Geschrieben von Karo2 am 01.02.2005, 13:57 Uhr |
Fallen bei Haushaltshilfe Steuern an ???
Hallo,
habe nach meinem Kaiserschnitt (2. Kind) von meiner Ärztin eine Haushalthilfe verschrieben bekommen. Möchte dafür eine Freundin nehmen, die mich die nächste Zeit versorgt und den Haushalt führt, meine Große (4 J.) betreut usw.
Nun muß ich das Geld für meine Freundin als Haushaltshilfe ja erst vorstrecken und bekomme es dann von meiner KK wieder. Muß ich für meine Freundin dann eine geringfügige Beschäftigung anmelden, mit pauschaler Lohnsteuer usw. ? Das Geld von der KK soll ja angeblich steuerfrei sein. Aber unterliegt es dem Progressionsvorbehalt ? Ich blicke da nicht ganz durch. Am einfachsten wäre doch, ich bezahle ganz einfach meine Freundin und bekomme danach das Geld von der KK wieder, ohne daß für irgendjemanden Steuern anfallen. Meine Freundin hat übrigends noch eine feste Anstellung und festen monatlichen Lohn. Ist das bedeutsam ?
Viele liebe Grüße von Karo
- Fallen bei Haushaltshilfe Steuern an ??? - Karo2 01.02.05, 13:57
- Re: Fallen bei Haushaltshilfe Steuern an ??? - AnnaM 01.02.05, 21:57
- Re: Fallen bei Haushaltshilfe Steuern an ??? - sylv 02.02.05, 7:07