Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von muckelino, 5. SSW am 24.07.2005, 22:04 Uhr

Arbeitslosigkeit !!!

Hi,
wie ist das eigentlich,wenn man arbeitslos ist und das erst seit kurzem.(Niedersachsen)
Wie und wann muss man das beim Amt melden und wie läuft das allgemein mit der Anmeldung bei Ämtern? Was bekommt man mehr und was weniger,wo was abgeben und bescheid sagen und ab welcher SSW????
Danke Leute!

 
4 Antworten:

Re: Arbeitslosigkeit !!!

Antwort von Tinky, 35. SSW am 25.07.2005, 10:11 Uhr

Hi,

ich denke, Du solltest so schnell wie möglich beim AA Bescheid sagen. Nimm Deinen Mupa mit. Den wollten sie bei mir sehen. Ansonsten bekommst Du weiterhin Arbeitslosengeld bis zum Mutterschutz. Ab dem Mutterschutz zahlt dann die Krankenkasse.

Alles weitere werden sie Dir sicher auf dem Amt sagen, da ich nicht weiß, ob es in Niedersachsen etwas anders läuft als hier in Sachsen.

LG Tinky

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Re: Arbeitslosigkeit !!!

Antwort von neetha, 24. SSW am 25.07.2005, 12:09 Uhr

Ich habe erst anfang des Monats dem Arbeitsamt bescheid gesagt das ich schwanger bin. Eigentlich brauchen sie nur eine Kopie vom Pass aber da dort auch sachen stehen die die Nichts angehen habe ich mir eine Bescheinigung vom Arzt ausstellen lassen.
Hätte ich es vorher gemeldet hätte ich kein Geld bekommen da ich schon vor der Arbeitslosigkeit schwanger war.
Und ich ein kind von 15 Monaten habe.

Gruß Melanie

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Re: Arbeitslosigkeit !!!

Antwort von Anni82, 37. SSW am 25.07.2005, 12:15 Uhr

Hi, also ich wohne auch in Niedersachsen, war arbeitslos und hatte bis zum 21. September Anspruch auf Arbeitslosengeld. Am 21.08. ist mein ET. Habe so in der 12. / 13. Woche bescheid gesagt, die haben eine Kopie vom Mutterpass gemacht, das reicht aus. Bis 6 WOchen vor der Geburt zahlen sie Arbeitslosengeld, ab dann zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von dem Arbeitslosengeld und nach dem Mutterschutz kannst du das restliche Arbeitslosengeld, welches dir dann noch zusteht, vom Arbeitsamt verlangen. Das musst du dann aber dort neu beantragen (quasi neu arbeitslos melden) damit du den restbetrag bekommst. Sonst bekommst du nach dem Mutterschutz nix mehr vom arbeitsamt. Krankenversichert bist du ab dem Mutterschutz durch das Arbeitsamt auch nicht mehr, musst mal bei deiner Krankenkasse fragen wie das da läuft, bei meiner (BKK) muss man da nix zahlen, das geht alles ohne beitragszahlungen weiter. Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig hlefen.
Liebe Grüße
Anni

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Re: Arbeitslosigkeit !!! DANKE

Antwort von muckelino, 5. SSW am 25.07.2005, 20:01 Uhr

Hi,
da ich erst seit kurzem erst AL bin und meine Ärztin noch garnichts sehen kann,werde ich ersteinmal bis alles sicher ist nichts sagen,aber dann... Ihr habt mir gewiss geholfen!
DANKE!

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