Geschrieben von Nele24 am 25.05.2015, 19:35 Uhr |
Arbeitsrecht
Hallo zusammen.
Kennt sich wohl jemand aus?
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag der zum 31.7. endet. Ich soll einen weiteren vertrag bekommen, habe aber noch nix unterschrieben. Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich schwanger bin? Hab Angst, dass ich dann keinen Vertrag bekomme. Bin seid heute in der 11. Woche.
LG
Re: Arbeitsrecht
Antwort von sterntaler82 am 25.05.2015, 19:42 Uhr
Du bist gesetzlich nicht verpflichtet den Arbeitgeber über deine Schwangerschaft zu informieren
Re: Arbeitsrecht
Antwort von sterntaler82 am 25.05.2015, 19:43 Uhr
Sagt meine mama und die ist Chefin einer Personalabteilung
Re: Arbeitsrecht
Antwort von AugustBaby2010 am 25.05.2015, 19:43 Uhr
Nein musst du nicht.
habe auch bis zur 18.ssw gewartet. Da ich erst dann einen unbefristen Vertrag unterschrieben habe.
hatte allerdings keinen verräterischen bauch.
Re: Arbeitsrecht
Antwort von shade1983 am 25.05.2015, 19:56 Uhr
Hey!
Wie andere schon schrieben, du musst es nicht.
Wenn du nach der Schwangerschaft weiterhin ohne Probleme dort arbeiten willst, würde ich es sagen (auch auf die Gefahr hin, den Vertrag nicht verlängert zu bekommen).
Alles Gute!
Re: Arbeitsrecht
Antwort von TRiiNA am 25.05.2015, 20:06 Uhr
Aufgrund des Mutterschutzes ist es schon wichtig den Arbeitgeber zu informieren. Allerdings bestimmst du den Zeitpunkt! Schließlich darf dein AG nicht in den Mutterpass gucken wegen Feststellungstag.
Für deine Sicherheit würde ich auch nach Möglichkeit warten bis du unterschrieben hast. Wenn du glaubst dass du anders nicht verlängert wirst.
Kommt hier aber auch auf den AG an. Bei mir gibts eine die ihre SS vor der Unbefristung bekannt gegeben hat und im Anschluss doch noch verlängert wurde :)
Vergiss nicht dass du während deiner SS unkündbar bist und dein AG deinen Arbeitsplatz angemessen gestalten muss. Das kann er allerdings nur, wenn er Bescheid weiß.
Re: Arbeitsrecht
Antwort von Christine70 am 25.05.2015, 20:42 Uhr
du mußt es nicht sagen, aber ich finde sowas immer ungerecht dem AG gegenüber, weil der den Vertrag ja verlängert, weil er mit deiner arbeitskraft rechnet. die kannst du dann aber nicht mehr lange erbringen oder - wenns blöd läuft - gar nicht mehr.
ich könnte das nicht verschweigen.
klar läuft man gefahr, daß der arbeitsvertrag nicht verlängert wird, aber man hat dann lange genug zeit, sich was neues zu suchen. ich glaube auch nicht, wenn der AG NACH der unterschrift von der Schwangerschaft erfährt, daß man dort dann noch eine schöne zeit hat :(
Re: Arbeitsrecht
Antwort von 32+4 am 25.05.2015, 20:55 Uhr
Hast du einen job, in dem der AG bescheid wissen muss zum schutz fuer dich?
Ob fair oder nicht..es kann fuer beide seiten unfair ausgehen.
Ich kenne leider keinen AG, der offenheit, mehrarbeit etc.wertschaetzte.
Ich haette auch die klappe halten sollen. Zum dank fuer meine bekanntgabe hiess es dann nur..nee...schwanger...nee..da machen wir keine vertragsverlaengerung. Schoenen dank auch.
genug zeit, was neues zu suchen?
Antwort von Keksraupe am 25.05.2015, 21:05 Uhr
schwanger??? looooooool
wer stellt einen denn schwanger ein?
Nene, es hat schon seinen Grund wieso man nix sagen muss
und: wenn si eeinen befristeten vertrag hatte, und der jetzt auf unbefristet gestellt werden soll, würde ich definitiv di eklappe halten. wäre si eein mann, würde sie ja auch verlängert werden wenn er vater wird...
dazu gibt es diese gesetze!
Re: genug zeit, was neues zu suchen?
Antwort von HSVMarie am 25.05.2015, 21:30 Uhr
Das bezieht sich vermutlich darauf, dass angenommen wird, dass die AP bei nicht Verlängerung/Entfristung ALG1 bekommen würde und dann in Elternzeit geht und dann ja doch recht viel Zeit hat, was neues zu finden.
Mein Vertrag wurde trotz Schwangerschaft verlängert. Und ich hätte die Schwangerschaft auch geheim halten können. Aber ich finde es besser mit offenen Karten zu spielen.
Re: Arbeitsrecht
Antwort von Nele24 am 25.05.2015, 22:02 Uhr
Danke für eure Meinung und euer Wissen.
Ich arbeite in einer Kita, d.h. Sobald ne ansteckende Krankheit kommt (z.b. Scharlach) muss ich die Einrichtung verlassen. Das würde ich auch sofort machen. Ansonsten habe ich zur Zeit keine Wickelkinder, das wäre ja auch ein Problem.
Da ich keinen Schutz vor Zytomegalie habe, darf ich nicht mit Kindern unter 3 arbeiten, das mache ich aber auch nicht. Tja, ich werde die Woche noch abwarten, wenn Donnerstag noch kein Vertrag da ist, werde ich wohl was sagen. Kann den Bauch langsam nicht verstecken...
LG
Re: Arbeitsrecht
Antwort von mosaique, 23. SSW am 26.05.2015, 0:29 Uhr
Du arbeitest in einer Kita? Dann weißt du auch das du Kinder nach dem Toiletten Gang nicht sauber machen darfst, natürlich mit Ausnahme des eigenem. Glaube das könnte schon schwierig werden in einer Kita nichts zu sagen, generell in einem Sozialen Beruf.
Ich musste es vor meinem unbefristet bekannt geben, da ich als Nachtwache in einer Wohngruppe für geistig Behinderte gearbeitet habe.
Mein Chef musste mir also ein BV aussprechen hat aber nichts gesagt das der Vertrag nicht verlängert wurde. Das habe ich dann gemerkt als es dann soweit sein sollte und ich dann keine Verlängerung, sprich unbefristet, bekommen habe.
Es ist schon eine blöde Angelegenheit, sagt man es oder sagt man es nicht.
Aber ich finde das der AG es schon wissen sollte. Falls mal was auf der Arbeit passieren sollte, weiß der AG was mit einem dann los ist bzw kann die Info weitergeben das eine Schwangerschaft vorliegt.
Naja und wiederum hat man selber um sein Arbeitsplatz Angst.
Aber ich finde es sieht echt nicht toll aus, wenn man den Vertrag in der Hand hält und dann kurze Zeit später mit der Schwangerschaft ankommt.
Der AG wird ja so oder so es erfahren wann die Schwangerschaft festgestellt wurde, da er ja die Schwangerschaft mit der Bescheinigung vom Arzt anmelden muss Zweck Mutterschutz Geld und Elterngeld.
Lange Rede kurzer Sinn, egal wie man es macht es wird immer einem flau im Magen sein, weil es doch schon eine blöde Situation ist.
Re: Arbeitsrecht
Antwort von TRiiNA am 26.05.2015, 8:58 Uhr
Steht bei der Arztbescheinigung denn so etwas drauf? Hat das nicht irgendwas mit Datenschutz zu tun? Mutterschutz- und Elterngeld beantragen ok. Aber verstehe nicht ganz was der Feststellungstag der SS damit zu tun hat....
Re: Arbeitsrecht
Antwort von mosaique, 23. SSW am 26.05.2015, 12:16 Uhr
Keine Ahnung warum das da drauf steht.
Also bei mir stand das Datum von der Feststellung und der Entbindungstag drauf.
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