit arbeiten ist nicht das was ich will...
ich möchte irgendwie zu hause sein bei meinen kinder.. aber nur das gehalt meines mannes reicht nunmal nicht um alles bezahlen zu können... aber woher bekomme ich dann geld? will eig. 3 jahre minimum zu hause sein bis kindergarten zeit und dann eben vormittags arbeiten gehen...

und das mit dem zweiten kind eben weil ich kein einzelkind will..,., und auch nicht 10 jahre dazwischen sein sollen...

aber nach einem jahr KEIN GELD mehr zu bekommen können wir uns nicht leisten..
hmm bin verzweifelt ;)

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Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;)

Antwort von Mietzbert, 25. SSW am 23.04.2013, 19:50 Uhr

Tja sowas kann sich halt nicht jeder leisten, wäre ja schön. Ihr könnt aufstockend Hartz IV beantragen um abgesichert zu sein, aber es ist ist kein Leben in Luxus.

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Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;)

Antwort von giftzwerg7, 30. SSW am 23.04.2013, 20:38 Uhr

Hallo,

soweit ich weiß, reduziert sich das Elterngeld für das zweite Kind nicht, wenn du innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt wieder schwanger wirst. Die Monate, in denen du Elterngeld beziehst, werden nicht als Bemessungsgrundlage für das "neue" Elterngeld herangezogen. Wenn du wieder arbeitest bzw. ein BV bekommst, zählen die Monate bis zum Mutterschutz + die Monate bis zum Mutterschutz vom ersten Kind (insgesamt 12 Monate). Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich
Wie es allerdings mit dem Kündigungsschutz aussieht, weiß ich nicht...

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Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;)

Antwort von ersterapril am 23.04.2013, 20:44 Uhr

Ist die Lösung des "Problems" mit Hartz4 dein Ernst?????
Oh Gott!

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Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;)

Antwort von Mietzbert, 25. SSW am 23.04.2013, 21:18 Uhr

Natürlich ist das mein ernst, niemand muss unter seinem Existenzminimum leben. Sie hat gefragt wie sie abgesichert ist ohne Arbeiten zu gehen?! Das ist eine Antwort, ich arbeite im Jobcenter und habe eine Beratungspflicht ! Was glaubst du wieviele Hartz IV aufstockend zum Elterngeld beziehen!

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Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;)

Antwort von Samily, 35. SSW am 24.04.2013, 9:40 Uhr

Sooo genau weiß ich das auch nicht, aber warum gehst du nicht zu einer Beratungsstelle von profamilia oder so und erkundigst dich da? Die können das herausfinden für dich. Würde mich übrigens auch interessieren, da bei uns ähnliche Situation finanziell ist und wir auch noch mehr Nachwuchs wünschen (auch nicht allzu weit auseinander)

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Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;)

Antwort von MaMiVi am 24.04.2013, 14:39 Uhr

Wie oben schon mal geschrieben, minimiert sich das Elterngeld nicht!!

Ich bin gerade in dieser Situation. Ich arbeite seit diesem Monat wieder. Der Große ist 1 Jahr. Ende des Jahres kommt Nummer 2. Deswegen habe ich mich schon mal ein wenig schlau gelesen. Es werden "jetzt" nur volle Arbeitsmonate gerechnet (bei mir ca 5) und die restlichen 7 Monate werden aus dem Zeitraum vor dem ersten Mutterschutz berechnet. Für mich gut, da ich jetzt deutlich weniger arbeite als vor 1 1/2 Jahren.
Du bekommst ja dann zwei mal Kindergeld a 184 €. Zum Elterngeld kommt ein Geschwisterbonus von 75 € zu, wenn das ältere Kind noch keine 3 ist.
Desweiteren gibt es ja evtl dises Betreuungsgeld oder? Waren das nicht auch 150 €, die du bekommen würdest, wenn du das Kind länger zu Hause betreust. Mach dich mal im Internet schlau. In Bayern gibt es noch das Landeserziehungsgeld (kommt für mich nicht in Frage, weil ich Arbeiten gehe.) Ich glaube, beim ersten Kind gibt es ein halbes Jahr 150 € und beim zweiten glaub 1 Jahr 200 €. Gibt also schon Möglichkeiten.

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