Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Nicki1375, 33. SSW am 26.05.2005, 20:37 Uhr

Antrag auf Mutter+Kindhilfe auch nach der Geburt ?

Hallo,
weiß jemand ob man einen Antrag auf Mutterkindzuschuß auch nach der Geburt stellen kann? Das man dann den Zuschuß für U-Mode mehr bekommt ist klar.
Ich habe leider erst ende Juni einen Termin bekommen....,das ist doof aber die sind so überlastet...,ich muß aber ende Juni auch zur Geburtseinleitung ins KH.
Grüße und Danke
Nicole

 
4 Antworten:

Re: Antrag auf Mutter+Kindhilfe auch nach der Geburt ?

Antwort von TineS, 33. SSW am 26.05.2005, 22:56 Uhr

nein, soviel ich weiß kannste das erst während der SS machen.

Habt ihr keinen anderne, der das auch macht? caritas, donuem vitae, diakonie??
Man kann fürs kind zwar die anträge bis zum 3. lj stellen, wenn man nocjwas braucht, aber nur wenn du den 1. antrag während der SS hattest.

viele grüße

tine

PS: wenn es keine andere möglichkeit gibt, würde ich da nochmal anrufen und es dringend machen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Antrag auf Mutter+Kindhilfe auch nach der Geburt ?

Antwort von Svenni, heute noch 33. SSW am 27.05.2005, 7:45 Uhr

Hallo,

bei uns (Mutter-Kind-Stiftung der Diakonie in Schleswig-Holstein) kann man diese Unterstützung nur bis max. 30. SSW beantragen.

LG Svenni

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Antrag auf Mutter+Kindhilfe auch nach der Geburt ?

Antwort von frosch28, 31. SSW am 27.05.2005, 10:01 Uhr

Kann mich mal jemand aufklären ???
Was für einen Mutterkindzuschuss ???
Werde alleinerziehende Mutter und da ist mir jeder Zuschuss recht. Hab davon nix gehört !

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Antrag auf Mutter+Kindhilfe auch nach der Geburt ?

Antwort von soanaz2, 22. SSW am 29.05.2005, 10:27 Uhr

Hallo,

einen solchen Antrag kann man an Stellen wie oben genannt stellen; ich habe ihn über das Familienberatungszentrum gestellt (Mutter-Kind-Stiftung), allerdings nur währrend der Schwangerschaft und nicht nachher (bei meinem Kleinen erfuhr ich es letztes Mal erst zu spät, dass es sowas gibt)
Voraussetzung für so einen Antrag ist, dass du bei keiner anderen Stelle wie z.B. Sozialamt oder Arbeitsamt schon was für die Babyausstattung beantragt und genehmigt bekommen hast.

Gruß
Sonja

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.