von PhiSa am 29.05.2013, 9:14 Uhr |
Adele
ja, man bekommt kein Mutterschaftsgeld, wenn du noch in Elternzeit bist
ich hatte das 2008. War noch bis Nov.2008 im Erziehungsurlaub. Mein Sohn kam Okt. 2008 zur Welt. Ich habe für die Zeit davor kein Mu.Sch.Geld bekommen.
Re: Adele
Antwort von M.S. am 29.05.2013, 11:06 Uhr
Hallo!
Ich habe gestern im Expertenforum "Recht" gelesen, das es seit 2013 möglich ist, die Elternzeit vorzeitig zu beenden bzw. zu unterbrechen, dann hat mal wohl Recht auf Mutterschaftsgeld.
Ich kopier mal einen Teil hier rein:
"nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen."
Ich weiß nicht, ob das hilft..
Liebe Grüße
Re: Adele
Antwort von Adele_, 11. SSW am 29.05.2013, 12:51 Uhr
Hmmm ok, danke!
Muss ich mich jetzt mal erkundigen, 1. wann man die Änderung / vorzeitige Beendigung einreichen muss und 2. ob der Arbeitgeber zustimmen muss?
Hab nächste Woche mal einen Termin bei einer Schwangerschaftsberatung, dann weiß ich mehr...