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Geschrieben von Conny2012 am 23.07.2008, 8:09 Uhr

Frage U7 & U7 a

Hallo zusammen

was ist eigentlich der genaue Unterschied zwischen der U7 und der U7 a?
Ist die U7 a Pflicht? Oder einfach nur ratsam sie zu machen?

Meine Kleine hat nächsten Monat die U7 - weiß jemand was sie da alles machen soll / muß?
Hab schon gehört daß sie Türme bauen soll und n Ball werfen muß und so... Stimmt das?
Lief die U7 bei Euch problemlos ab? Es heißt ja daß die U sich manchmal etwas schwierig gestaltet weil die Kids da stark trotzen und nicht richtig mit machen......

Danke für Eure Antworten!
Liebe Grüße
Conny

 
7 Antworten:

Re: Frage U7 & U7 a

Antwort von speedy am 23.07.2008, 10:06 Uhr

Hi,
die U7 ist Pflicht, die U7a (noch) nicht, nur die Kassen müssen sie seit dem 1.7. bezahlen. Die U7a wurde zwischen die U7 und die U8 geschoben, weil da ja 2 Jahre keine Untersuchung stattfindet.

Was im Rahmen der U7 überprüft wird, ist nur im medizinischen Bereich einheitlich, die anderen Merkmale kann jeder Arzt überprüfen, wie er es für angemessen hält (Motorik, Sprechen, Essverhalten...). Wenn der Arzt merkt, dass das Kind scheu ist oder Angst hat, wird er die Merkmale nur bei den Eltern abfragen.

Sohnemann hat sich damals nur untersuchen lassen, weil er sich vor den Praxis-PC setzen und die Tastatur malträtieren durfte (bei uns darf er nicht an den PC)... dann ging aber alles ganz problemlos.

Gruß, Speedy

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Re: Frage U7 & U7 a

Antwort von bummi-mama am 23.07.2008, 10:27 Uhr

Auch die normale U7 ist nicht Pflicht (keine der U´s, es wird nur gefordert, die Pflicht einzuführen). Ich würde Dir trotzdem immer raten, diese wahrzunehmen.
Können "muss" das Kind gar nichts. Es gibt gewisse Entwicklungsschritte, die der Durchschnitt der Kinder da vollbracht hat. Sollte das nicht der Fall sein, wird etwas später noch mal nachuntersucht. Und dann gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen. Der Unterschied ist, dass zwischen U7 und U8 zwei Jahre nichts passierte und aber in der Zeit die Sprache sich enorm entwickwelt und wenn man da Defizite verpasst, ist es in späterem Alter schwerer zu korrigieren. Deshalb wurde U7a "eingeführt.
Was "getestet" wird ist von Arzt zu Arzt etwas unterschiedlich. Aber da es kein Test ist, geh einfach hin und lass dich überraschen.

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Re: Frage U7 & U7 a

Antwort von erik241106 am 23.07.2008, 10:54 Uhr

bei uns ist u7 pflicht..ohne bekommt man kein geld fürs 3 lebensjahr was ich gut finde..achso wohne in bayern..lg mandy

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Re: Frage U7 & U7 a

Antwort von Carol25 am 23.07.2008, 11:25 Uhr

Wir hatten die U7 gerade und es wurde körperlich alles untersucht (Herzrhythmus, Lunge, Ohren, Augen, Leisten, Hüften, Beweglichkeitsgrade usw.). Dann sollte die Kleine aus Holzklötzchen erst einen Turm, dann eine Brücke bauen, mit dem Ball kicken, auf einfache Fragen antworten, ihren Namen nennen.
Es wurde gefragt, ob sie mit Gabel und Löffel alleine isst, ob sie schon hüpfen, Treppensteigen kann, uns irgendwelche Dinge Sorgen machen.
Die U7a beinhaltet laut unserem Hausarzt(=Kinderarzt) eine erweiterte Augenuntersuchung, die er noch nicht durchführen kann, da ihm die Geräte dazu fehlen und auch das Knowhow. Er wird dann wahrscheinlich eine Überweisung an einen geeigneten Augenarzt ausstellen. Die weiteren U7a-Untersuchungspunkte konnte er uns noch nicht nennen.

LG!

Carol25

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Re: Frage U7 & U7 a

Antwort von Muddie2006 am 23.07.2008, 12:52 Uhr

Mein Sohn (23 Monate) hatte auch gerad die U7! Die ist Pflicht, die U7a (noch) nicht, ist aber (siehe Postings darüber) sehr sinnvoll! In zwei Jahren kann ein Kind viel "verpassen"
Bei uns hat die U7 fast 1,5 Std gedauert! Es wurde viel gefragt, untersucht und mein Sohn musste einiges machen. Ball spielen, mit Bauklötzen bauen, malen, in einem Buch Tiere benennnen, Körperteile zeigen, sich selbst benennen, herumlaufen, eine Pyramide aufstapeln.....
War erstaunt, wie ganau alles abgefragt wurde und fands wirklich gut!

Bei dem gleichaltrigen Sohn einer Freundin kam heraus, dass Sohnemann ca 5 Monate hinterherhinkt! Ist nicht dramatisch, wird aber genauer im Auge behalten und in drei Monaten wird noch einmal nachuntersucht! Er soll jetzt zur KG und evtl. wird dann in drei Monaten noch anderes unternommen.
Er konnte zB nicht richtig werfen, benennt sich selbst nicht, läuft auf den Zehenspitzen....
LG

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Re: Frage U7 & U7 a

Antwort von BiggiMael am 24.07.2008, 1:19 Uhr

Hallo, wir hatten auch gerade U7.
Es wurde Nase und Ohren und prüft die Herz- und Lungentätigkeit geprüft, sowie Gehör und Penis und Hoden.
Arzt hat gefragt, was das Kind so spricht.

Wie oben schon gesagt wurde, es ist beides nicht Pflicht, aber neu dass U7a von den Kassen bezahlt wird.

Ich vermute, dass bei uns eher wenig abgeprüft wurde, und dass das sowohl vom Arzt abhängt, als auch von den Ergebnissen der vorherigen U's (wenn man beim gleichen Arzt war)

Ich habe nicht den Eindruck, dass da irgendein Entwicklungswettbewerb abgehalten wird.

Ich würde die U's alle (wenn von der Kasse bezahlt) wahrnehmen. (wenn ich nicht den Termin verpasse, aber Krankenkasse erinnert mich)

- 1. Entweder, das Kind hat was Auffälliges (Entwicklungsverzögerung oder was auch immer). Dann kann man darauf reagieren und was tun. Ich würde das wissen wollen.
- 2. Oder das Kind ist "normal" (ja, was ist das schon, es gibt da eine gewisse Spannbreite, die ist sehr gross, und das wissen auch die Ärzte)
- 3. Oder es wird vom Arzt ein Problem festgestellt, das es gar nicht gibt. (bei 0,00001% geschätzt) also fast nie.
- 4. Mama denkt, es gibt ein Problem, und überredet den Arzt, dass es eins gibt. Das gibt es wohl öfter, mit oder ohne U.

Meistens wird festgestellt, alles ok. Manchmal wird festgestellt, es gibt ein Problem (selten, und wenn, dann hat Mama vorher schon meist einen Verdacht). Und dann kann man was tun.

Ciao Biggi

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Re: Frage U7 & U7 a

Antwort von BiggiMael am 24.07.2008, 1:23 Uhr

Hallo, wir hatten auch gerade die U7, und es wurde Hals,

örpergewicht, Körperlänge und Kopfumfang werden gemessen.

Die körperliche Untersuchung soll zeigen, ob Ihr Kind Fehlbildungen der Wirbelsäule, einen Beckenschiefstand, X- bzw. O-Beine oder einen Fehlstellung der Füße hat. Sie sollten auf richtiges Schuhwerk achten. Als Regel lässt sich dabei angeben: Schuhe sollten mindestens 15 mm größer als die Füße sein.

Geprüft wird auch, ob Ihr Kind alleine gehen, rennen, sich bücken und wieder aufrichten kann (Motorik, Gang und Haltung). Kann Ihr Kind Treppen steigen, wenn es sich am Geländer festhält, und kann es frei vorwärts und rückwärts gehen?

Der Arzt untersucht Hals,

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