Geschrieben von Janny0670 am 29.06.2005, 20:24 Uhr |
Muß man Pflegegeld eventuell zurück zahlen?
Hallo!
Wer hat Erfahrung mit Pflegegeld? Wir bekommen für unsere Tochter (3 Jahre, spastische Diparese) Pflegestufe eins. Jetzt hat uns die Krankenkasse angeschrieben, daß der MDK kommt zur Kontrolle. Was ist, wenn die feststellen, daß wir keinen Anspruch mehr auf Pflegegeld haben? Ab wann bekommt man es dann nicht mehr? Ab dem folgenden Monat? Oder ab dem Monat, wo uns die Kasse anschrieb? Weiß jemand, wie das ist? Der Brief von der Kasse kam letzte Woche, der MDK hat sich noch nicht gemeldet.
Danke Euch für Eure Hilfe!!!
Viele Grüße
Janny
Re: Muß man Pflegegeld eventuell zurück zahlen?
Antwort von ellert am 29.06.2005, 20:28 Uhr
Hallo
ich kenne es so, dass die Stufe ab Begutachtungstag oder Neuantrag gilt.
Zurückzahlen für die vergangenen Monate muss man nicht
dagmar
Re: Muß man Pflegegeld eventuell zurück zahlen?
Antwort von hewi am 30.06.2005, 8:51 Uhr
Hallo,
Julian hatte auch 2 1/2 Jahre Pflegestufe 1 nach seiner Herz-Op.
Nach dem Brief der KK hat es noch ne weile gedauert bis der medizinische Dienst kam, die hatten wohl ne menge zu tun.
Als dann der Bericht des Dienstes bei der KK war haben wir ein Schreiben bekommen, dass das Pflegegeld vom nächsten Monat an nicht mehr gezahlt wird.
Zurück zahlen muss man nix, da hatte ich mich vorher auch mal bei einem Pflegedienst der unsere Besuche gemacht hat erkundigt.
Schönes Wochenende und liebe grüße
Heike
Re: Muß man Pflegegeld eventuell zurück zahlen?
Antwort von knoedelflo am 02.07.2005, 21:51 Uhr
Mein Sohn bekommt auch Pflegegeld für Pflegestufe 1. Also Geld muß man grundsätzlich nie zurückzahlen. Und wenn die Kontrolle vom MdK kommt ist das nur reine Routine. Die kommen immer in bestimmten Abständen schauen sich das Kind an machen sich Notizen und das wars dann auch. Uns haben sie das Pflegegeld noch nie gestrichen. Also nicht verrückt machen - reine Routine.