Geschrieben von Leni21, Ende 10. SSW am 27.06.2005, 13:14 Uhr |
ALG II - einmalige Beihilfen
Hallo,
habe mal meinen Beitrag weiter oben reingesetzt, weil das Thema ALG 2 doch schon weit nach unten verdrängt wurde. Und zwar hab ich mal ne Frage an alle, die ALG 2 bekommen:
kann man etwa trotz Hartz 4 noch eine einmalige Beihilfe zur Babyausstattung beantragen?
Danke im Voraus!
Gruß, Leni :)
Re: ALG II - einmalige Beihilfen
Antwort von kleiner-räuber, 26. SSW am 27.06.2005, 13:30 Uhr
Hallo,
also wir bekommen ALG II. Ich habe ab der 12. SSw (nach Beantragung) einen Mehrbedarf bekommen (monatlich ca 52,-- Euro) außerdem kannst Du Umstandskleidung, Erstausstattung wie Kleidung, Bett usw. für´s Baby beantragen, allerdings erst 6 Wochen vor ET. Umstandskleidung habe ich in der 21 SSW beantragt.
vg kleiner-räuber
Re: ALG II - einmalige Beihilfen
Antwort von RamonaD, 39. SSW am 27.06.2005, 13:42 Uhr
Hallo Leni,
klar kannst du. Du kannst ab dem 7. SS-Monat Erstlingsausstattung beantragen und ich glaube(da bin ich mir mit der Zeit nicht sicher)ab dem 4. SS-Monat Umstandskleidung.
Außerdem kannst du bei der Mutter-Kind-Stiftung(ich weiß nicht wo du wohnst einfach mal bei Pro Familia z.B. nachfragen oder beim Gesundheitsamt)einmalige Beihilfen beantragen, die du NICHT beim ALGII angeben musst bzw. die nicht angerechnet werden.
Liebe Grüße
Ramona
Re: ALG II - einmalige Beihilfen
Antwort von 32+4, nix. SSW am 27.06.2005, 15:09 Uhr
hallo leni,
klar, ab der 13.SSW steht dir ein mehrbedarf von 17 des regelsatzes zu. das sind ~ 53€
§ 21 SGB II Absatz 2
außerdem
§ 23 SGB II absatz 3
2. Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
sind nicht im regelsatz enthalten und können beantragt werden.
wenn du vom amt aber sooo wenig beihilfe zur babyausstattung bekommst, dann kannst du dich auch an die mutter-kind-stiftung, caritas, diakonie etc wenden
grüße,
sandra
vielen Dank!
Antwort von Leni21, Ende 10. SSW am 27.06.2005, 15:21 Uhr
Danke, ihr habt mir echt geholfen!
:-)