Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Cindy_18, 32. SSW am 17.11.2009, 10:54 Uhr

Arbeistlosengeld,hoffe kenn sich jemand aus!

Hallo,

wir sind 3 Personen im Haushalt.Also ich meine Tochter uns mein Freund.(ist nicht der leibliche Vater von meiner Tochter).
Wir haben immer 740.44euro Arbeitslosengeld gekriegt.Haben es in Oktober neu beantragt(muss man aller halben Jahr)und jetzt kriegen wir bloß noch 592,43 euro.
Ich habe angerufen wieso wir den so wenig jetzt kriegen.Da meinte die Frau am Telefon weil ich nicht allein erziehend bin.

Das habe ich mir jetzt mal durchn Kopf gehen lassen.Mein Freund ist nicht der leibliche Vater er muss nicht für meine Tochter aufkommen.Er hat ja keine Sorgerecht nichts.So wurde es mir auch damals erklärt in der Wg.Das ich extra beantragen soll.
Ich weiß wir sind eine Bedarfsgemeinschaft aber er muss sich aber nicht um die kleine kümmern???
Könnt ihr mir helfen.
Muss er oder nicht??

LG

 
14 Antworten:

Re: Arbeistlosengeld,hoffe kenn sich jemand aus!

Antwort von Kalli36, 19. SSW am 17.11.2009, 11:03 Uhr

Nein, er muss sich nicht um deine Tochter kümmern, aber um dich. Das könnte vielelicht der Grund dafür sein. Ich würde die Frage noch mal im Rechtsforum stellen!

LG und alles Gute!

Kalli

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Re: Arbeistlosengeld,hoffe kenn sich jemand aus!

Antwort von Julaika-from-Jamaika:o), 6. SSW am 17.11.2009, 11:06 Uhr

Hallöchen,
laut SGB II § 7 Abs. 3 ist anzunehemen das bei euch ein wechselseitiger Wille besteht Verantwortung füreinander zu tragen (3a). Ja, die Minderung ist gerechtfertigt, auch wenn er nicht der Vater ist. Ich denke die Minderung bezieht sich nicht auf das Kind sondern auf eure Partnerschaft.

lg julia

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Re: Arbeistlosengeld,hoffe kenn sich jemand aus!

Antwort von leasmama87, 30. SSW am 17.11.2009, 11:07 Uhr

vielleicht ist es auch weniger, weil du ja unterhaltsanspruch vom leiblichen vater hast???

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Re: Arbeistlosengeld,hoffe kenn sich jemand aus!

Antwort von Cindy_18 am 17.11.2009, 11:10 Uhr

Nein die haben gesagt es fallen die 160 euro weg weil ich nicht alleinerziehend bin.Und ixh soll froh sein das ich soviel gekriegt habe.

Das hat sie gesagt

LG

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Re: Arbeistlosengeld,hoffe kenn sich jemand aus!

Antwort von tigerchen05 am 17.11.2009, 11:12 Uhr

Da du mit deinem Freund zusammen wohnst, bist du nicht mehr alleinerziehend.
Von daher fällt das Geld was du als alleinerziehende erhalten hast, weg.
War bei uns auch so und es ist in ordnung.

Lg Stefanie

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Re: Arbeistlosengeld,hoffe kenn sich jemand aus!

Antwort von Julaika-from-Jamaika:o), 6. SSW am 17.11.2009, 11:16 Uhr

Ihr habt doch mit sicherheit angegebne, dass er auch finaziell für euch mitsorgt, oder? Ansonsten gibt es noch einige andere Kriterien im SGB II die für eine Bedarfsgemeinschaft MIT KIND sprechen, auch wenn er nicht der leibliche Vater ist. Wenn du es gaaaanz genau wissen willst, dann schua in nen Gesetzestext oder ruf bei der Behörde an und lass es dir nochmal erklären.

lg julia

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Re: Arbeistlosengeld,hoffe kenn sich jemand aus!

Antwort von sushiw, 32. SSW am 17.11.2009, 11:19 Uhr

Ja das hab ich auch vor kurzem gehört von einem Bekannten. Es ist so egal ob du nun mit deinem freund zusammen gezogen bist oder ob das deine Mutter gewesen wäre oder gar eine Freundin. In den Moment bist du nicht mehr alleinerziehend, da ja jemand da ist der auch noch für dein Kind da sein kann. Und wenn man nicht mehr alleinerziehend ist, bekommt man kein mehraufwand für Alleinerziehende mehr. Mit Geld kürzen sind sie wirklich schnell.
Lieben Gruß Susanne

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Julaika-from-Jamaika

Antwort von Cindy_18 am 17.11.2009, 11:22 Uhr

hey,

er hat ein 400 euro Job.
Ja klar sind wir eine Bedarfsgemeinschaft aber für mich ist es trotzdem nicht sooo klar weil ich finde er ist nicht der richtige Vater und er muss nicht für Celina aufkommen.Auch wenn wir zusammen wohnen.Habe es ja die ganze zeit gekriegt.

Naja ich habe jetzt im Rechtsforum nachgefragt.Und morgen bin ich bei meinen Papa der kennt sich mit sowas aus.

LG und Danke

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sushiw hast post!ot

Antwort von Cindy_18 am 17.11.2009, 11:27 Uhr

.

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@Cindy_18

Antwort von sushiw, 32. SSW am 17.11.2009, 11:47 Uhr

Di hast auch Post.

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Re: @Cindy_18

Antwort von sushiw, 32. SSW am 17.11.2009, 11:48 Uhr

hmm schreiben kann ich auch nicht mehr du nicht di

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Re: Arbeistlosengeld,hoffe kenn sich jemand aus!

Antwort von Millemaus, 16. SSW am 17.11.2009, 12:09 Uhr

Hi,

also ich selber Beziehe kein AGB II, aber meine Schwester sie hat auch ein Kind und wohnt mit ihrem Freund (auch nicht der Vater von dem Kind) zusammen.
Also, sie hat es als Wohngemeinschaft angemeldet sodass jeder sein Geld bekommt, wie gehabt.
Aber das ihr ca. 200 euro weniger bekommt, das kann eigendlich nicht sein, oder geht dein freund arbeiten?

LG

Mille

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Re: Millemaus

Antwort von Cindy_18 am 17.11.2009, 12:18 Uhr

huhu,
ja aber bloß 400 euro...aber trotzdem habe ich die ganze zeit das geld gekriegt und jetzt ne mehr .

hmmm ich kenne mich ne aus so richtig.

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Re: Arbeistlosengeld,hoffe kenn sich jemand aus!

Antwort von sheena am 17.11.2009, 18:22 Uhr

Tja ist leider so. unterhaltsvorschuß fällt ja auch weg, wnen man heiratet, und das nicht de rleibliche vater des kindes ist.

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