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Geschrieben von PatriciaKelly am 04.10.2016, 16:34 Uhr

Unterhaltsvorschuss bis 18 jahre

Soll ja ab 1.1. wohl so kommen
Gilt das aber auch noch wenn die Mutter neu verheiratet ist ?
Vor dem Staat gelte ich noch als Alleinerziehende glaub ich ??
Ich steig da nicht durch...
dürfte ich bzw mein Sohn also naexhstes Jahr wieder uvg beantragen ?

 
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