Geschrieben von Nico22.09 am 07.06.2013, 11:44 Uhr |
nachzahlung P-konto
Hallo:-)
Ich soll eine Nachzahlung von 1700 Euro vom job Center bekommen ...
Weil Sieges bei mir falschberechnet haben ...
Ich habe ein p- Konto da ich Schulden habe ..
Meine Frage ist jetzt darf das Geld gepfändet werden ?
Und kann ich es bei jobcenter an geben das das Geld auf ein anderes Konto hin gehen soll?
Re: nachzahlung P-konto
Antwort von mf4 am 07.06.2013, 11:46 Uhr
Ich würde damit selbstverständlich die schulden abzahlen... wer soll das sonst tun wenn nicht du, wenn nun Kohle da ist?
Im übrigen denke ich nicht, dass das JC bei deiner geplanten Sache mitmacht... ich halte es auch für eine blöde Idee.
Re: nachzahlung P-konto
Antwort von Nico22.09 am 07.06.2013, 11:49 Uhr
Ein Teil von dem Geld werde ich auch für die schulden nehmen
Re: nachzahlung P-konto
Antwort von mf4 am 07.06.2013, 11:50 Uhr
Warum nur einen Teil? Liegt dir nichts daran, die Schulden los zu bekommen... nutze doch die Chance von den Schulden weg zu kommen... nee versteh ich nicht.
Re: nachzahlung P-konto
Antwort von Melli2901 am 07.06.2013, 11:51 Uhr
Ich würde so viel, wie möglich, für die Schulden nehmen.
Seid ihr nicht ohne das Geld um die Runden gekommen? Wenn ja, dann würde ich es komplett zum Abzahlen der Schulden nehmen. Damit man mal auf einen grünen Zweig kommt.
LG
Re: nachzahlung P-konto
Antwort von ösitina am 07.06.2013, 11:51 Uhr
wenn du Schulden hast dann zahlst du doch auch Zinsen finde es kurzsichtig zu sagen dass man nur einen Teil der Schulden abzahlt..
Re: nachzahlung P-konto
Antwort von pothi am 07.06.2013, 11:52 Uhr
das wird natürlich gepfändet und ist ja auch richtig so.
die dezent kriminellen Gedanken, das Geld woanders hin befördern zu lassen, würde ich schnell beiseite schieben.
unglaublich
Re: nachzahlung P-konto
Antwort von MaSchie28 am 07.06.2013, 11:52 Uhr
da du ja eh nur über einen bestimmten betrag verfügen darfst rufst du bei deiner bank an und sagst ihnen sie sollen sofort alles was drüber ist ( die 1700 euro dann) an den gläubiger überweisen!
Re: nachzahlung P-konto
Antwort von MaSchie28 am 07.06.2013, 11:54 Uhr
alles andere kann nach hinten los gehen und wenn der gläubiger sieht das ein hoher betrag gezahlt wurde hebt er evtl die pfändung auf
Re: schon allein der Gedanke....
Antwort von Mandy4 am 07.06.2013, 11:58 Uhr
war der Wickeltisch damals eigentlich nicht hoch genug ,von dem du gefallen bist??? deine fragen und postings lassen keinen anderen Schluss übrig!!! Sorry blöder Vergleich aber ich frage mich ernsthaft was bei dir falsch gelaufen ist???
Re: schon allein der Gedanke....
Antwort von LittleRoo am 07.06.2013, 12:03 Uhr
Wenn ich Schulden hätte, würde ich die auch erstmal abbezahlen, sonst hätte ich kein gutes Gewissen, wenn ich Geld, was mir nicht gehört auf den Kopf hauen würde.
Re: schon allein der Gedanke....
Antwort von mf4 am 07.06.2013, 12:03 Uhr
Wenn man Schulden hat muss man dem Gläubiger versichern, dass man momentan nicht zahlen kann... wenn sich das bessert und man zahlt dann nicht finde ich das dreist.
Re: nachzahlung P-konto
Antwort von PaulaJo am 07.06.2013, 12:03 Uhr
Kann auf dem P-Konto Einkommen über den Grundfreibetrag hinaus geschützt werden?
Wenn Kontoinhaber für Personen sorgen, denen sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind oder auf dem P-Konto Sozialleistungen für die Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft entgegennehmen (nach SGB II "Hartz IV" oder SGB XII "Sozialhilfe", auch ohne dass eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung vorliegt, z. B. bei sog. Patchworkfamilien) so können für diese Personen weitere Beträge geschützt werden. Hierfür wird eine entsprechende Bescheinigung benötigt, die der Bank vorgelegt werden muss.
Für die erste zusätzliche Person kann ein Betrag von 387,22 Euro bescheinigt werden, für weitere Personen jeweils 215,73 Euro. Ein Ehepaar mit zwei Kindern erlangt so durch eine Bescheinigung einen Freibetrag von insgesamt 1.847,57 Euro.
Darüber hinaus kann auf das Konto eingehendes Kindergeld per Bescheinigung freigestellt werden, ebenso bestimmte weitere – auch einmalige - Sozialleistungen und Leistungen für Kinder oder bestimmte Mehrbedarfszahlungen, um körperliche oder gesundheitliche Schäden auszugleichen, z. B. das Pflegegeld.
Quelle:Verbraucherzentrale NRW
Re: nachzahlung P-konto
Antwort von PaulaJo am 07.06.2013, 12:10 Uhr
Noch was gefunden:
"Was der TE benötigt, ist eine Bescheinigung des Jobcenters, dass es sich um eine einmalige Sozialleistung handelt, was auch für Nachzahlungen zurtrifft. Diese einmalige Leistung wäre zusätzlich zum Sockelfreibetrag geschützt."
Re: nachzahlung P-konto
Antwort von mf4 am 07.06.2013, 12:11 Uhr
Wie will man denn da Schulden abzahlen, wenn man doch so viel behalten darf?
Re: nachzahlung P-konto
Antwort von PaulaJo am 07.06.2013, 12:22 Uhr
Wenn es eine Nachzahlung der Arge ist hat sie über Monate hinweg zu wenig bekommen und es steht ihr einfach zu.
Re: nachzahlung P-konto
Antwort von mf4 am 07.06.2013, 12:24 Uhr
Ich hatte ebenfalls eine hohe Nachzahlung deshalb und war so dumm und habe das bezahlt was nicht ging wegen der Unterzahlung... ich finds dreist, denn die Kohle ist ja nun da und ab jetzt wird mehr da sein wegen der Neuberechnung.
Ich wusste allerdings nicht, dass ein P-Konto (ich habe keins) dazu da sit tausende zu sparen. Ich glaube es ist da um überhaupt über den Monat zu kommen.
Re: nachzahlung P-konto
Antwort von PaulaJo am 07.06.2013, 12:29 Uhr
Sie schrieb doch das sie einen Teil für die Schulden nehmen will.
Außerdem ist es mir herzlich egal was sie mit dem Geld macht,sie wollte wissen was sie tun kann,ich habe geantwortet. Klar das jetzt alle schreiben sie hätten NATÜRLICH das gesamte Geld für die Schulden genommen.Glauben tu ich das nicht eine Sekunde.
Re: Frage..
Antwort von mf4 am 07.06.2013, 12:29 Uhr
http://www.gegen-hartz.de/pfaendungssicheres-konto-p-konto.php
Re: nachzahlung P-konto
Antwort von mf4 am 07.06.2013, 12:32 Uhr
das ist doch aber DIE Gelegenheit von den Schulden weg zu kommen. Die bietet sich mit H4 sicher nicht so schnell wieder.
Re: schon allein der Gedanke....
Antwort von pothi am 07.06.2013, 12:32 Uhr
man muss sich doch ganz einfach auch mal in die lage des gläubigers setzen...
nicco, nun überleg mal dein mann wäre arbeiten gegangen und hätte keinen lohn bekommen. würdest du da nicht wollen, das schnellstmöglich bezahlt wird?
man muss immer 2 seiten sehen. aber wer schulden macht, muss auch zusehen wie er sie abbezahlt bekommt. so einfach ist das.
also nix mit lecker Filetsteak und auf die kacke haun nächste Woche, sondern abbezahlen :)
Re: schon allein der Gedanke....
Antwort von mf4 am 07.06.2013, 12:34 Uhr
Von dem was man hier liest mutmaße ich, dass die kleine Familie jede menge Probleme hat und sich eines u.U. entledigen zu können könnte auch die Stimmung anheben. Geldsorgen machen mürbe.
Re: nachzahlung P-konto
Antwort von pothi am 07.06.2013, 12:34 Uhr
sorry paula, aber sie ist in der pflicht die schulden abzugleichen.
und letztendlich hat sie ja nicht mit dem Geld gerechnet und kommt somit schneller runter von den schulden. was ist so schlecht daran?
Re: Lieben dank euch beiden...
Antwort von mf4 am 07.06.2013, 12:35 Uhr
So und nun schnell ab auf die Bank so ein Konto eröffnen.
Re: Lieben dank euch beiden...
Antwort von ösitina am 07.06.2013, 12:38 Uhr
Ich denke sowas gibt es hier nicht...
Ich versuche hält immer alles so zu kaufen ohne Schulden zu machen, wenn ich aber mal Schulden habe oder hätte habe ich immer zugesehen dass ich die zuerst bezahlt habe...
Re: nachzahlung P-konto
Antwort von Nico22.09 am 07.06.2013, 12:39 Uhr
Ich habe mir viel Geld bei meiner Mama geliehen unddss will ich auch abzahleen
Wir haben von 271 Euro in Monat gelebt ...
Und es hat NICHT gereicht
Re: nachzahlung P-konto
Antwort von PaulaJo am 07.06.2013, 12:39 Uhr
Kommt auf die Höhe der Schulden an. Wenn sie so hoch sind das diese Summe nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist würde ich eher meinem Kimd wichtige Sache kaufen als Schulden zu begleichen.Wie gesagt,das Geld ist kein Geschenk von der Oma,sondern eine Nachzahlung weil sie über Monate zu wenig bekommen hat.
Re: nachzahlung P-konto
Antwort von mf4 am 07.06.2013, 12:42 Uhr
Dann mach das doch. Dann verstehe ich aber hier die Frage nicht, ob du es beiseite schaffen kannst, wenn es nur die Schulden an deine Mutter gibt.
Gerade an Freunde und Familie ist doch Ehrensache das sofort wenn möglich zurück zu zahlen.
Re: nachzahlung P-konto
Antwort von Melli2901 am 07.06.2013, 12:49 Uhr
Es handelt sich "nur" um Schulden bei deiner Mama?
Hey, wo ist dann das Problem? Rede mit deiner Mama darüber und findet gemeinsam eine Lösung!
Re: nachzahlung P-konto
Antwort von PaulaJo am 07.06.2013, 12:49 Uhr
Sie will es ja ihrer Mutter zurückgeben.Das Problem ist aber das sie bei einem P Konto nur einen gewissen Freibetrag hat,wenn dieser überschritten wird ist das Geld weg.
Re: nachzahlung P-konto
Antwort von ösitina am 07.06.2013, 12:53 Uhr
DAS klingt jetzt aber ganz anders als bei ihr im AP, in dem fall würde ich auch eine andere Lösung suchen
Schulden
Antwort von nane973 am 07.06.2013, 13:25 Uhr
Wenn Du ein P-Konto hast, kannst du trotzdem das Geld ausgeben welches darauf eingeht.
ES SEI DENN... du hast Pfändungen auf dem Konto liegen. Ein P-Konto kann sich jeder einrichten, ohne das man verschuldet ist.
Ich gehe davon aus, das du Schulden hast UND Schulden bei deiner Mutter. Wie hoch sind deine Schulden (nicht die bei deiner Mutter)? Wären sie damit erledigt? Bist du in einer Privatinsolvenz? Es ehrt dich, das du die Schulden bei deiner Mutter begleichen möchtest, aber wenn es andere Gläubiger gibt, haben auch die ein Anrecht auf Rückzahlung.
Gibts hier noch mehr Männer die man allein nicht einkaufen schicken kann?
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