Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Happymom6784, 27. SSW am 04.03.2010, 16:48 Uhr

ALG 1 und MuSchu?!?!

Hallo ihr Lieben,
ich bekomme im Moment noch ALG1, eigentlich noch bis Juli 2010, gehe aber Ende April in MuSchu. Jetzt meine Frage: Bekomm ich trotzdem bis zur Geburt und die 8 Wochen danach Mutterschaftsgeld?? Weil ALG bekomm ich ja ab MuSchu keins mehr. Wenn ja, wieviel steht mir zu?? Kann mir da jemand weiterhelfen??
DANKE im Voraus.
Euch allen einen schönen sonnigen Tag!!

 
4 Antworten:

Re: ALG 1 und MuSchu?!?!

Antwort von Zaubermäuse, 36. SSW am 04.03.2010, 16:53 Uhr

Hallo,

soviel wie ich weiß, bekommt man nur als Arbeitnehmer Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Da du aber arbeitslos bist, steht dir auch ohne Arbeitsverhältnis kein Mutterschaftsgeld zu. Warum bekommst du denn ab dem Mutterschutz kein Arbeitslosengeld mehr?

LG Bibi

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Das stimmt nicht!

Antwort von Sasumm am 04.03.2010, 17:54 Uhr

Guckst du hier: http://www.profamilia.de/article/show/10807.html

Empfänger von ALG I erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe der monatlichen Arbeitslosengeldzahlungen von der Krankenkasse.

oder hier: http://web01251.portia.avilos.net/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/arbeitslosengeld.html#c663

3.1 Mutterschaftsgeld

Wenn Sie arbeitslos sind und bei Beginn der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen bzw. 12 Wochen nachher) als Bezieherin von Arbeitslosengeld krankenversichert sind und Ihr Arbeitsverhältnis nicht während der Schwangerschaft gekündigt worden ist, erhalten Sie Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht dem Betrag des Arbeitslosengeldes, den Sie vor Beginn der Schutzfrist erhalten.

lg Sasumm

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Re: ALG 1 und MuSchu?!?!

Antwort von emanskii, 17. SSW am 04.03.2010, 18:38 Uhr

Na klar steht dir das Mutterschaftseld von der Kasse zu!
ALG1 fällt in der Zeit aber weg.

War damals bei mir auch so.

Liebe Grüße

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Re: ALG 1 und MuSchu?!?!

Antwort von Woelfin1986, 33. SSW am 05.03.2010, 9:51 Uhr

Ich beziehe auch ALG 1 und gehe am 17. März in Mutterschutz.

Ich bekomme nächste Woche von meinem FA einen Schein, auf dem steht wann mein errechneter ET ist und wann mein Mutterschutz beginnt. Auf der Rüchseite muss ich dann noch etwas ausfüllen und dann meiner Krankenkasse schicken. Die rechnen dann aus wieviel ich an Geld von denen bekomme.

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