Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Ginee, 30. SSW am 04.07.2008, 8:51 Uhr

ALG II.....weiß jem. weiter ???

hi Guten Morgen...=)
Habe aufgrund meiner SS ALG II beantragt. Hab seit einer Woche auch einen Bescheid mit der Antragszustimmung und dem Berechnungsbogen.
verstehe ihn nur NOCH =)nicht so ganz.
also:
Habe diese regelleistung : 312,00
+Mehrbedarf wg. SS 53,00
+monatliche Kosten für Unterkunft und Heizung 228,50
das sind 593,50 insgesamt.

Dann werden davon aber ???????mein Kindergeld abgezogen,was als Einkommen gilt, 154,00 und ein "sonstiges Einkommen" in Höhe von 132,82 abgezogen .Also 256,82 minus. Die leistung beträgt jetzt nur noch 108,18 + 228,50 Heizungs&Unterkunftskosten = 336,68.

DAS verstehe ich nicht.Immerhin werden ja normalerweise schon alleine 312 regelleistung bezahlt.
kann mir jem. weiterhelfen??=)=)=)

 
12 Antworten:

Re: ALG II.....weiß jem. weiter ???

Antwort von susi2401, 12. SSW am 04.07.2008, 9:16 Uhr

die einkünfte werden von der regelleistung abgezogen hab ich ganz vergessen in der pm mit rein zu schreiben :D

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Re: ALG II.....weiß jem. weiter ???

Antwort von Schlossgespenst, 19. SSW am 04.07.2008, 9:20 Uhr

Also so wie ich das lese scheinst du irgendeine Art von Einkommen zu haben welches die Arge dir eben anrechnet.
Kindergeld gilt immer als Einkommen und wird auch beim Kind nachher angerechnet.
Das ist also ganz legal und richtig.

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Re: ALG II.....weiß jem. weiter ???

Antwort von Glücksbärchi89, 20. SSW am 04.07.2008, 9:29 Uhr

Huhu, mir gehts auch so wegen Alg2
Hab nur noch keinen bescheid.

Wenn du einkommen hast wird dir ein prozentualer Teil davon von deinem Regelbetrag abgezogen.
Zudem wird das Kindergeld angerecht (später das Elterngeld allerdings nicht)
Die Rechnung stimmt so. Solltest du keine anderen Einkünfte haben durch einen Nebenverdienst, so sollte dir auch nichts von deinem Regelbetrag abgezogen werden.

Hoffe ich konnte dir helfen.

Liebe Grüße

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Re: ALG II.....weiß jem. weiter ???

Antwort von susafi, 12. SSW am 04.07.2008, 9:30 Uhr

Mmh... wieso beträgt dein Regelsatz nur 312,- € ? Im Osten beträgt er doch 351-, € und im Westen nochmehr ?

Ansonsten ist es korrekt... es wird immer ausgerechnet, was dir zusteht und dann dein Einkommen (also Kindergeld, sonstiges Einkommen) abgezogen. Und was übrig bleibt, bekommst du ausgezahlt...

Was ist denn dein sonstiges Einkommen ? ALG I ?

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Re: ALG II.....weiß jem. weiter ???

Antwort von Ginee am 04.07.2008, 9:34 Uhr

Hallo noch mal....
Habe ansich keine weiteren Einkünfte außer eben das Kindergeld.
Mein Freund ist allerdings in Ausbildung, könnte es damit was zu tun haben ???(die sonstigen Einkünfte meine ich =)...
ansonsten bekommt mein Freund noch von seinen Eltern so ein Mietzuschuß von 250€, was allerdings direkt auf meinem Konto landet da bei mir auch die Miete abgeht.

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Re: ALG II.....weiß jem. weiter ???

Antwort von Ginee am 04.07.2008, 9:39 Uhr

Ps: diese Hilfe von den Eltern ist praktisch sein Mietanteil den er übernimmt.

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Re: ALG II.....weiß jem. weiter ???

Antwort von Glücksbärchi89, 20. SSW am 04.07.2008, 9:53 Uhr

Daran kann es liegen, denn das einkommen des partners wird mitgerechnet und ein gewisser teil davon wird angerechnet.

Ich werde Alg1 undALg2 beziehen. Mein Alg1 beträgt ca. 250€ mal sehen wieviel Alg2 ich dann bekomme da ich in der neuen Wohnung Hauptmieterin bin.
Da mein mann Arbeitslos ist wird sein geld natürlich angerechnet....

Hoffe mal ich bekomm genausoviel wie du =)
In welchem Lehrjar ist dein Freund denn??

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Re: ALG II.....weiß jem. weiter ???

Antwort von tigerchen05 am 04.07.2008, 10:22 Uhr

Die Regelleistung von 312 euro stimmen da du und dein Freund eine Bedarfsgemeinschaft bilden auch wenn er arbeitet,dadurch wird dir sein Einkommen angerechnet.

Lg tigerchen05

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Re: ALG II.....weiß jem. weiter ???

Antwort von sheena, 18. SSW am 04.07.2008, 10:24 Uhr

Hallo,
bei mir ist das so. ich bekomme erggänzend Harzz4. Mein gehalt wir angerechnet. Und dann Kindergeld und unterhaltsvorschuss. da kommt man ganz einfach auf die Summe. Die Einkünfte von deinem freund fallen mit rein. Er müßte also auch in der Berchneun aufgeführt werden.
die Regelleistung beträgt normalerweise über 340 euro.
Bekommst du vielleicht noch Wohngeld oder so?
Lieben gruß ilka

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Re: ALG II.....weiß jem. weiter ???

Antwort von Joelina77, 7. SSW am 04.07.2008, 11:01 Uhr

Huhu...

Ihr lebt in einer Bedarfsgemeinschaft, d.h. ihr werdet von der Arge wie ein Ehepaar behandelt, ihr bekommt also beide zusammen Hartz4.
Dein Freund gilt als Haushaltsvorstand, er hat somit einen Bedarf von 347 Euro.
Du bist Haushaltsangehörige und hast einen Bedarf von 312 (90% der Regelleistung).
Wenn du schwanger bist bekommt du nochmal ca 50 Euro Mehrbedarf.
Dann noch die Komplettmiete.
Davon wird das Gesamteinkommen deines Freundes abgezogen (also auch die 250 Euro, die seine Eltern zahlen, sein Lehrlingsgehalt und wenn er Kindergeld bekommt auch dieses) und zwar bis auf 100 Euro plus 10% seines Gehaltes was über 100 Euro liegt.
Er bekommt anscheinend so viel Geld, dass er mehr als seinen eigenen Bedarf und die Hälfte der Mietkosten damit deckt, somit ist er verpflichtet deinen Bedarf mit dem Rest abzudecken.
Ausserdem wird noch dein Kindergeld komplett abgezogen.

Liebe Grüsse
Joelina

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Re: ALG II.....weiß jem. weiter ???

Antwort von Schlossgespenst, 19. SSW am 04.07.2008, 11:22 Uhr

Das mit dem Haushaltsvorstand stimmt nicht... Mein Mann und ich haben damals beide nur die 311€ bekommen.

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viele kleine Fehler...

Antwort von MarBi, 39. SSW am 06.07.2008, 20:02 Uhr

Zwei Partner in einem Haushalt haben einen Regelsatz von jeweils 316 Euro, und zwar seit 01.07.2008. (Jedenfalls in Westdeutschland, wie es im Osten ist, weiß ich nicht.) Wenn bei dir was anderes im Bescheid steht, gib denen Bescheid, dass sich ein Fehler eingeschlichen hat.

Jeder von beiden kann zusätzlich Einkünfte haben. Von Erwerbseinkünften sind 100 Euro plus 20 % der Einkommenshöhe zwischen 100 und 800 Euro, bei Einkünften oberhalb 800 Euro davon nochmal 10 % anrechnungsfrei.

Andere Einkünfte, wie finanzielle Unterstützungen von Eltern oder Mieteinnahmen o.ä. sind bis auf eine Versicherungspauschale in Höhe von 30 Euro voll anrechenbar.

Ob die Wohnkosten in voller Höhe anerkannt werden, hängt immer davon ab, ob die Wohnung "angemessen" ist. Das ist regional unterschiedlich, gerade was die Höhe der Kosten betrifft. Je nach Gegend werden für 2 Personen 55 bis 60 qm anerkannt, und für jede weitere Person 15 qm mehr.
Da kann man auch Reibereien mit dem Amt kriegen, weil einige Sachbearbeiter der Ansicht sind, dass Neugeborene / Kleinkinder keinen eigenen Anspruch auf Wohnfläche bzw. ein eigenes Zimmer haben. Da muss man bloß hartnäckig bleiben, für diese Ansicht gibt es keine Rechtsgrundlage.

Ich hoffe, diese Info erreicht die Fragende noch...

Gruß, und alles Gute!

MarBi

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