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Geschrieben von SunshineMummy am 28.02.2018, 10:17 Uhr

Vater besteht auf Wochenenden mit Übernachtung

Hallo, zusammen.

Vielleicht gibt es hier jemanden der mir helfen kann oder seine Situation schildern möchte.
Meine Tochter ist knapp 8 Monate alt und ich habe mich von dem kindesvater getrennt, als sie 5 Wochen alt war. Die Ursache der Trennung war häusliche gewalt, für die ich gegen ihn eine Strafanzeige erstattete. Direkt schaltete sich das Jugendamt ein und wir vereinbarten eine Besuchsregelung in seinem Sinne, die ihm erlaubte täglich das Kind zu besuchen. Irgendwann eskalierte es verbal dermaßen, dass ich das Jugendamt kontaktierte und um einen Termin bat. Er drohte mir und meiner Mutter an, das Kind abzuholen und wegzubringen, weil aufgrund der Anzeige ein strafbefehl raus war und er sich ab da gar nicht mehr unter Kontrolle hatte.
Das Jugendamt ist von dem kindesvater fasziniert, er ist ein Sozialarbeiter und streitet die Drohungen und häusliche gewalt ab. Das Jugendamt traf mit uns eine neue Vereinbarung bezüglich der Besuche, die drei ml die Woche je drei Stunden in meiner Wohnung passieren. Bei den Besuchen ist entweder meine Mutter oder mein Vater dabei, weil ich aufgrund seiner Drohungen und Aggressionen keinen unbegleitetem Kontakt zustimmte.
Heute erreicht mich ein Schreiben seiner Anwälte, in dem ich aufgefordert werde eine Vereinbarung für die Übernachtungen am Wochenende zu treffen.
Ich habe einen Anwalt, der aber das ganze nicht so kritisch sieht.
Er hat gedroht, daß Kind zu entführen, hat mir eine Verletzung des Kindes beim krabbeln in den drei Stunden, wo er hier ist und ich die Wohnung auf seinen Wunsch und den Wunsch des Jugendamtes verlasse, verschwiegen. Er hat sich nicht im Griff und hat mich auch wie vor und nach der Geburt psychisch und physisch tyranisiert. Er hat keine eigene Wohnung, wohnt mal hier, mal da. Hat Migrationshintergrund, der bei den Bedrohungen auch als ernstzunehmender Aspekt zu sehen ist. Das Jugendamt beharrt auf dem Kontakt zum Kind seitens des Vaters, den ich ihm ja voll gewährleiste und sogar die Wohnung verlasse, damit es nicht wieder eskaliert. Aber das kind mitgeben bei den bestehenden Eskalationen und Drohungen kann ich einfach nicht.
Kann er tatsächlich bei den Gegebenheiten auf Übernachtungen bestehen?
Das macht mich einfach nur fertig.

 
7 Antworten:

Re: Vater besteht auf Wochenenden mit Übernachtung

Antwort von aus 4 mach 3 am 28.02.2018, 11:25 Uhr

OHNE festen Wohnsitz????? Wo will er denn mit der Maus übernachten?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das JA dem zustimmt, habe hier aber schon die wildesten Geschichten über die Entscheidungen vom JA gelsen

Mach deinem Anwalt Beine, entweder er erklärt Dir, warum er glaubt, dass da keine Gefahr von ausgehen kann und wo wann welches Urteil in dieser Richtung gesprochen wurde oder Du musst deinen Ansprechpartner wechseln.

Leider habe ich keine Antwort auf deine Fragen außer Dir Kraft und Kopfstreichler zu senden.....

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Re: Vater besteht auf Wochenenden mit Übernachtung

Antwort von Strudelteigteilchen am 28.02.2018, 11:27 Uhr

Stillst Du denn nicht mehr nachts *zwinker*?

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Re: Vater besteht auf Wochenenden mit Übernachtung

Antwort von JaLu9116 am 28.02.2018, 15:44 Uhr

Schwierige Situation aber ich denke nicht, dass zu Übernachtungen zugestimmt wird, wenn der Vater nicht mal nen eigenen Wohnsitz hat. Kümmert er sich denn gut um euer Baby wenn er da ist? Eine Verletzung beim Krabbeln passiert.. das kann dir auch passieren - solange es nur ein Kratzer oder Ähnliches war sehe ich allerdings auch nicht die Notwendigkeit dir davon zu berichten. Die Probleme, die du mit dem Vater hast, darf man - so schwer es fällt - nicht automatisch auf das Baby übertragen. Ich verstehe, dass da immer ein ungutes Gefühl dabei ist, wenn Vater und Baby alleine sind, denn man will es ja auch nicht drauf ankommen lassen. Aus meiner Wohnung würde ich allerdings überhaupt nicht gehen, nur damit der Herr ungestört sein kann! Da kannst du in einen anderen Raum oder du setzt dich auf die Couch und liest ein Buch oder machst sonst was - Wäsche waschen, Haushalt etc. ..... deine Wohnung!!! Zur Übernachtung nochmal.. falls du stillst, wäre das schon ein ausreichender Grund dass er das Baby nicht mitnehmen kann. Wenn sie allerdings Fläschchen bekommt, geht das natürlich nicht - ausgenommen er weiß nichts davon. Verzwickte Situation.. ich würde mein Kind auch niemals seinem Erzeuger mitgeben.. und bei solchen Situationen wie bei euch erst recht nicht

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Re: Vater besteht auf Wochenenden mit Übernachtung

Antwort von Mono_noke am 28.02.2018, 19:57 Uhr

Ohne festen Wohnsitz und ausreichenden Standard für ein Baby in dem Alter sicher nicht.
Du kannst das anbringen, auf Grund der vorliegenden Situationen möchtest du natürlich sicher gehen, dass dein Kind versorgt werden kann.
Kann er das nicht nachweisen, wird er keine Übernachtung bekommen.
Außerdem wird in der Regel nicht so ein krasser Sprung gemacht, von ein paar Stunden bei dir zu übernachten.

Und notfalls, wie die schreiberin vorher, stillst du.

In jedem Fall solltest du mit dem Jugendamt kooperieren, du willst ja dem Kind nicht den Vater vorenthalten, aber alles zu seiner Zeit steigern.

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Re: Vater besteht auf Wochenenden mit Übernachtung

Antwort von fsw am 28.02.2018, 20:57 Uhr

Migrationshintergrund? Hmm...Dann hatte er sicher schon vor bzw. seit deiner Schwangerschaft keine eigene Wohnung?Ich halte jetzt meine Finger still...

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Re: Vater besteht auf Wochenenden mit Übernachtung

Antwort von SunshineMummy am 01.03.2018, 9:19 Uhr

Hier hat der Migrationshintergrund was mit den nachweisbaren Bedrohungen bezüglich der Entführung des Kindes zu tun. Die aktuelle Wohnsituation des Kindesvaters hat hier keinen Vorrang.

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Re: Vater besteht auf Wochenenden mit Übernachtung

Antwort von shinead am 02.03.2018, 17:51 Uhr

Du stillst doch bestimmt noch? Bestimmt! Also spätestens jetzt wieder... und das ziemlich lang...

Bei gestillten Kindern gibt es bezüglich Übernachtungen Sonderregelungen. Also mach' Deinem Anwalt Beine! Der bekommt Geld dafür zu tun was Du von ihm willst!

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