Geschrieben von 77bonnie am 26.01.2005, 18:14 Uhr |
Ärger mit Kinderwagen in Mietshaus
Hallo,
wollte mal fragen, ob jemand auch schon schlechte Erfahrung gemacht hat, weil der Kinderwagen im Weg steht. Und zwar wohnen wir (leider) im 1.OG eines Mehrfamilienhauses mit Mietern bzw. Eigentümern. Bis vor kurzem konnten wir unseren Kinderwagen vor der Wohnungstür unserer Nachbarn im EG stellen, jedoch sind die jetzt ausgezogen und deren Vermieter verlangt, dass wir den KiWa im Keller stellen...aber wie soll ich als Frau das schaffen?? Das Ding (Hartan Skater X) ist ja nicht gerade leicht.
Hat jemand vielleicht eine Ahnung ob ich ein Recht habe, den Kiwa im Eingangsbereich abzustellen? Ist zwar eng, aber für mich einfacher als in den Keller oder ins 1.OG zu schleppen..
viele Grüße
Manu
Re: Ärger mit Kinderwagen in Mietshaus
Antwort von faraday am 26.01.2005, 18:21 Uhr
Hallo Manu,
ich hab mal gelesen, daß solange noch genügend Platz ist- vor allem aus "brandtechnischen" Gründen- kann dich keiner zwingen, den Kinderwagen hochzutragen.
Du bist nur verpflichtet ihn zusammenzuklappen.
Katrin
Re: Ärger mit Kinderwagen in Mietshaus
Antwort von 77bonnie am 26.01.2005, 18:36 Uhr
Der Platz ist eben das Problem....Ist halt so ca. 1m Platz zum Kellerabgang (noch ohne Kinderwagen, wenn er dort steht, halt enger) und sicher zu eng aus brandtechnischen Gründen. Aber es ist schon unverschämt, weil ich das Ding echt nicht rauf oder runterschleppen kann und zusammengeklappt nimmer er noch mehr Platz weg (würd ich sagen). Wenn das echt so kommen sollte, kann ich den KiWa gleich verkaufen.
Re: Ärger mit Kinderwagen in Mietshaus
Antwort von Nici21 am 26.01.2005, 18:46 Uhr
Hallo..
habe dazu was im Internet gefunden..
Bitteschön...
Darf der Kinderwagen im Treppenhaus stehen?
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Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete "Kinderwagenregelung", darf der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte allenfalls dann an, wenn Mitmieter aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Hausflurs und des Treppenhauses durch den abgestellten Kinderwagen erheblich belästigt würden.
Und selbst, wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung ein "Parkverbot" für Kinderwagen im Hausflur vereinbart ist, kann dieses Verbot unwirksam sein. Zum Beispiel dann, wenn niemand durch den abgestellten Kinderwagen behindert wird und / oder wenn der Mieter auf den Abstellplatz im Hausflur angewiesen ist, weil er / sie sonst den Kinderwagen mehrfach täglich einige Stockwerke hoch und wieder runter schleppen müsste.
lg Nici
Re: Ärger mit Kinderwagen in Mietshaus
Antwort von saulute am 26.01.2005, 22:44 Uhr
Du musst nicht den KiWa tragen, sondern du kannst ihn so ueber die Treppen gleiten lassen. Mache ich jeden Morgen, weil es keinen Platz im Eingang gibt. Aetzend, aber ich verstehe auch andere Leute, wenn da dauernd ein Kinderwagen im Weg steht.
Re: Ärger mit Kinderwagen in Mietshaus
Antwort von uu30 am 27.01.2005, 22:30 Uhr
Hallo!
Ich lasse den Wagen immer im Auto um dem Ärger aus dem Weg zu gehen. Die Softtasche nehme ich immer mit hoch.
Nach einem Spaziergang packe ich den Wagen also ins Auto und nehme Softtasche samt Kind mit nach oben.
Ist zwar auch nicht so prall, aber besser als immer Streß.
Vielleicht ist das ja auch eine Möglichkeit für Dich, falls Du ein Auto vor der Tür stehen hast.
Lieben Gruß
uu30