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von lestate  am 11.04.2011, 9:35 Uhr

bayern, kennt sich wer mit mietrecht aus?

mir ists so, als wenns in bayern so eine spielplatzverordnung gibt die besagt, dass der vermieter für spielgeräte sorgen muss....wir haben derzeit auf dem balkon so eine kleine sandmuschel stehen die möchte ich allerdings gerne in den garten stellen damit wir hier oben vllt. unser gleiches planschbecken wieder aufbauen können im sommer.

wie sieht das da aus? kann der Vermieter bzw. die hausverwaltung sagen: nein geht nicht?!

kann ich dann drauf bestehen, dass die uns einen sandkasten bauen? wir sind die einzigsten kinder, ich hätte also wirklich kein problem, wenn unsere muschel unten steht, da ja kein anderer da ist um sie zu benutzen...

danke schonmal

 
4 Antworten:

Re: bayern, kennt sich wer mit mietrecht aus?

Antwort von teddythepooh am 11.04.2011, 10:16 Uhr

huhu

zu aller erst kommt es darauf an was vereinbart wurde bzw. was im mietvertrag steht. wenn der vermieter im vertrag *mit garten nutzung* angegeben hat, dürfte das kein problem sein das ihr eure sandmuschel im garten anbringen dürft anderen falls wäre es wenn im vertrag eigenutzung vom vermieter des garten stehen würde...
allerdings würde ich vor dem aufstellen der muschel nochmals mit dem vermieter sprechen, denn den garten nutzen und einen sandkasten bzw sadmuschel aufstellen sind zwei paar stiefel.

das der vermieter dazu verpflichtet ist einen spielplatz bzw spielgerät für kinder anzu bringen, ist mir neu, wir sind selbst vermieter und haben eine familie mit einem kind in unserem mietshaus leben...der vermieter kann aber muss nicht...vorallem wenn nur eine partei ein kind bei sich wohnen hat kommt dem vermieter dann die kostenfrage.

anders denke ich wäre es wenn man in einem plattenbau wohnt wo man eben davon ausgeht das mehrere kinder darin wohnen...leider weiß ich ja nicht wie eure wohnlage ist...

hoffe konnte dir bissl helfen =)
gruß aus nürnberg=)

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Re: bayern, kennt sich wer mit mietrecht aus?

Antwort von shinead am 11.04.2011, 10:43 Uhr

Ich kenne diese Verpflichtung nur von Neubauten. Genauso wie die Forderung genügend Parkplätze nachweisen zu können.

Du darfst aber nicht einfach für das Spielgerät sorgen, denn "öffentliches" Spielgerät unterliegt auch einer entsprechenden Haftung. Auf diese Bauvorschrift kannst du dich also nicht berufen.

Entscheidend ist für dich, ob der Garten zur Benutzung frei steht oder nicht. Wenn nicht, vielleicht mal mit dem Vermieter reden, da lässt sich meist was machen wenn man im Gegenzug auch für die Pflege (Bewässerung, Rasen mähen, ...) die Verantwortung übernimmt.

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Re: bayern, kennt sich wer mit mietrecht aus?

Antwort von lestate am 11.04.2011, 11:23 Uhr

der vermieter wohnt selbst nicht im haus.

wie gesagt sind wir die einzigste familie mit kindern.

wir haben (moment schnell durchzählen) 12 wohnungen plus 6 appartments. wir wohnen eher in einem ruhigen vorort von münchen, plattenbauten sind nur auf der straßenseite gegenüber....

also ich werde jetzt mal die frau von der hausverwaltung anrufen. die ist leider aber bis mitte nähste woche in urlaub. der vermieter ist über 90...den kann man da nicht anrufen (hätte ja noch nicht mal eine telefonnummer)

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Re: bayern, kennt sich wer mit mietrecht aus?

Antwort von teddythepooh am 11.04.2011, 14:29 Uhr

ich wünsche dir viel glück dabei das es so komm wie ihr es euch wünscht =)

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