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Geschrieben von Keldana am 21.08.2017, 19:43 Uhr

Vermeidung von Pflegezahlungen möglich ?

Habe von jemandem gehört, das geregelt worden sein soll, das selbige Person in der Zukunft nicht für die Pflege der eigenen Mutter heran gezogen werden könne. Soll wohl daran liegen, das besagte Mutter für das Kind niemals auch nur einen Cent bezahlt hat (Unterhalt etc.).

Jetzt ist die Situation bei meinem Sohn praktisch identisch. Weiß also jemand, ob man heute schon eine Regelung erwirken kann, das mein Sohn später nicht für sein Mutter bezahlen muß ?

Danke und Gruß

 
26 Antworten:

Re: Vermeidung von Pflegezahlungen möglich ?

Antwort von mf4 am 21.08.2017, 19:57 Uhr

Hat sie "nur" nie UH gezahlt oder gab es keinen Kontakt, kein Kümmern, hat sie dem Kind etwas "getan"?

Google sagt... bei schweren Verfehlungen sind die Kinder später den Eltern nicht verpflichtet. Beispiele waren eine Mutter die auswanderte und das Kind zurück ließ, Kindesmisshandlung, Vernachlässigung.

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Re: Vermeidung von Pflegezahlungen möglich ?

Antwort von Keldana am 21.08.2017, 20:10 Uhr

"nur" nie etwas gezahlt ... wobei ich finde, dass das dann ja eigentlich auch schon gelten sollte ...

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Re: Vermeidung von Pflegezahlungen möglich ?

Antwort von taram am 21.08.2017, 20:17 Uhr

Kann mich erinnern, war ein Bericht im TV..aber schon einiges her. Auch wenn nicht gezahlt und nicht gekümmert wurde, muss man zahlen.

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Warum zahlt er nicht?

Antwort von Möhrchen am 21.08.2017, 20:35 Uhr

Ich wüsste allerdings nicht, wie man das heute - ohne konkreten Fall - schon regeln könnte...

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Re: Warum zahlt er nicht?

Antwort von Keldana am 21.08.2017, 21:35 Uhr

ER ist eine SIE ... und Sie geht zwar arbeiten, aber strengt sich nicht wirklich an, genug zu verdienen, um auch UH zahlen zu können.

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Re: Vermeidung von Pflegezahlungen möglich ?

Antwort von Mutti69 am 21.08.2017, 22:03 Uhr

Verstehe ich das richtig? Du fragst vorsorglich für dein noch minderjähriges Kind, weil du Brass auf die Kindsmutter (deine Ex) hast, die - aus deiner Sicht - aus Faulheit nix arbeitet und keinen Unterhalt zahlt?

Wie krank bist du denn?

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Re: Warum zahlt er nicht?

Antwort von Möhrchen am 21.08.2017, 22:05 Uhr

Das müsste dann schon belegbar sein / am besten aktenkundig...War da schon mal die erhöhte Erwerbsobliegenheit ein Thema?

...wenn sie mehr verdienen könnte und dies nachweislich nicht tut, macht sie sich ja auch quasi künstlich fürs Alter arm...usw.

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Re: Vermeidung von Pflegezahlungen möglich ?

Antwort von Keldana am 21.08.2017, 23:08 Uhr

Also ich finde, eine Frau die in Sachen Geld das Wort "egoistisch" quasi erfunden hat, muss meinen Sohn nicht auch noch im Alter "belasten".

Und ich sehe nicht, was das mit Brass zu tun haben soll. Sondern das nennt man Gerechtigkeit.

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Re: Vermeidung von Pflegezahlungen möglich ?

Antwort von Birgit22 am 22.08.2017, 6:11 Uhr

Wenn es nur um nicht gezahlten Unterhalt geht, wird dein Kind im Falle das die Mutter ein Pflegefall wird nicht geschont, sondern zur Kasse gebeten. Allerdings gelten für Kinder andere Einkommensgrenzen als für Ehegatten. Spielt dann auch eine Rolle ob man dann eigene Familie zu unterhalten hat. Mit Glück ist man dann raus aus der Nummer.
Vorsorgen kannst du in dem Fall eher nicht....außer kein Vermögen anzuschaffen.
Dann muss die gute alte Matratze herhalten als Sparbuch ;-)

Meinen Sohn könnte das auch treffen. Vielleicht hat er Glück...er hat ja noch zwei jüngere Schwestern. Vielleicht machen die später mal das große Geld, und können dann für ihren Vater sorgen.....um die konnte er sich ja auch kümmern.

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Re: Vermeidung von Pflegezahlungen möglich ?

Antwort von shinead am 22.08.2017, 8:16 Uhr

Eine solche Regelung kannst Du nicht bereits heute treffen.

Die einzige Chance darauf nicht für die Mutter später im Falle des Falles aufkommen zu müssen wäre wenn sie den Kontakt verweigert UND keinen Unterhalt zahlt. Das müsste dann im Anspruchsfall bewiesen werden (also Kontoauszüge aufbewahren!)

Das niemand die Mutter zwingt genug Geld zu verdienen um Unterhalt zahlen zu können liegt an Deiner rechtlichen Vertretung. Die Mutter kann gerichtlich dazu verpflichtet einen Nebenjob anzunehmen der sie in die Lage versetzt den Mindestunterhalt gem. DDT zu zahlen. Vielleicht solltest Du hier mal ansetzen und Deinem Anwalt / Deiner Beistandschaft auf die Füße treten!

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Lieber Keldana, WAS ist gerecht...aus Sicht deines Kindes?

Antwort von Mutti69 am 22.08.2017, 8:21 Uhr

Wie kann man groß die Klappe aufreißen, wenn man das Kind vom JA weggenommen bekommen hat?! Und da ging es ja nicht nur um deine Frau sondern auch um dich!
Ihr habt beide Probleme die sozialen Erfordernisse auszufüllen!

Ihr habt euch beide nicht mit Ruhm bekleckert! Wenn du es jetzt besser machst, dann freut mich das...fürs Kind.

Deine Frau arbeitet, aber es langt nicht für den Unterhalt. Bei eurer Vorgeschichte würde ich denken, sie kann eh nicht Millionen scheffeln, sie wird mit sich genug zu tun haben.

Aber auch ohne psychische Vorbelastungen ist das leider so und trifft ja nicht nur dich als betreuender Vater sondern auch unzählige Mütter, die ihre Kinder betreuen und der Vater sich nicht so einbringt, wie man das erwarten darf und muss.

Ich höre nichts davon, wie die Beziehung der Mutter zum Kind ist. Du schreibst, es geht "nur" um das Finanzielle. Also scheint so etwas wie eine liebevolle Beziehung - den Fähigkeiten der Kindsmutter entsprechend - zu existieren.

Sieh mal lieber zu, dass das Kind DIR die Pflegeleistungen später gönnt. Könnte ja sein, das das Kind es als gerecht empfindet, dir nix zu geben, weil du das Verhältnis zur Mutter madig gemacht hast.

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Re: Lieber Keldana, WAS ist gerecht...aus Sicht deines Kindes?

Antwort von Keldana am 22.08.2017, 10:13 Uhr

1.) Also mir wurde kein Kind weg genommen. Aber da Du nur Ihre Erzählungen kennst, wundert mich Dein Auftritt hier nicht im Geringsten.

2.) es langt nicht für den Unterhalt, weil es dafür nicht langen soll. Das ist ein sehr großer Unterschied zu Menschen, die wenigstens den Versuch unternehmen.

3.) Die Beziehung Mutter - Kind könnte besser sein. Nämlich wenn die Mutter mal endlich akzeptieren würde, daß Sie psychisch krank ist und wenigstens versuchen würde, sich behandeln zu lassen.

und um Deine Eingangsfrage zu beantworten ... wenn eine Mutter nach dem Urteilsspruch zu jammern anfängt "Sie dürfen mir meine finanzielle Grundlage nicht kaputt machen" anstatt die Wegnahme des Kindes zu betrauern ....

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Re: Lieber Keldana, WAS ist gerecht...aus Sicht deines Kindes?

Antwort von shinead am 22.08.2017, 10:52 Uhr

>>1.) Also mir wurde kein Kind weg genommen. Aber da Du nur Ihre Erzählungen kennst, wundert mich Dein Auftritt hier nicht im Geringsten.

>> Ich korrigiere mal für Mutti: Man hat euch beiden das SR entzogen.
https://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/beitrag.htm?id=299132&suche=Keldana&seite=3

>>2.) es langt nicht für den Unterhalt, weil es dafür nicht langen soll. Das ist ein sehr großer Unterschied zu Menschen, die wenigstens den Versuch unternehmen.

Wenn Du der Meinung bist das die Mutter in der Lage ist mehr zu verdienen, dann kämpfe dafür! Ggf. muss auch ein Nebenjob angenommen werden um den zahlungspflichtigen Elternteil in die Lage zu versetzen Mindestunterhalt zu zahlen. Also: Kämpfen. Wenn keiner kämpft, kümmert sich auch keiner.
Was hat sie gelernt? Wieviel könnte sie verdienen? Arbeitet sie Voll- oder Teilzeit?

>> 3.) Die Beziehung Mutter - Kind könnte besser sein. Nämlich wenn die Mutter mal endlich akzeptieren würde, dass Sie psychisch krank ist und wenigstens versuchen würde, sich behandeln zu lassen.

Wenn die Mutter wirklich psychisch krank ist (und ein Symptom einer solchen Krankheit kann die Ablehnung von Hilfe sein!), wird sie gar nicht mehr arbeiten können und wird daher nicht in der Lage sein mehr zu verdienen. Vielleicht beschäftigst Du Dich mal mit der Krankheit die sie (angeblich) hat. Damit Du Böswilligkeit von Krankheit unterscheiden kannst.

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Shinead hat bereits alles gesagt...

Antwort von Mutti69 am 22.08.2017, 11:32 Uhr

Ich kenne die Kindsmutter nicht, ich bezog mich auf DAS, was du vormals geschrieben hast. Schon alles verdrängt?

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Re: Lieber Keldana, WAS ist gerecht...aus Sicht deines Kindes?

Antwort von Keldana am 22.08.2017, 11:39 Uhr

>> Ich korrigiere mal für Mutti: Man hat euch beiden das SR entzogen.
https://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/beitrag.htm?id=299132&suche=Keldana&seite=3

Richtig. Um das richtig einordnen zu können, sollte man allerdings wissen, daß der Vormund in der Folgezeit nichts anderes als Unterschriften geben brauchte. Außer natürlich den vorgeschriebenen, aber auch in der Zeit sehr kurzen Kontrollbesuchen.

>> Was hat sie gelernt?

Sich Männer zu suchen, die Ihr ein Kind machen (3 Kinder, 3 Väter).

>> Arbeitet sie Voll- oder Teilzeit?

Selbstständig ... also soviel man möchte.

>> Wenn die Mutter wirklich psychisch krank ist (und ein Symptom einer solchen Krankheit kann die Ablehnung von Hilfe sein!), wird sie gar nicht mehr arbeiten können und wird daher nicht in der Lage sein mehr zu verdienen. Vielleicht beschäftigst Du Dich mal mit der Krankheit die sie (angeblich) hat. Damit Du Böswilligkeit von Krankheit unterscheiden kannst.

Sich nicht in andere Personen hinein versetzen zu können und somit die Bedürfnisse eines Kindes nicht zu verstehen hindert einen nicht an der Arbeit.

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Re: Shinead hat bereits alles gesagt...

Antwort von Keldana am 22.08.2017, 11:45 Uhr

Dann solltest Du den Unterschied zwischen "Kind wird weg genommen" und "SR wurde entzogen" mal nachschauen.

Ich hätte damals auch gegen das Gutachten angehen können und den Entzug des Sorgerechtes auf meiner Seite abwenden können (ja, nur meine Überzeugung). Ich habe mich allerdings zum Wohl des Kindes dagegen entschieden und für einen "Übergang unter Aufsicht". Glaube nicht, daß das so schlecht war.

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Kind machen...

Antwort von Morla72 am 22.08.2017, 14:13 Uhr

Zitat:
>> Was hat sie gelernt?

Sich Männer zu suchen, die Ihr ein Kind machen (3 Kinder, 3 Väter).


Dazu nur die kurze Anmerkung, dass die drei Väter sicher nicht mit Waffengewalt vom Kondomgebrauch abgehalten wurden, oder?

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Re: Vermeidung von Pflegezahlungen möglich ?

Antwort von Fröschli am 22.08.2017, 16:19 Uhr

Wenn nie ein Eltern-Kind-Verhältnis bestanden hat, muss das Kind später nicht für den "fremden" Menschen aufkommen.
So meine Information.
Bei uns ist es genauso. Von daher ist meiner auf der sicheren Seite, es sei denn das ändert sich nochmal.

Wenn ein Elternteil sich kümmert und "nur" keinen Unterhalt zahlt, muss das Kind später dafür aufkommen.

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Re: Kind machen...

Antwort von Keldana am 22.08.2017, 16:28 Uhr

>> Dazu nur die kurze Anmerkung, dass die drei Väter sicher nicht mit Waffengewalt vom Kondomgebrauch abgehalten wurden, oder?

Korrekt ... das macht die Sache jetzt warum genau besser ?

Von einer verantwortungsvollen Mutter würde ich jedenfalls erwarten, das Sie spätestens nach 2 entzogenen Kindern mal drüber nachdenkt, ob nochmal Mutter werden eine gute Idee ist.

Findest Du nicht ?

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Re: Kind machen...

Antwort von shinead am 22.08.2017, 17:40 Uhr

Vielleicht hätte schon der zweite Mann nachdenken sollen... welche Nummer bist du denn in dem Spiel?

Ganz ehrlich: verabschiede Dich von Deinem Hass gegen die Mutter. Mein Ex hat sich nach dem Schwangerschafstest in Luft aufgelöst. Ich hege keinen Hass mehr gegen den Kerl. Er hat ein wundervolles Kind das er nicht kennt. Wenn Junior ihn kennenlernen möchte unterstütze ich ihn trotzdem dabei. Es geht um ihn. Nicht um mich. Diesen Abstand solltest Du zu der ganzen Geschichte auch bekommen.
Ob mein Junior mal für seinen Erzeuger zahlen muss oder nicht steht in den Sternen. Darum kümmert er sich wenn es soweit ist. Wer weiß wie die Rechtslage bis dahin aussieht.
Mach Dir keinen Stress über ungelegte Eier. Investiere die Zeit lieber in Dein Kind! (Und bewahre Deine Kontoauszüge sorgsam auf. Vielleicht braucht Dein Kind sie mal.)

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Re: keine Ahnung ...

Antwort von Keldana am 22.08.2017, 20:17 Uhr

wo die Leute Hass hernehmen. Aufgrund der bisherigen Handlungen der Mutter, ist die Zukunft abzusehen. Sie wird sich nämlich nicht mehr ändern und wenn es wirklich einen Weg gibt, die Zahlungen zu vermeiden, werde ich ihn zum Wohle meines Kindes beschreiten.

Und ich will mir ganz sicher nicht den Vorwurf anhören "da hätten Sie sich vor Jahren drum kümmern müssen".

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Re: Kind machen...

Antwort von Keldana am 22.08.2017, 20:21 Uhr

ach ja ... den Abstand, den Du hast, werde ich nie haben können ... denn die Mutter macht ja ständig weiter "Bockmist".

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Re: Vermeidung von Pflegezahlungen möglich ?

Antwort von pauline-maus am 22.08.2017, 21:47 Uhr

Mhm , würde es mich und eines meiner Elternteile betreffen, schöne sche....e
(Tut es natürlich nicht)
Würde es mein Kind später treffen dann wäre das der Obermist.
ABER: wer soll denn sonst zahlen , wenn nicht die family? Der Staat? Die fremden Mitmenschen? Oder halt ein imaginärer Oberguru ,genannt " die" ?

Das Leben ist fast nie fair, leider. So leid es mir tut , eine positive Lösung für das eventuelle Problem sehe ich nicht

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Re: Vermeidung von Pflegezahlungen möglich ?

Antwort von kleineTasse am 23.08.2017, 1:06 Uhr

Im Vorfeld schon Vorsorge treffen, später nicht für einen Elternteil zahlen zu müssen? Das habe ich noch nie gehört. Wie soll das auch gehen? Wie kommst du denn darauf, dass die leibliche Mutter später ein Pflegefall sein wird? Vielleicht braucht die Mutter garkeine Pflege. Wird zu Hause "gesund" alt und schläft einfach ein. Außerdem gibt es ja noch die anderen 3 Geschwister, sodass im Falle der Pflege, wenn die eintreten sollte, diese mit rangezogen werden würden. Vielleicht verdient dein Kind später garnicht viel und es ist sowieso nichts zum zuzahlen da. Deshalb verstehe ich nicht, warum heute schon darüber nachgedacht wird. Vielleicht kippt die Mutter morgen um und ist weg. Bis dein Kind groß ist und verdient und bis die Mutter eventuell Pflege benötigt, fließt noch viiiiiel Wasser die Spree hinunter.

Meine Großmutter ließ sich 1966 scheiden. Als der Mann (also mein Opa) irgendwann ein Pflegefall wurde, hat man meine Tante, also Oma und Opas Tochter, in die Pflicht nehmen wollen. Die Tante hat sich heftig gewehrt und nach ewigem hin und her dann schlußendlich nichts zuzahlen müssen, da sie den Vater mit 3 Jahren zuletzt gesehen hat und ihn eigentlich garnicht kannte. Das ist alles schon ewig her, keine Ahnung wie die Behörden das heute handhaben.

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Re: Kind machen...

Antwort von shinead am 23.08.2017, 8:10 Uhr

Dann ärgere Dich kurz über den neuen Bockmist und ärgere Dich nicht weiter drüber. Es bringt nichts. Du kriegst höchstens Bluthochdruck oder ein Magengeschwür.

Ich kriege den Bockmist meines Ex durch seine Eltern mit (mit denen besteht nämlich reger Kontakt). Ist mir inzwischen wirklich egal. Ich höre es mir an, ärgere mich vielleicht an dem Tag und dann kann er mir wieder den Buckel runter rutschen.

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Re: Vermeidung von Pflegezahlungen möglich ?

Antwort von taram am 23.08.2017, 11:54 Uhr

Das Wichtigste in Kürze
Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen – selbst wenn der Kontakt seit langer Zeit abgebrochen war.
Muss ein Elternteil im Heim untergebracht werden, sind die Kosten häufig so hoch, dass Pflegeversicherung und Rente nicht ausreichen.
Zunächst zahlt der Sozialhilfeträger, er fordert das Geld später aber von den Kindern zurück.
Ob Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Vom bereinigten Nettoeinkommen wird ein Selbstbehalt von mindestens 1.800 Euro abgezogen. Der erhöhte Selbstbehalt für eine Familie liegt bei 3.240 Euro.
Auch das Vermögen der Kinder muss bis zu einer Schongrenze für den Unterhalt ausgegeben werden. Eine angemessene, selbst genutzte Immobilie gehört zum Schonvermögen der Kinder.
Unterhaltsansprüche eigener Kinder haben Vorrang vor den Unterhaltsansprüchen der eigenen Eltern.

http://www.finanztip.de/elternunterhalt/

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