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Geschrieben von mailingstar am 23.09.2019, 8:58 Uhr

Rechtsgrundlage?

Guten Morgen!
Sohnemann war das erste mal mit der Schule auf Klassenfahrt. 4. Klasse.
Er hatte eine Einwegkamera dabei, damit er ein paar Fotos vom Ausflugsziel und allem machen konnte.
Nun erzählt er mir, dass seine Klassenkameraden ihm die Kamera zwischendurch weggenommen hätten und ungefragt die Geschlechtsteile anderer Mitschüler (nur männlich) fotografiert hätten...!! Abgesehen davon, dass ich es sehr dreist finde, sich an anderer Leute Eigentum zu vergreifen - was passiert, wenn ich nun den Film entwickeln lasse und da sind tatsächlich solche Fotos drauf? Was können da für Konsequenzen auf uns zukommen? Mein Name wird auf der Fototüte stehen... Kann jemand was dazu sagen, wie sich ein Entwickler bei sowas zu verhalten hat? Oder soll ich die Einwegkamera direkt entsorgen? Ich möchte nicht plötzlich Polizei vor der Tür stehen haben...
Mache mir da echt Sorgen...

 
16 Antworten:

Re: Rechtsgrundlage?

Antwort von cube am 23.09.2019, 9:15 Uhr

Mir fallen dazu gleich mehrere Fragen ein bzw. Dinge, die ich gerade nicht so ganz verstehe - unabhängig von der rechtlichen Konsequenz solcher Fotos.

1. Dein Sohn weiß das, weil er dabei zugesehen hat?
2. Dein Sohn hat dann keine Lehrer/In informiert/zu Hilfe geholt?
3. Die fotografierten Kinder haben auch nichts gesagt?
4. Du hast noch nicht mit den Lehrern darüber gesprochen?

Vielleicht ist das alles passiert und du hast es nicht erwähnt, weil es nicht deine Frage ist - aber für mich wären das die Dinge, die mich gerade viel mehr beschäftigen würden, als die Entwicklung des Filmes.

Zumal es nämlich in erster Linie erst mal Konsequenzen für den "Fotografen" der Geschlechtsteile haben sollte, als dass du dir Gedanken über Konsequenzen des Entwickelns machen solltest.

Ich würde den Film nicht entwicklen lassen. Normalerweise muss der Laden das melden, da der Verdacht auf Kinder-Pornografie, sexueller Übergriffe/Nötigung öä. besteht.

Aber wie gesagt: ich persönlich würde erst mal von meinem Kind wissen wollen, wie genau es dazu kommen konnte, dass dies passiert ist, ohne das die Lehrer informiert wurden und alle! Kameras sofort eingesammelt haben.

Und ich kann dir sagen, würde mein Kind gegen seinen Willen nackt von einem Klassenkameraden fotografiert werden, würde ich das zur Anzeige bringen. Die Polizei kann dann den Film entwicklen.

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Re: Rechtsgrundlage?

Antwort von mailingstar am 23.09.2019, 9:51 Uhr

Aus meinem Sohn ist leider nicht viel raus zu kriegen, da er wohl sehr von den 3 Großen, mit dem er in einem Zimmer war unter Druck gesetzt wird...

Gespräch mit der Lehrerin hat ergeben: Sie wusste ebenfalls von nichts. Denke Junior hat nix gesagt, weil die Größeren ihm etwas angedroht haben. Ob er dabei zugesehen hat weiß ich nicht. Leider kann er sich gegen die anderen nicht durchsetzen...
Die Lehrerin sieht das ganz gelassen. Wir als Eltern können ja nichts für die Fotos. "Der Entwickler wird schon sehen, dass das eine Klassenfahrt war... Und sollten tatsächlich solche Fotos dabei sein, dann solle ich sie einfach wegwerfen..."

Welche anderen Kinder fotografiert wurden weiß ich nicht. Und ob dieses nun bewusst oder unbewusst geschehen ist...

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Re: Rechtsgrundlage?

Antwort von mailingstar am 23.09.2019, 10:10 Uhr

Ich denke, dass den Kinder in dem Alter der Ernst der Lage auch nicht bewusst ist. Für sie alles noch Spiel...

Werde nachher auch nochmal versuchen, etwas aus meinem Sohn rauszukitzeln.
Dennoch bin ich auch über die Einstellung der Lehrerin etwas schockiert...

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Re: Das sieht die KL falsch

Antwort von cube am 23.09.2019, 10:24 Uhr

Der Aufklärungsunterricht bzw. Sexualkunde findet in der 4. manchmal auch schon 3. Klasse statt. Den Kindern sollte definitiv bereits vermittelt worden sein, das die Geschlechtsteile Privatsache sind bzw. das Motto "mein Körper gehört mir" wird ja bereits im Kiga vermittelt. Das dies kein harmloses Spiel ist, sollten alle in dem Alter schon mal gehört haben.

Natürlich kann sowas dennoch ein derber Scherz sein - die fotografierten Kinder waren einverstanden, weil sie damit deinen Sohn ärgern wollten. Wenn dein Sohn das aber nicht wollte, ist das eben dennoch sexuell Übergriffig gegen ihn.

So einfach kann die Lehrerin da nicht raus! Vor allen Dingen nicht, da eben genau geklärt werden muss, in wie fern eben Druck dabei war.
Wenn die KL das so locker sieht, geh zur Leitung und schildere das dort.
Er muss dem nachgehen.

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Du meine Güte...

Antwort von Bonnie am 23.09.2019, 10:49 Uhr

Ich weiß, als Mutter macht man immer "die anderen Kinder" für solche Dinge verantwortlich, weil man dem eigenen Kind natürlich nur allzu gern glaubt, dass es das nie tun würde. Ich würde aber aus Mutter-Erfahrung mal sagen, dass Dein Sohn die Fotos natürlich selbst gemacht hat - aus purem Quatsch. Und dass er dazu auch nicht gezwungen wurde.

Ich würde nicht über "Rechtsgrundlagen" nachdenken, sondern den Film wegschmeißen und kein solches Ding daraus machen.

LG

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Re: Rechtsgrundlage?

Antwort von Häsle am 23.09.2019, 11:00 Uhr

Ich würde die Kamera wegschmeißen.

Da du nicht sicher weißt, ob die Jungs das alle freiwillig gemacht haben, sollte die Lehrerin das Thema schon nochmal in der Klasse ansprechen. Anscheinend gibt es ja Kinder in der Klasse, die andere einschüchtern und unter Druck setzen, und Kinder (wie deinen Sohn), die sich nicht wehren (können). Das ist, mal ganz ab vom sexuellen Aspekt, den ich nach aktuellem Stand nicht dramatisch finde (viele Jungs tun das freiwillig und finden es wahnsinnig witzig), nicht gut.
Die Kinder müssen wissen, dass sie sich auch in der Schule Hilfe suchen dürfen.

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Re: Du meine Güte...

Antwort von cube am 23.09.2019, 11:31 Uhr

Kein Drama daraus machen - nee, denn solche Fotos sollten nicht gemacht werden bzw. es ist die Frage zu klären, ob Druck dabei im Spiel war.
Ich wette, du würdest das etwas weniger locker sehen, wenn dein Kind dir erzählen würde, ein anderes Kind hätte Fotos seiner Geschlechtsteile gemacht.
Oder noch besser: ein Junge hätte die Mädchen halbnackt fotografiert.
Wie gesagt: kann ein derber Spaß gewesen sein, mit dem alle einverstanden waren. Kann sein, der Sohn der AP war es selbst. Kann aber auch sein, es war nicht nur Spaß dabei.

Bei uns fahren 1-4.-Klässler gemeinsam. Genau dieses Fotografieren war beim Elternabend dazu ein wichtiges Thema für einige Eltern - die Angst, dass das eigene Kind halbnackt fotografiert werden könnte, weil manche das als großen Spaß und harmlos ansehen. Die Lösung dazu war, das die Kameras zum Abendessen hin eingesammelt werden und erst zum Frühstück wieder ausgegeben werden. Smartphones oder Digicams waren eh verboten. Daran sieht man aber ziemlich deutlich, dass es den meisten Eltern ganz und gar nicht egal wäre, ob solche Fotos auf einer Klassenfahrt entstehen.
Und dem meisten Kindern auch nicht.

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Re: Mal kurz zusammen gefasst

Antwort von cube am 23.09.2019, 11:41 Uhr

Dein Sohn hat davon erzählt, weil die Kamera nun zum Entwickeln gegeben werden sollte. Evt. weil ihm plötzlich klar wurde, Mama sieht die Fotos nun auch und weil das alles peinlich ist, waren es nur die anderen.
Sprich mit deinem Sohn, erkläre ihm, dass wenn wirklich Druck dabei im Spiel war, das kein Spaß ist und du deswegen jetzt mal bitte ganz genau und ohne Schummeleien wissen musst

- wer hat die Fotos gemacht
- wollten die Beteiligten das
- wurde jemand gegen seinen Willen fotografiert bzw. wusste vielleicht gar nicht, dass er fotografiert wird
- wollte er seine Kamera dazu hergeben oder eigentlich nicht

Wenn sich rausstellt, alles ein Spaß, alle wollten das, kein Druck dabei - ok. Dann sollte die KL dennoch vielleicht mal grundsätzlich das Thema Recht am eigenen Bild etc in der Klasse besprechen. Nochmal klar machen, dass keiner Fotos egal welcher Art von sich machen lassen muss, wenn er nicht will.

Stellt dein Sohn es so dar, dass Druck dabei war, dann hat die KL bzw. Schule selbstverständlich etwas mehr als nur ein Info-Gespräch in der Klasse zu unternehmen.

Nur mal so: hatten Kinder auch Smartphones dabei? Dann würde ich erst Recht wollen, das die Sache aufgeklärt wird - ich glaube nämlich ganz sicher, dass kein Kind seinen Penis irgendwo imNetz, WA-Chat etc mal wiedersehen will. Und der Sprung von lustige Fotoaktion machen, weil man so cool ist und solche Fotos anderen zeigen/versenden ist nicht groß.

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Re: Rechtsgrundlage?

Antwort von mailingstar am 23.09.2019, 12:56 Uhr

Auf gewisse Beiträge konnte ich jetzt nicht direkt antworten... Daher nochmal so:

Smartphones waren nicht erlaubt. Die Kinder sollten maximal eben Einwegkameras mitbringen. Er hat ja auch bei den Ausflügen Fotos gemacht von der Gegend ect

Er hat schon kurz nach der Rückkehr erzählt, dass die Kamera ihm weggenommen wurde. Nicht erst als ich sagte, dass ich den Film entwickeln lassen möchte... Nur was fotografiert wurde - das kam erst später zur Sprache...

Ich weiß, dass mein Sohn sich in der Gruppe schwer durchsetzen kann. Und er weiß auch, dass er eine Aufsichtsperson holen soll, wenn es aus dem Ruder läuft. Das er selber solche Fotos gemacht haben soll glaube ich nicht. Dafür ist er dann auch zu feige. Er weiß ja, dass ich die Fotos als erstes sehen würde und auch ich dann Fragen stellen würde... Zähle mich da leider auch eher zu den autoritären Erziehungsberechtigten. Er hat auch im Beisein der Lehrerin nochmal betont, dass sie Kamera ihm weggenommen wurde. Danach hat sie ihn erst.al mit den anderen Kindern weggeschickt, damit wir reden können... Aber die Teaktion der KL fand ich etwas enttäuschend.

Es wird nachher nochmal ein ausführliches Gespräch mit Kind und einer weiteren Vertrauensperson geben. Und wenn er weiterhin bei seinem Standpunkt bleibt, dann werde ich wohl nochmal bei der Lehrerin und/oder dem Schulleiter das Thema ansprechen. Erstens vergreift man sich nicht am Eigentum anderer und wenn sich daraus noch weitere strafrechtliche Konsequenzen ergeben dann sollten auch die entsprechenden Eltern informiert werden. Und zweitens mache ich mir auch Gedanken um die entsprechenden Kinder, wenn diese entweder nicht wussten, dass Fotos gemacht wurden - oder eben auch gezwungen wurden...

In ein paar Stunden weiß ich hoffentlich mehr.

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Re: Rechtsgrundlage?

Antwort von cube am 23.09.2019, 13:16 Uhr

Ich bin gespannt, was dabei heraus kommt. Bin auch deswegen interessiert, weil wir eben genau diese Diskussion bzw. über solche Fotos selbst in der Schule hatten.
Wie gesagt - ich finde, einfach so als "alles harmlos abtun" ein bisschen zu einfach und im Zweifel schlimm für Kinder, die das eigentlich so nicht wollten.

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Re: Rechtsgrundlage?

Antwort von Krümel_3und4 am 23.09.2019, 21:29 Uhr

Also ich würde den Film erstmal entwickeln lassen, sonst zermartern sich alle den Kopf für gar nichts. Vielleicht ist überhaupt nix drauf und die Jungs haben nur gealbert oder gedroht? Wenn tatsächlich entsprechende Fotos auf dem Film sind: vernichten und das Thema nochmal mit Lehrerin und betroffenen Eltern besprechen. Das muss dann in der Klasse eindeutig besprochen werden und klargestellt werden, wo die Grenzen sind.

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Re: Rechtsgrundlage?

Antwort von Papatou am 24.09.2019, 7:07 Uhr

Eine Rechtsgrundlage habe ich da leider nicjt für dich. Aber hier wird beim dm gar nicht überprüft, ob es wirklich dein Name auf der Fototüte ist, so lange man den Abholschein dabei hat.Das könnte ja auch dein Sohn machen.... Allerdings würde ich das Problem tatsächlich anders angehen.
1. Bei uns gibt es regelmäßig eine Rechtsberatung für Kinder und Jugendliche. Vielleicht gibt es das bei euch auch?
2. Was kam denn bei dem Gespräch mit der Lehrerin raus? Wenn das alles so harmlos ist, kann sie ja die Fotos entwickeln lassen... Anderen etwas wegnehmen und unbrauchbar machen, das geht nicht! Ich denke da auch an Schadensersatz durch die anderen Eltern.
3. Beim Elternabend ansprechen. Vielleicht steckt da ja mehr hinter dem Pullermann-Fotoshooting....Ich wüsste auf jeden Fall gerne davon, wenn jemand Geschlechtsteile meine Kinder fotografiert hätte.
4.Alternativ: Kamera entsorgen, Sohn zum Selbstbehauptungstraining schicken.

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Re: Rechtsgrundlage?

Antwort von memory am 24.09.2019, 8:26 Uhr

Warum sind die Kinder die es betrifft nicht gleich zur Lehrerin? Sind die alle so verschreckt und eingeschüchtert? Ehrlich gesagt hätte ich als Lehrerin ja auch erstmal abgewartet und ohne Beweise , da jetzt kein Fass aufgemacht. Rein vom Gefühlt her, entwickel den Film , da passiert nix. Weder denke ich , dass da detailliert Geschlechtsteile zu sehen sind ( denn mal ehrlich , welches Kind hält denn bei so was gegen seinen Willen auch noch still, damit das Bild gut wird ) noch bekommst du Ärger von der Polizei. An sich kann man ja mal in der Schule einen ordentlichen Vortrag halten über Grenzen von Mitmenschen aber auch " wie hole ich mir Hilfe "! OHNE Bilder , ist das aber alles nur Spekulation, bzw. stützt sich nur auf die Aussage deines Kindes ( dem die Kamera ja auch noch war) auch für die Lehrerin....hätte , viell. Eventuell nützt halt eine Woche später mal so gar nix , wenn die Betroffenen Kinder ( ist ja jetzt nicht mal direkt deiner, obwohl der ja genauso Hilfe hätte holen können ) nicht gleich den Mund aufmachen:(

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Re: Rechtsgrundlage?

Antwort von MamaMalZwei am 25.09.2019, 16:44 Uhr

Hallo, da wäre ich aber auch sauer gewesen, wäre das einem meiner Kinder damals passiert. Ich kann Deine Bedenken verstehen. Noch mal zum Verständnis. Die Mitschüler haben Deinem Sohn die Kamera weggenommen und nachher wiedergegeben? Sonst könntest Du ja schlecht etwas zum Entwickeln geben. Er war mit Älteren auf dem Zimmer, gegen die er sich nicht durchsetzen kann?
Also da wäre ich auch beim Rektor, würde aber den Film trotzdem entwickeln lassen, sonst hast Du ja nichts in der Hand. Vielleicht würde ich das nicht in einem großen Fotolabor machen lassen, sondern in einem kleinen, wo ich vorher mit dem Inhaber ein paar Worte wechseln kann. Nicht dass der mir die Polizei auf den Hals hetzt, weil dort pikante Bilder drauf sind.
Abgesehen davon, dass ein paar Schüler über die Stränge geschlagen haben: Es ist absolut nicht in Ordnung, andere in entwürdigender Art und Weise zu fotografieren. Das sagt schon das Gesetz, das das Recht am eigenen Bild schützt. Wären die Kinder älter, könnte man sie bzw. ihre Eltern auf Schadenersatz verklagen und das kann teuer werden. Vielleicht würde ich auch entweder den Rektor bitten, die Bilder entwickeln zu lassen oder die Kamera zur Polizei bringen - die hat auf jeden Fall die Möglichkeit, diese Fotos entwickeln zu lassen.
Und dann würde ich mit Hilfe der Schule die Jungs, die das gemacht haben, krallen. LG

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Re: Rechtsgrundlage?

Antwort von mailingstar am 26.09.2019, 13:30 Uhr

Also der Film ist in der Entwicklung. Wir hoffen alle noch, dass die Kinder nur gealbert haben. Aber lt. meinem Sohn hat ein Kind angegeben, fotografiert worden zu sein und dieses wollte das auch nicht. Und dann muss es zur Aussprache kommen. Aber die Lehrerin wollte das ja anscheinend auch nur unter den Teppich kehren..

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Re: Rechtsgrundlage?

Antwort von mailingstar am 26.09.2019, 13:33 Uhr

Sie Lehrerin möchte es ja auch einfach abtun. "Vernichten Sie die Fotos wenn welche dabei sein sollten..." - das ist für mich dann leider nicht die Lösung!!
Und ein Kind hat gesagt, es würde fotografiert und wollte das nicht - wenn dem so ist, dann muss das weiter verfolgt werden. Das kann dann gerne die Schulleitung übernehmen, wenn die KL nichts davon hören will...
Elternabend ist leider schon vor der Klassenfahrt gewesen.

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