Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Butterflocke am 20.06.2007, 21:42 Uhr

Und welche Folgen hat eine Strafanzeige?

Mich treibt mein "Ebay-Lover" jetz bald restlos in den Wahnsinn. Ganz brav nach Marions Anleitung habe ich ihm ein hübsches Briefchen geschickt (Übergabe-Einschreiben versteht sich) und ihn somit in Verzug gebracht. Juckt das Bürschchen nicht im Geringsten! Ebay hatte ich es längst gemeldet.....das Gesülz kann man vergessen!
Tausend und eine EMail an ihn---->ohne Erfolg!
Telefonnummer------>falsch!
Ware kommt nicht!
Geld ist futsch...???!!!?????

Nungut....jetzt hab ich wirklich KEINE Lust mehr, ihm noch einen Liebesbrief zu schicken! Was nun?
Ich könnte den Käuferschutz bei Ebay beantragen. Gut. Dann hab ich halt ein wenig Geld verloren, aber wenigstens meine Ruhe.

Auf der anderen Seite wurmt mich diese Unverschämtheit dieses Idioten SO sehr. Bah....würde ich dem begegnen, würd ich zum Marktweib mutieren!

Nun hätt ich gut Lust, ihm eine Betrugsanzeige zu servieren. Betrug ist es....allemal! Es sind nun fast 4 Wochen vergangen....da kann man doch nicht mehr ernsthaft glauben, es würde sich noch etwas tun?
Oder soll ich die 1002-te Mail schreiben?
Würdet ihr das tun?

Aber nun mal zu meiner eigentlichen Frage. Hat jemand eine Ahnung, unter welchen Umständen man eine Anzeige in Angriff nehmen sollte/kann? Kostet das was? Welche Konsequenzen hat es für diesen Menschen, wenn ich das mache???? Bringts mich überhaupt weiter? Nur, um meine Rachegelüste zu befriedigen, würde ich´s nicht tun. Obwohl die natürlich vorhanden sind und nach Befriedigung schreiiiiien......*uuuaaahhhhhh*!!!!!..*g*

Was meint ihr?
LG
Flocke

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.