Geschrieben von Frau Paschulke am 17.10.2019, 16:38 Uhr |
Verletzungen im Kiga
Hallo,
ich brauche mal eine kurze Info und hoffe, dass hier jemand bescheid weiß.
Meine Tochter hatte heute einen kleinen Unfall im Kiga. Ein anderes Kind hat ein Spielzeug vom Schrank holen wollen und das Teil ist meinem Kind aufs Auge gefallen.
Ich bin angerufen worden, damit ich mein Kind abhole, weil sie im Kiga Verletzungen nicht kühlen dürfen und es besser sei, wenn man das kühlen würde...
Jetzt stellt sich für mich die Frage: Wo genau kann man nachlesen, was die Erzieherinnen im Falle einer Verletzung tun müssen/dürfen und was nicht. Ist ein städtischer Kiga in Hessen, falls das wichtig ist.
Bitte nicht falsch verstehen, ich mache den Erzieherinnen keinen Vorwurf und ich möchte keine Grundsatzdiskussion anzetteln. Ich möchte nur einfach nachlesen können, was gemacht werden darf und was die Grundlage dafür ist, damit ich es verstehen kann...
Im Vertrag steht darüber nämlich nichts...
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von Hasenherz81 am 17.10.2019, 17:37 Uhr
Oh jeee, die kühlen noch nicht mal, wie traurig.
Ich würde direkt bei der Leitung nachfragen, warum sie nicht kühlen.
Denn wenn das nicht gemacht wird ( und so winzige Unfälle hat man ja ständig), dann wird bestimmt auch nichts anderes gemacht. Also ich würde vorallem fragen, warum nicht gekühlt wird - ich kann da keinen Sinn drin sehen :-/
Und in dem Zuge mal fragen, wie das bei Splittern, Zecken, Sand im Auge aussieht.
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von Frau Paschulke am 17.10.2019, 17:54 Uhr
Am Telefon sagten sie, das sei eine neue Vorschrift... ich hab demnächst ein Entwicklungsgespräch, ich werde das wohl da mal ansprechen. Denn was greifbares steht weder im Vertrag noch in der Satzung...
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von Tini_79 am 17.10.2019, 19:24 Uhr
Das ist ja merkwürdig, das ist ja eher wie erste Hilfe zu sehen- dürfen die auch keine Pflaster kleben?
Also hier gibt es Kühlpacks und die werden häufig benutzt. Im Zweifel würde ich bei Kitastelle der Stadt mal ohne Angabe des direkten Vorfalls nachfragen.
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von Briefkopf am 17.10.2019, 20:35 Uhr
Es gibt keine gesetzliche Regelungen, was die Erzieherinnen machen dürfen und was nicht (außer den allgemein geltenden Regelungen). Lediglich die Rechtsprechung hat Einzelfallentscheidungen zu einzelnen Punkten (Sonnencreme, Allergien usw) getroffen. Fast jede Einrichtung handhabt dies anders. Deshalb ein kurzes Gespräch mit der Leitung führen, was der Kindergarten macht und was nicht.
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von pauline-maus am 17.10.2019, 21:33 Uhr
Wenn wir Trainingslager haben , nehme ich die Kinder immer in ei er Liste auf, mit allem was zu beachten ist.
Dabei sind 2 Muetter, die generell keine Angaben machen, da sie immer!!! und bei jeder Kleinigkeit selber kommen wollen, wir also auch nicht kuehlen dürfen ( was beim leistungsport\Tanz nie ausbleibt, einen betrifft es immer irgendwie)
Daher rührt wahrscheinlich die Uebersensibilitaet eurer KiTa, durch überambitionierte Eltern, was ich auch gut nachvollziehen kann
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von emilie.d. am 17.10.2019, 23:47 Uhr
Eine Erzieherin muss nicht kühlen so wie sie z.B. auch nicht Pflaster kleben muss. Einige entscheiden sich, das nicht zu machen.
Hintergrund ist leider die Angst vor Klagen (wenn Kind z.B. allergisch aufs Pflaster reagiert)
Bei uns wird vorab auf einem Bogen eine Einwilligungserklärung abgefragt. Ich habe zugestimmt, dass Pflaster geklebt werden dürfen, dass sie kühlen dürfen, Zecken und Splitter rausziehen. Wenn sie es nicht so toll machen, naja, mir ist auch schon ein Zeckenkopf drin geblieben.
Aber wie gesagt, Du hast Eltern, die das nicht so locker sehen. Auch kühlen kann man falsch machen.
Insofern, frag nach, sie werden es sicher ähnlich erklären.
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von Frau Paschulke am 18.10.2019, 8:40 Uhr
So ist es... die Haftungsfrage, wenn "Kühlbrand" entsteht, Pflasterallergie usw... darum wird es immer mehr eingeschränkt. Ich hab heute früh unsere Gruppenerzieherin gesprochen, gestern hatte ich sie selbst nicht zu fassen bekommen...
Wie gesagt, generell wollte ich ja auch nur wissen, was überhaupt noch gemacht werden darf. Verständnis für die Erzieherinnen hab ich da schon. Bei uns wird eben nur auf Nachfrage kommuniziert, egal was es ist. Darum ist es manchmal ein wenig umständlich und ruft auch Unmut hervor, was nicht nötig wäre..
Aber ich lerne dazu... Fragenden (sprechenden) Menschen wird geholfen...
Danke euch für die Antworten!
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von Wunschkind89 am 18.10.2019, 9:50 Uhr
In unserer Kita wird gekühlt und Pflaster geklebt per se. Weitere Maßnahmen bedürfen dem Einverständnis der Eltern (Globuli usw.) und Medikamente dürfen sie geben, wenn ein Attest vom Arzt vorliegt, dass das Kind das braucht.
Meine Söhne haben so ein Attest für Fiebersaft, weil beide frühkindliche Fieberkrämpfe hatten. Wenn sie also fiebern rufen die mich natürlich an, aber bis ich da bin um sie abzuholen brauche ich eben auch mindestens 35-40 Minuten, in der Zeit kann es schon zum Krampf kommen, daher der Fiebersaft.
Eine gesetzliche Bestimmung gibt es nicht, außer dass Erzieher eben keine verschreibungspflichtigen Medikamente geben dürfen. Alles weitere ist Sache der Kommune und der Träger.
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von SunnyGirl!75 am 18.10.2019, 18:52 Uhr
Hä das hab ich ja noch nie gehört das man im der Kita nicht kühlen darf!!!
Was soll denn da bitte passieren?!
So kalt das man sich damit einen Gefrierbrand holen könnte sind die doch gar nicht!
Meine Tochter ist innerhalb von 1 1/2 Wochen 2x mit andren Kindern mit dem Kopf zusammen gestoßen und 1x vom Holz-Piratenboot gefallen, jedes mal bekam sie ein Kühlpad!
Sonst hätten mich die Erzieher ja gleich mehrfach anrufen müssen!
e: Verletzungen im Kiga
Antwort von kati1976 am 18.10.2019, 20:01 Uhr
Die Kita sichert sich damit gegen die Anzeige- und Klagewut der Eltern ab.
In unserem Kindergarten war Kühlen und Pflaster kleben erlaubt in anderen Kindergärten nicht
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von Johanna3 am 18.10.2019, 20:26 Uhr
Menschen können generell keinen Gefrierbrand bekommen. Wohl kann ein Kühlpack aber, falsch angewendet, zu Erfrierungen führen.
Re: e: Verletzungen im Kiga
Antwort von IngeA am 18.10.2019, 20:41 Uhr
Dafür riskieren sie u. U. eine Klage wg. unterlassener Hilfeleistung.
LG Inge
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von SunnyGirl!75 am 18.10.2019, 20:42 Uhr
Ich setze einfach mal voraus das die Kühlpads "nicht" im Gefrierfach lagen, sondern "nur" um Kühlschrank!
Bei uns werden die sogar sehr oft verwendet und liegen im Kühlschrank jeder Gruppe! Gefrierfächer gibt's nur in der Küche.
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von IngeA am 18.10.2019, 20:49 Uhr
Wenn man den Kühlpack oben in den Kühlschrank legt mit Stoffhülle, oder Einmal-Packs nimmt, auch mit Stoffhülle (oder einfach Küchenkrepp drum), passiert da nichts.
Und damit man weiß was man wie machen muss, sollte man einen Erste-Hilfe-Kurs machen. Dann ist man auch rechtlich abgesichert wenn man alles nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat.
Wenn ein Kind aber einen Schlag aufs Ohr bekommen hat oder eben drauf gefallen ist und das wird nicht gekühlt und es kommt deshalb zu Gewebeschäden (ist am Ohr nicht soooo selten), können die Eltern mit gutem Recht auf unterlassene Hilfeleistung verklagen.
Erzieherinnen haben den Kindern gegenüber eine Garantenstellung. Sie sind daher in besonderem Maße zur Hilfeleistung verpflichtet.
LG Inge
Re: e: Verletzungen im Kiga
Antwort von kati1976 am 18.10.2019, 21:10 Uhr
Was soll beim nicht Kühlen unterlassene Hilfeleistung sein oder beim nicht Pflaster aufkleben?
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von Johanna3 am 18.10.2019, 21:30 Uhr
Warum schreibst du mir das? Ich nutze Kühl-Packs wenn die Situation es erfordert.
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von IngeA am 18.10.2019, 21:38 Uhr
Sorry, ich meinte eigentlich nicht dich sondern die, die der Meinung sind, Kindergärtnerinnen dürften das nicht, bzw. würden sich damit vor Klagen schützen.
Das Gegenteil ist der Fall.
LG Inge
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von IngeA am 18.10.2019, 22:08 Uhr
Pro Gruppe muss eine Person als Ersthelfer ausgebildet sein:
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/regelwerk-nach-fachbereich/bildungseinrichtungen/kindertageseinrichtungen-und-kindertagespflege/1422/erste-hilfe-in-kindertageseinrichtungen
(Du kannst das als kostenlos als PDF herunterladen, nur die Druckversion kostet).
LG Inge
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von Briefkopf am 18.10.2019, 22:13 Uhr
Du verwechselst hier mehrere Sachen: unterlassene Hilfeleistung hat mit Garantenstellung nichts zu tun. Dies wäre nur bei einem sog. unechten Unterlassungsdelikt relevant. U
Und die o.g. Punkte betreffen das Strafrecht. Da können Eltern nicht klagen. Die StA klagt hier an, sofern es nötig sein sollte.
Du verwechselt das Strafrecht mit dem Zivilrecht. Du können Eltern gegen eine Erzieherin klagen.
Wenn die KiTa festgelegt hat, dass es nicht kühlt, dann müssen sie es auch nicht. So müssen nur den Eltern Bescheid geben, damit diese die erforderlichen Maßnahmen treffen. Da haben sowohl die Leitung als auch die Erzieherin weder zivilrechtlich noch strafrechtlich Probleme.
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von IngeA am 18.10.2019, 22:22 Uhr
Kann sein, dass ich die juristischen Dinge falsch dargestellt habe, aber:
Es ist vorgeschrieben, dass pro Kindergruppe eine Kindergärtnerin als Ersthelferin ausgebildet ist (Fürherschein-Ersthelferkurs reicht NICHT). Und die muss dann im Rahmen eines Ersthelfers auch erste Hilfe leisten. Und da gehört auch kühlen dazu und auch Pflaster/ Verbände. Da kann der Kiga nicht einfach beschließen dass er das nicht macht.
Das IST unterlassene Hilfeleistung.
Abgesehen davon: Wenn Eltern die Erzieherin anzeigen, sind sie zwar nicht Kläger, das ist der Staatsanwalt, für die Erzieherin wird es trotzdem ungemütlich.
Das andere wäre die zivile Klage auf Schadenersatz. Oder hab ich jetzt wieder was falsch verstanden?
LG Inge
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von kati1976 am 18.10.2019, 22:34 Uhr
Zeige mal eine Rechtsgrundlage dazu,gültig für alle BL.
Hier gab/gibt es immer nur eine Erzieherin pro Gruppe.
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von IngeA am 18.10.2019, 22:43 Uhr
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/regelwerk-nach-fachbereich/bildungseinrichtungen/kindertageseinrichtungen-und-kindertagespflege/1422/erste-hilfe-in-kindertageseinrichtungen
habe ich oben schon verlinkt, ist von der Deutschen Gesellschaft der Unfallversicherer.
Die Broschüre kannst du als PDF kostenlos herunterladen.
Ein Kiga ist und bleibt ein Betrieb und unterliegt daher auch den Vorgaben der zuständigen Unfallversicherung. Und dementsprechend müssen auch Ersthelfer ausgebildet werden.
LG Inge
Deutsche gesetzliche Unfallversicherung meinte ich...
Antwort von IngeA am 18.10.2019, 22:51 Uhr
nicht deutsche Gesellschaft der Unfallversicherer
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von kati1976 am 18.10.2019, 23:33 Uhr
Ich brauche es nicht mehr aber werde es einer bekannten weiterleiten
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von pauline-maus am 18.10.2019, 23:38 Uhr
Schon alleine der Disput hier lässt mich fragen, wie und wem können es die Erzieher dann am Ende rechter als recht machen?
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von IngeA am 19.10.2019, 7:40 Uhr
Niemandem. Wie in jedem anderen Beruf mit Kundenverkehr und insbesondere mit Eltern/ Kindern auch.
Aber es gibt gesetzliche Vorgaben, die müssen eingehalten werden. Es muss eine bestimmte Anzahl an Kindergärtnerinnen als Ersthelfer ausgebildet sein und der Kiga kann nicht einfach beschließen keine Erste Hilfe zu leisten.
Wenn es dadurch zu irgendwelchen gesundheitlichen Schäden bei einem Kind kommt, wird das vom Unfallversicherer geprüft und dann wird es für den Kiga äußerst ungemütlich.
Wenn ein Kind eine Pflasterallergie etc. hat, müssen die Eltern das mitteilen (wurde zumindest bei uns auch im Datenblatt vermerkt), wenn sie das nicht machen, kann der Ersthelfer nichts dafür wenn das Kind aufs Pflaster reagiert. Da können sich die Eltern beschweren wie sie wollen.
Ich arbeite im Rettungsdienst. Da ist es noch "lustiger" diesbezüglich. Weil ich gesetzlich dazu verpflichtet bin bestimmte lebenserhaltende ärztliche Maßnahmen durchzuführen, die ich, auch gesetzlich, nicht ausführen darf. Wenn ich es nicht mache ist das unterlassene Hilfeleistung, und wenn ich die Maßnahmen durchführe, kann man mich auch verklagen weil ich unbefugt eine ärztliche Maßnahme durchgeführt habe. Und zwar unabhängig davon ob die Maßnahme erfolgreich war oder nicht.
Trotzdem gibt es nur äußerst selten Klagen. Das eine ist was passieren könnte, das andere was dann wirklich passiert und das dritte, wie dann, falls es soweit kommt, vor Gericht entschieden wird.
LG Inge
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von pauline-maus am 19.10.2019, 12:20 Uhr
Richtig Gesetze und Richtlinien , da kann man sich als Eltern vor Ort informieren inwieweit welche Regularien gelten
Ich finde immer schlimm, da ueberall alles infrage gestellt wird und sich jeder über alles und jeden beschwert,
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von Frau Paschulke am 19.10.2019, 15:05 Uhr
@Pauline-maus
Meintest du jetzt mich, weil ich das Thema eröffnet habe?
Ich stelle nichts in Frage, ich möchte einfach nur wissen, wo sowas geregelt ist und wo man das ggf. nachlesen kann. Unser Kiga ist einfach nicht so kommunikativ und man muss alle Informationen sich selbst irgendwo zusammen suchen. Das heißt ja nicht, dass ich der Einrichtung nicht (ver-)traue. Ich möchte einfach nur bescheid wissen.
Ist in der Schule genauso...
Antwort von Bela66 am 19.10.2019, 16:56 Uhr
Hallo,
wenn sich bei uns ein Kind auf dem Schulhof weh tut, dann darf ich fast gar nichts machen: die Wunde nicht desinfizieren, den Dreck nicht rausmachen, nichts. Ich darf gerade mal ein Pflaster auf den Schmutz kleben und muss das Ganze dann auch noch in ein Unfallbuch eintragen und den Hergang und alles, was ich gemacht habe, protokollieren.
Grund ist wohl, dass alles Andere schon als medizinische Behandlung gelten würde, und die darf ich nicht ohne Zustimmung der Eltern vornehmen, weil das Kind ja z. B. allergisch auf Desinfektionsmittel reagieren könnte, keine Ahnung. Manchmal übergehen wir das Ganze zumindest ein bisschen und machen die Wunde mit Wasser und einem Tuch etwas sauber, aber das ist schon das höchste der Gefühle.
Das mit dem Kühlen kenne ich allerdings nicht, denn wir dürfen bei kleine Prellungen oder Schwellungen dem Kind ein Kühl-Pack geben. Ich weiß selbst nicht genau, was von alledem wirklich gesetzlich verankert ist, was je nach Bundesland anders ist, und was vielleicht von der Einrichtung (Kiga-Leitung, Schul-Leitung) aus Angst selbst an Regeln aufgestellt wird.
LG
Re: Ist in der Schule genauso...
Antwort von SunnyGirl!75 am 19.10.2019, 18:26 Uhr
Ich finde vor allem komisch daran das es der Einrichtung lieber ist, das einer der Eltern vorbeikommen soll anstatt selbst zu helfen, das ja erstmal eine Zeit dazwischen liegt bis sie dort ankommen. Und in der Zeit soll das Kind dann leiden, oder was?!
Es gibt doch nicht umsonst Ersthelfer dort, um den Kindern "sofort" helfen zu können.
Wenn das Kind allergisch auf irgendwas reagiert, sollen die Eltern eben etwas mitgeben was das Kind verträgt.
Wie müssen zu Anfang des Kitajahres immer in Listen eintragen ob das Kind irgendwelche Unverträglichkeiten hat, oder nicht. Und falls ja selbst etwas anderes hinterlegen lassen.
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von Philo am 19.10.2019, 19:53 Uhr
Ich würde da im KiGa nachfragen!
Ich selbst arbeite als Heilpädagogin in einem Kindergarten und natürlich wird bei uns regelmäßig irgendetwas gekühlt.
Wir dürfen keine invasiven Dinge machen, wie Splitter aus Wunden ziehen, Spritzen (außer bei Diabetikern etc).
Aber Wunden kühlen? Den Text dieser Anweisung würde ich mir schriftlich geben lassen. Ich kann doch nicht bei jedem kleinen Rempler die Eltern anrufen - da würden einige Kinder täglich abgeholt werden müssen!
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von pauline-maus am 19.10.2019, 23:12 Uhr
Nein ,nicht speziell du , sondern generell fällt mir das vermehrt auf
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von Briefkopf am 21.10.2019, 10:17 Uhr
Der Kindergarten bzw die Erzieherinnen können, müssen aber nicht tätig werden. Wenn der Träger in der Satzung oder im Vertrag beschließt, diese Maßnahmen nicht durchzuführen und lieber die Eltern kontaktieren will, ist dies rechtmäßig. Dies stellt weder eine unterlassene Hilfeleistung oder eine zum Schadenersatz verpflichtende unerlaubte Handlung dar. Ausnahme: es liegt eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit des Kindes vor, die eine Hilfeleistung erforderlich macht.
Schaue dir doch mal den Tatbestand des §323c StGB (unterlassene Hilfeleistung) an. Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein Unglücksfall ein plötzliches eintretendes Ereignis, das eine unmittelbare Gefahr eines erheblichen Schadens für Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert hervorruft oder hervorzurufen droht.
Dies ist zB bei Bewußtlosigkeit des Kindes gegeben. Aber zB nicht, wenn das Kind vom Fahrrad fällt und mit dem Kopf auf den Boden knallt und Schmerzen hat. Oder mit dem Kopf gegen eine Wand läuft usw.
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von IngeA am 21.10.2019, 11:45 Uhr
Es geht ja nicht nur um unterlassene Hilfeleistung als Straftatbestand. Verletzungen der Kinder müssen in ein Verbandbuch eingetragen werden mit der durchgeführten Maßnahme zur Ersthilfe.
Ich möchte nicht die Ersthelferin sein, wenn sich eine Schnittwunde entzündet und im Verbandbuch drinsteht : blutende, oberflächliche, augenscheinlich saubere Schnittwunde am li. Mittelfinger, durchgeführte Maßnahmen: keine.
Oder noch schöner, wenn die Kindergärtnerin zwar die Eltern angerufen hat, die Verletzung aber nicht im Verbandbuch steht. Das ist ja dann schon ein Widerspruch in sich.
Der Kiga ist durch die Unfallversicherung verpflichtet Ersthelfer auszubilden (und Fortzubilden) und die Ersthelfer sind verpflichtet ein Verbandbuch zu führen bei solchen kleinen Verletzungen.
Kommt bei der UV nicht gut an, wenn das nicht gemacht wird. Das Kind ist definitiv trotzdem versichert, aber so ein Vorfall kann für den Kiga rechtliche Konsequenzen haben, wenn die Mitarbeiter nicht wie erforderlich ausgebildet sind und nicht wie gelehrt Erste Hilfe leisten und das auch dokumentieren.
LG Inge
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von Briefkopf am 21.10.2019, 12:01 Uhr
Grundsätzlich wird alles dokumentiert. Es gibt aber weder eine vertragliche noch eine gesetzliche Grundlage, diese Kühlmaßnahmen verpflichtend durchzusetzen.
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von IngeA am 21.10.2019, 12:53 Uhr
Sagen wir es mal so:
akuter Unfall: Ersthelfer entscheidet sich gegen Kühlung. "Eine Kühlung schien mir nicht erforderlich" oder "das Kind hat die Kühlung nicht toleriert" oder "Ich habe nicht gekühlt, weil ich Angst hatte es damit schlimmer zu machen". Dann hat der Ersthelfer vielleicht nicht das Richtige getan, ist aber, egal was nachher bei rauskommt aus dem Schneider. Er hat nach bestem Wissen und Gewissen Erste Hilfe geleistet, die Unfallversicherung muss sogar Schäden bezahlen, die durch die Erste Hilfe entstanden ist.
Unklug ist es schon bereits im Vorfeld herauszuposaunen, dass man nicht kühlt, keine Pflaster klebt.... Ein Betriebsersthelfer (und die entsprechend ausgebildete Kindergärtnerin ist ein Betriebsersthelfer) wird ausgebildet, damit er Erste Hilfe leistet. Deshalb ist das ja ein Kurs in Erste Hilfe und nicht ein Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen, den jeder Führerscheinbewerber machen muss.
LG Inge
Re: Ist in der Schule genauso...
Antwort von Sterntaler-2016 am 21.10.2019, 20:01 Uhr
Ich kenne das aber auch so das die erzieher eigentlich nicht mal die Wunde spülen dürfen etc.
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von Briefkopf am 22.10.2019, 11:29 Uhr
Ich hatte bereits in einem anderen Thread geschrieben, dass wir über 70 Einrichtungen haben (Bistum) und wir für die rechtliche Umsetzung zuständig sein. Bei unseren Einrichtungen ist das Kühlen, Pflaster kleben und mit Sonnencreme einreiben erlaubt. Wir haben die Probleme mit Allergien und in unseren Verträgen ist fast eine ganze DINA 4 Seite mit Klauseln zum Thema Allergien versehen.
Zum Kühlen zurück: Sollte die Einrichtung dies im Vertrag oder in der Satzung ausschließen (was rechtmäßig ist), würde ich mir als Erzieherin gut überlegen, ob ich Ersthilfe leiste und kühle. Dies würde bei uns zu einer Abmahnung führen (wäre es bei uns in den Einrichtungen verboten). Der Ermessensspielraum der Erzieherin besteht nur darin zu schauen, ob eine ernste Gefahr für das Kind vorliegt (dann kühlen und entsprechende Maßnahmen wie Rettungsdienst rufen) oder bei leichten Fällen, wo diese Gefahr nicht besteht, nicht zu kühlen und die Eltern zu informieren.
Re: Verletzungen im Kiga
Antwort von marie2020 am 31.10.2019, 23:10 Uhr
Bin Heilerzieherin und habe 3 Jahre im KiGa gearbeitet und einige große Verletzungen mitversorgen müssen. Bei Einigen Verletzungen muss gekühlt werden. Allerdings ist die beste Methode mit kalten Wasser + Waschlappen zu kühlen. Das ist viel verträglicher für die Kleinen und hat zugleich einen positiven sozialen Effekt: Das lernen die Kinder ganz schnell und versorgen sich oft gegenseitig, wenn sie sich zu dolle raufen.