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Geschrieben von julis05 am 13.07.2010, 12:17 Uhr

Reicht eine Kinderpflegerin bei 23 Kindern?

Hallo, vielleicht kennt jemand die "rechtliche" Seite. Folgende Situation:
ev. Kindergarten, Gruppe mit 23 altersgemischten Kindern, normalerweise eine Erzieherin plus eine Kinderpflegerin.
Ab nächster Woche ist die Erzieherin auf Kur. Ist es "erlaubt", dass dann nur noch die Pflegerin die Gruppe betreut??? Ist mir nämlich überhaupt nicht recht und nun möchte ich wissen, ob es Sinn macht da etwas zu sagen.
Vielleicht kennt sich ja eine der hier anwesenden Erzieherinnen aus.
Danke und viele Grüße
julis05

 
12 Antworten:

Re: Reicht eine Kinderpflegerin bei 23 Kindern?

Antwort von herzstern am 13.07.2010, 12:27 Uhr

Hallo

Nein ist es nicht da eine Kinderpflegerin keine Gruppe alleine leiten darf,sie ist ledigleich die Gruppenzweitkraft...

Wenn du noch fragen hast nur los.

Mfg

herzstern(die Kinderpflegerin und Erzieherin ist)

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Re: @herzstern

Antwort von julis05 am 13.07.2010, 12:33 Uhr

Vielen dank für deine Antwort. Es ist nämlich so, dass wenn die Pflegerin alleine ist sie etwas überfordert zu sein scheint, was ich Ihr aber nicht verübeln kann, sie ist auch noch sehr jung. Wenn die Erzieherin mal einen Tag nicht da ist, ist es schon okay für mich, aber eine ganze Woche möchte ich das nicht unterstützen, allein schon deswegen, weil meine Tochter sich dann auch nicht wohlfühlt im KiGa.
Ich werde es also mal bei der Leitung ansprechen. Nochmals Danke!!
Julis05

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Re: Ich würde auch...

Antwort von Hexhex am 13.07.2010, 13:08 Uhr

Hallo,

der erste Gang geht natürlich zur Leiterin. Da dieser aber das Problem bei Genehmigung des für die Kur nötigen Urlaubs sicher völlig klar war, kann es sein, dass dies nicht soviel bringt. Ich würde - falls sie abwiegelt und keine zweite Kraft besorgt - auch beim Träger nachfragen. Vielleicht weiß man dort gar nichts von der Situation!

LG

H.

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Re: Reicht eine Kinderpflegerin bei 23 Kindern?

Antwort von Steffi528 am 13.07.2010, 13:42 Uhr

Welches Bundesland bist Du?


Wenn mich nicht alles täuscht müssen eigentlich immer zwei da sein, eine Erzieherin und einer "Hilfskraft" unumgänglich.

Grüße

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Re: Bundesland Bayern!

Antwort von julis05 am 13.07.2010, 13:52 Uhr

Ich werde auf jeden Fall mal nachfragen und bin auf die Antwort gespannt.
Danke Euch!

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Re: Bundesland Bayern!

Antwort von dhana am 13.07.2010, 15:38 Uhr

Hallo,

bin zwar keine Erzieherin, aber meine Schwester ist Kinderpflegerin in Bayern und bei ihr ist es erlaubt, das sie bei Krankheit oder sonstigen Ausfall die Gruppe (bis 25 Kinder + 2 Notplätze) alleine betreuen darf.
Es darf nicht regulär sein - aber ich denke 4 Wochen Kur fällt unter die Sonderfallregelung.

Allerdings gibt es bei unseren Träger (Caritas, Kirche) die Möglichkeit einen Springer zu bekommen - die dann die alleinige Betreuerin der Gruppe unterstützt, bei längeren krankheitsbedingenten Ausfällen. Allerdings ist das in der Regel keine gelernte pädagogische Kraft - also weder Erzieherin, noch Kinderpflegerin - nur eine Helferin.

Grüße Dhana

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Re: Reicht eine Kinderpflegerin bei 23 Kindern?

Antwort von Nase am 13.07.2010, 19:18 Uhr

naja klar. Das ist System, Gruppenleiterin und Zweitfachkraft, vermute ich. Und die Zweitfachkraft vertritt im Krankheitsfall, Urlaub oder eben auch Kur die Gruppenleitung, klar kann das auch eine Zweitfachkraft sein.
Da ist völlig egal ob Kipfl oder Erzieherin.

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Re: Reicht eine Kinderpflegerin bei 23 Kindern?

Antwort von Nase am 13.07.2010, 19:20 Uhr

Bei uns arbeiten die Kinderpflegerinnen in Tätigkeit einer Erzieherin, sie können keine Gruppenleitungsstellen besetzen, aber eben die Zweitfachkraftstellen.
Und dann müssen sie auch ihre Gruppenleitung vertreten können.
Rein rechtlich geht das .ZUmindest bei uns.

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Re: Reicht eine Kinderpflegerin bei 23 Kindern?

Antwort von moppi27 am 13.07.2010, 19:50 Uhr

Hallo,

bin auch Erzieherin in Bayern.

Rechtlich gesehen darf sie die Gruppe nicht allein betreuen - in Sonderfällen wie Krankheit oder Kur der Kollegin allerdings schon.

Allerdings hat der Träger die Möglichkeit eine Vertretungskraft zu beantragen, häufig wird diese leider erst nach 3 Wochen, also ab der 4. Woche genehmigt.

LG

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Re: Reicht eine Kinderpflegerin bei 23 Kindern?

Antwort von Steffi528 am 13.07.2010, 20:07 Uhr

Boah, ich bin entsetzt...

Sonderfälle wie Kur????

Das ist ja nun nicht die Erkrankung, die morgens bekannt wird, sondern da kann und muss man frühzeitig nach einer Aushilfe suchen.

Kann mir jemand von Euch Bayern mir den Gesetzestext mal raussuchen? Das ist ja interessant. Dabei hab ich ja immer große Stücke auf Bayern gehalten. Ich schüttele immer noch den Kopf...

Grüße

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Re: Reicht eine Kinderpflegerin bei 23 Kindern?

Antwort von Nase am 13.07.2010, 21:06 Uhr

An sich kommt das ja auf die Stelle an, die die Kinderpflegerin besetzt. Bei uns muß sie die Gruppe alleine vertreten können. NICHT LEITEN; sondern ihre nächste Vorgesetzte vertreten.
Die Gruppe leitet ja trotzdem die Gruppenleitung, die aber dann eben in Urlaub oder Kur ist.
Sie darf nur keine Gruppenleitungsstelle einnehmen.
Ist sie aber zum Beispiel als dritte Kraft in der Gruppe angestellt, dann ist es ja schon nochmal was anderes.
Aber als zweite Kraft in der Gruppe, kann man es ja gar nicht anders regeln. Sie ist eine gelernte Kraft mit Ausbildung, keine Zusatzfachkraft, keine ungelernte Kraft.
Bei uns wissen die Eltern zum Beispiel nicht unbedingt wer Kipfl oder Erzieherin ist, aus dem einfachen Grund, dass die Kinderpflegerinnen oft in Tätigkeit einer Erzieherin arbeiten, also die Aufgaben einer Erzieherin komplett übernehmen, und das auch nicht auffällt, qualifiziert sind sie, so wie wir auch.
Wir bei uns können übrigens keine Springkraft beantragen, werden Kolleginnen krank, müssen wir die Zeiten abdecken, es gibt bei uns leider keine springkräfte mehr.
da kommt es dann eben vor, dass eine Gruppe mit einer Kraft besetzt ist..
Im Normalfall läuft das gut, und man ist ja nicht alleine im Haus, es gibt Nachbargruppen, die dann aushelfen, Pausen abdecken, notfalls wickeln und so weiter..
Sollte es allerdings Schwierigkeiten geben, ist natürlich ein klärendes Gespräch mit der Leitung erforderlich.

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Wahrscheinlich habe ich unsere Kindergärten im Auge

Antwort von Steffi528 am 13.07.2010, 21:29 Uhr

es sind Kigas mit nur einer Gruppe, das heißt, die Erzieherin (oder wer auch immer) wäre dann völlig allein mit einer Kinderschar von 23, nix mit Hilfe.
Und das gibt es bei uns nicht.
Notfalls kommt dann die Gesamtleitung (zuständig für vier Kigas) ins Haus oder ich lasse mich denn mal verpflichten Soz-Päd, gleicher AG, sogar gleiche Chefin) und bleibe, bis eine andere Lösung gefunden wird.

Wir haben Aushilfen, die als Springer eingesetzt werden können.

Grüße

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