von heike77 am 20.03.2019, 16:31 Uhr |
Schwarmwissen gefragt
Eine Freundin will aus dem gemeinsamen bezahlten Haus ausziehen. Das Haus gehört Ihr und wird nach der Scheidung an Ihn zurückfallen! Ist oft so bei selbstständigen!
Ich sage, wenn sie auszieht muss er Ihr Miete zahlen. Liege ich da falsch?
Re: Schwarmwissen gefragt
Antwort von Garnele08 am 20.03.2019, 18:29 Uhr
Stehen beide im Grundbuch?
Re: Schwarmwissen gefragt
Antwort von heike77 am 20.03.2019, 23:24 Uhr
Das Haus gehört Ihr, sag ich doch.
Re: Schwarmwissen gefragt
Antwort von Garnele08 am 21.03.2019, 7:54 Uhr
Wenn Sie allein im Grundbuch steht und er im Haus wohnen bleibt ist er Mieter und muss dementsprechend Miete zahlen.
Re: Schwarmwissen gefragt
Antwort von shinead am 21.03.2019, 14:50 Uhr
Ja, sie kann bis zum Eigentumsübertrag Miete verlangen. Selbst wenn beide im Grundbuch stehen, muss ggf. derjenige der in Haus/Wohnung verbleibt an den anderen Eigentümer eine Nutzungsentschädigung (aka Miete) zahlen.
Re: Schwarmwissen gefragt
Antwort von SonjaK. am 22.03.2019, 14:20 Uhr
Achtung, wenn sie länger als ein halbes Jahr nicht mehr im Haus wohnt, kann ihr Anspruch auf das Haus verfallen...
Eine Freundin ist damals ausgezogen. Ihr Anwalt riet ihr, innerhalb von 6 Monaten wieder einzuziehen, da IHM sonst das Haus zugesprochen wird - beide stehen im Grundbuch...
Sie haben letztendlich wieder zusammen gefunden...