Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von lila81, 33. SSW am 28.04.2010, 10:01 Uhr

Auch mal eine Frage zum gemeinsamen Sorgerecht!

Hallo!
Beantragt ihr das gemeinsame Sorgerecht vor der Geburt des Kindes?
Hatte mir bisher nur über die Vaterschaftsanerkennung Gedanken gemacht, aber die Dame vom Jugendamt fragte mich gerade am Telefon, ob wir das gemeinsame Sorgerecht auch möchten.
Darüber hab ich noch gar nicht nachgedacht.
Hat der Vater überhaupt Rechte was zu entscheiden (z.B.medizinisch)? Ich meine wenn ich nicht zur "Verfügung" stehen würde.

Für mich ist es ganz klar den Papa in allen Dingen mit einzubeziehen! Irgendwann wird auch bei uns die Hochzeit folgen, bisher war es uns nur nie wirklich so wichtig!
lg lila

 
4 Antworten:

Re: Auch mal eine Frage zum gemeinsamen Sorgerecht!

Antwort von Cindy_18 am 28.04.2010, 10:07 Uhr

Huhu,
sollte er keine Sorgerecht haben hat er auch so kein Recht medizinisch.
DA ihr bald heiratet würde ich es auch machen.

LG

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Re: Auch mal eine Frage zum gemeinsamen Sorgerecht!

Antwort von mama2010, 00. SSW am 28.04.2010, 10:10 Uhr

hallo,

wir haben die gemeinsame sorge gleich mit gemacht natürlich vor der geburt unseres Sohnes. kannst du aber jederzeit jetzt auch noch machen.

Klar der Papa hat die gleichen Rechte und Pflichten dann auch wie die Mama, wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht beantragt.

Vorallem ist das auch zum Vorteil, falls du angenommen mal im KH bist und später was geklärt werden muss in der Kita oder so ne sachen.

Dsa gemeinsame Sorge Recht kann man aber nicht so einfach den jenigen dann wieder abnehmen das wird dann Gerichtlich geklärt und muss schon was schlimmes passiert sein.

nur mal so als Info.

lieben gruß mama2010

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Re: Auch mal eine Frage zum gemeinsamen Sorgerecht!

Antwort von sunrise99, 20. SSW am 28.04.2010, 10:23 Uhr

Hallo,

nein ich werde das nicht machen lassen.
Bin damit schon bitter auf die Nase gefallen mit. Und somit werde ich das alleinige Sorgerecht behalten.

LG NIcole

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Re: Auch mal eine Frage zum gemeinsamen Sorgerecht!

Antwort von Baby2411 am 28.04.2010, 10:33 Uhr

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht vor der Geburt beantragt.
Liegt kein gemeinsames Sorgerecht vor, hat der Vater keine Entscheidungsmacht, wenn es z. B. um medizinische Dinge geht.

Für mich war klar, dass er der Vater ist mit allen Rechten und Pflichen.

Aber man sollte es sich natürlich gut überlegen, das gem. Sorgerecht kann man so einfach nicht rückgängig machen.
Wenn eure Beziehung aber stabil ist und ihr vernünftig genug seid, auch nach einer Trennung gemeinsam für das Kind zu entscheiden, dann würde ich es tun.

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