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von heike77  am 20.03.2019, 16:31 Uhr

Schwarmwissen gefragt

Eine Freundin will aus dem gemeinsamen bezahlten Haus ausziehen. Das Haus gehört Ihr und wird nach der Scheidung an Ihn zurückfallen! Ist oft so bei selbstständigen!
Ich sage, wenn sie auszieht muss er Ihr Miete zahlen. Liege ich da falsch?

 
5 Antworten:

Re: Schwarmwissen gefragt

Antwort von Garnele08 am 20.03.2019, 18:29 Uhr

Stehen beide im Grundbuch?

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Re: Schwarmwissen gefragt

Antwort von heike77 am 20.03.2019, 23:24 Uhr

Das Haus gehört Ihr, sag ich doch.

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Re: Schwarmwissen gefragt

Antwort von Garnele08 am 21.03.2019, 7:54 Uhr

Wenn Sie allein im Grundbuch steht und er im Haus wohnen bleibt ist er Mieter und muss dementsprechend Miete zahlen.

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Re: Schwarmwissen gefragt

Antwort von shinead am 21.03.2019, 14:50 Uhr

Ja, sie kann bis zum Eigentumsübertrag Miete verlangen. Selbst wenn beide im Grundbuch stehen, muss ggf. derjenige der in Haus/Wohnung verbleibt an den anderen Eigentümer eine Nutzungsentschädigung (aka Miete) zahlen.

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Re: Schwarmwissen gefragt

Antwort von SonjaK. am 22.03.2019, 14:20 Uhr

Achtung, wenn sie länger als ein halbes Jahr nicht mehr im Haus wohnt, kann ihr Anspruch auf das Haus verfallen...

Eine Freundin ist damals ausgezogen. Ihr Anwalt riet ihr, innerhalb von 6 Monaten wieder einzuziehen, da IHM sonst das Haus zugesprochen wird - beide stehen im Grundbuch...

Sie haben letztendlich wieder zusammen gefunden...

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