Geschrieben von 3wonders, 28. SSW am 02.06.2008, 17:25 Uhr |
auch frage zum elterngeld
mein mann möchte gleich die ersten 2 lebensmonate elternzeit nehmen. er bekäme ja dann diese 67%. aber ich bekomme doch in dieser zeit mein muschugeld von der kk(13€ pro tag).vom ag nix, weil ich vorher nicht gearbeitet habe. wird dass dann auf das elterngeld angerechnet? wenn ja fänd ich das ganze elterngeld ja ein quatsch, weil man soll ja keine großen finanziellen einbussen haben, aber die hätten wir dann ja, weil ja noch mehr abzug wäre.
Re: auch frage zum elterngeld
Antwort von püppi110781 am 02.06.2008, 17:40 Uhr
hey,
das Elterngeld bezieht sich auf das Gehalt, wer das Elterng. beantragt.
Also von deinem Mann. Du bekommst dein Muschugeld.
Von dir wird nix angerechnet, weil du ja nicht beantragst.
gruß katja
Re: Frage dazu??
Antwort von kurze1904, 24. SSW am 02.06.2008, 18:19 Uhr
BEkommt man von der KK Geld auch wenn man nicht gearbeitet hat???
Re: Frage dazu??
Antwort von püppi110781 am 02.06.2008, 18:23 Uhr
jap bekommt man, das sind die 13€ pro Tag. Wenn du arbeiten gegangen wärst, bekämste noch was vom Arbeitgeber.
Re: Frage dazu??
Antwort von kurze1904 am 02.06.2008, 18:25 Uhr
Ich bin ja im erziehungsurlaub von kind nr. 1 steht mir dann nun trotzdem diese 13 euro zu??
Re: Frage dazu??
Antwort von 3wonders, 28. SSW am 02.06.2008, 18:31 Uhr
ja diue kriegste. bekomme schon kind´nr 3 und bei nr 2 bekam ich es auch.
das ist super dass es nicht angerechnet wird, dann klappt daS mit der elternzeit für meinen mann.
Re: Frage dazu??
Antwort von püppi110781 am 02.06.2008, 18:31 Uhr
mmmhh ich glaub mal schon..... bin grad ein bissi verwirrt...
Hast du keine Geld von deiner KK bekommen? Biste vorher arbeiten gegangen?
Ruf doch einfach mal bei deiner KK an.
Re: Frage dazu??
Antwort von kurze1904 am 02.06.2008, 18:36 Uhr
Ich habe halt bis oktober 06 gearbeitet dann mein mutterschaftsgeld für chiara bekommen ...nun bin ich ja in erziehungsurlaub und bekomme im september unsere 2. tochter nur das ich dann von der KK Mutterschaftsgeld bekomme ist mir neu?? Wäre natürlich schön
Re: Frage dazu??
Antwort von püppi110781 am 02.06.2008, 18:43 Uhr
glaube ich, Geld kann man immer gebrauchen, vorallem jetzt. Die kleinen kosten ja einiges
Ruf mal an, dann biste auf der sicheren Seite :-)
übrigens chiara ist ein seeehr schöner Name, wollt meine auch so nennen, aber Papa wollte net und nu heisst sie Leandra :-)
Re: Frage dazu??
Antwort von anjos, 39. SSW am 02.06.2008, 18:43 Uhr
Ich hab auch noch nie gehört, dass man Mutterschaftsgeld fürs 2. Kind bekommt, wenn man direkt vor dem Mutterschutz nicht arbeiten gegangen ist!
Wegen dem Elterngeld: Soweit ich weiß, muss die Frau auf jeden Fall die ersten 2 Lebensmonate Elternzeit nehmen, sie ist dann eh zu Hause, darf nicht arbeiten und das Mutterschaftsgeld wird mit dem Elterngeld verrechnet. Der Vater kann aber gleichzeitig auch die ersten 2 Lebensmonate Elternzeit nehmen, er bekommt dann ganz normal seine 67 %. MEin Mann bleibt die ersten 4 Wochen zu Hause und dann nimmt er im Dezember nochmal 4 Wochen Elternzeit! So können wir die finanzielle Einbuße besser überbrücken und das passt auch terminlich ganz gut...
LG, Andrea
Re: Frage dazu??
Antwort von kurze1904 am 02.06.2008, 18:47 Uhr
Ja werde ich morgen machen da ich es noch nicht so wirklich glauben kann aber cool wäre es auf jedenfall, so unverhofft Geld wer hat das nicht gern
Re: Frage dazu??
Antwort von 3wonders, 28. SSW am 02.06.2008, 19:58 Uhr
mh was stimmt nu? wirds angerechnet ists natürlich blöd, dann langts uns hinten und vofrne nicht. aber ich nehm doch erst nach dem muschu elternzeit vorher geht ja gar nicht. ich blick gar nimmer durch.leider hat mein mann keinen urlaub mehr und das wäre die einzige möglichkeit. sonst hab ich keine unterstützung zuhause. meine eltern wohnen 70 km weg.und haushaltshilfe bekomme ich nicht, habe ich schon nachgefragt.
und muschugeld von der kk kriegt man definitiv.auch wenn man vorher in elternzeit war.habs ja schon gehabt. normal ists ja soi, man hat gearbeitet, dann kriegt man pro tag muschu 13€ v der kk und den rest vom ag. hat man nicht gearbeitet, bekommt man nur die 13€.
ja, es wird angerechnet
Antwort von two_kids am 02.06.2008, 20:07 Uhr
als mutter kann man nicht ab dem dritten monat elterngeld beantragen. das geht IMMER ab geburt los.
außerdem war ich auch ab geburt allein, weil mein mann keinen urlaub hatte. ich fand es trotzdem ganz angenehm so.
lg two_kids
Re: ja, es wird angerechnet
Antwort von anjos, 39. SSW am 02.06.2008, 20:13 Uhr
Du als Mutter MUSST ab Geburt Elternzeit nehmen... dein Mann kann aber gleichzeitig Elternzeit nehmen. Dein Elterngeld wird mit deinem Mutterschaftsgeld verrechnet. Bekommst du allerdings nur den Sockelbetrag an Elterngeld, dann wird da nichts mehr abgezogen!
Dein Mann bekommt 67% vom Durchschnittslohn der letzten 12 Monate!
Dein Elterngeld wird NICHT mit dem deines Mannes verrechnet...
LG, Andrea
Re: ja, es wird angerechnet
Antwort von 3wonders, 28. SSW am 02.06.2008, 20:38 Uhr
also kann er jetzt auch ab geburt das elterngeld beantragen? wenn er elternzeit hat. ja er bekommt die 67%, aber ich ja gleichzeitig diese 13€ pro tag, die werden dann von dem 67% nochmal abgezogen? bin voll planlos. ich würde nur den sockelbetrag bekommen, weil ich ja vorher in erziehungsurlaub war.
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