Geschrieben von Keks10 am 12.11.2010, 12:41 Uhr |
Minijob....weiterleitung..??
wenn man bei der minijobzentrale angemeldet ist, leitet die es automatisch an die ARGE weiter ..oder...???
bekommt man eigentlich noch eine schriftl. bestätigung der anmeldung der minijobzentrale...??
Re: Minijob....weiterleitung..??
Antwort von cadalui am 12.11.2010, 17:47 Uhr
Es wird an die ARGE weitergeleitet. ABER du bist verpflichtet es selbst an die ARGE zu melden das du einen Verdienst hast!
Du kannst von deinem Arbeitgeber eine Kopie der DEÜV-Meldung verlangen.
LG
Claudia
Cadalui
Antwort von Fru am 12.11.2010, 18:18 Uhr
glaubst Du im Ernst, das die jeden Minijober direkt an die ARGE gemeldet wird? Die in der Minijobzentrale wissen doch gar nicht, wer alles H4 bezieht...das glaub ich nicht, ich denke eher das die ARGE Nachforschungen anstellen wird..
LG
Re: Cadalui
Antwort von cadalui am 12.11.2010, 22:51 Uhr
Ich weiß nicht wie sie es melden, aber sie tun es. Evtl. auch über die KK oder so ähnlich.
Re: Cadalui
Antwort von anjos am 13.11.2010, 12:45 Uhr
Es gibt keine direkte Meldung von der Minijobzentrale an die Arge. Aber bei der Minijobzentrale muss man seine RV-Nummer angeben.
Dass man einen Minijob hat, fällt nicht zwingend direkt auf... nur wenn irgendwelche Statistiken erstellt werden oder Daten abgeglichen werden, dann kann es sein, dass ein ALG-Empfänger mit Minijob auffällt... dann ist es aber für den Arbeitnehmer eh zu spät... er gesetzeswidrig gehandelt. Egal welche Leistungen man bezieht... wenn man Geld dazuverdient, MUSS man das SOFORT melden! Egal, ob man 10 Euro oder 1000 Euro dazu verdient!
LG, Andrea
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