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Geschrieben von Butterflocke am 20.06.2007, 21:42 Uhr

Und welche Folgen hat eine Strafanzeige?

Mich treibt mein "Ebay-Lover" jetz bald restlos in den Wahnsinn. Ganz brav nach Marions Anleitung habe ich ihm ein hübsches Briefchen geschickt (Übergabe-Einschreiben versteht sich) und ihn somit in Verzug gebracht. Juckt das Bürschchen nicht im Geringsten! Ebay hatte ich es längst gemeldet.....das Gesülz kann man vergessen!
Tausend und eine EMail an ihn---->ohne Erfolg!
Telefonnummer------>falsch!
Ware kommt nicht!
Geld ist futsch...???!!!?????

Nungut....jetzt hab ich wirklich KEINE Lust mehr, ihm noch einen Liebesbrief zu schicken! Was nun?
Ich könnte den Käuferschutz bei Ebay beantragen. Gut. Dann hab ich halt ein wenig Geld verloren, aber wenigstens meine Ruhe.

Auf der anderen Seite wurmt mich diese Unverschämtheit dieses Idioten SO sehr. Bah....würde ich dem begegnen, würd ich zum Marktweib mutieren!

Nun hätt ich gut Lust, ihm eine Betrugsanzeige zu servieren. Betrug ist es....allemal! Es sind nun fast 4 Wochen vergangen....da kann man doch nicht mehr ernsthaft glauben, es würde sich noch etwas tun?
Oder soll ich die 1002-te Mail schreiben?
Würdet ihr das tun?

Aber nun mal zu meiner eigentlichen Frage. Hat jemand eine Ahnung, unter welchen Umständen man eine Anzeige in Angriff nehmen sollte/kann? Kostet das was? Welche Konsequenzen hat es für diesen Menschen, wenn ich das mache???? Bringts mich überhaupt weiter? Nur, um meine Rachegelüste zu befriedigen, würde ich´s nicht tun. Obwohl die natürlich vorhanden sind und nach Befriedigung schreiiiiien......*uuuaaahhhhhh*!!!!!..*g*

Was meint ihr?
LG
Flocke

 
9 Antworten:

Re: Und welche Folgen hat eine Strafanzeige?

Antwort von Gelika am 20.06.2007, 22:03 Uhr

Hey,
gehts um eine hohe Summe ?
Mein Bruder hat das auch schon mal gehabt. Hat nen Laptop ersteigert und nichts kam. Auf E_mails null usw.
Dann war der Verkäufer auf einmal kein Mitglied mehr. Brüderchen ist dann zur Polizei. Die haben ihn ausfindig gemacht und persöhnlich mit ihm gesprochen.
Strafanzeige wurde nicht gestellt, er hat dann ganz schnell geliefert.
Du kannst aber durchaus eine Anzeige machen. Und beantrage trotzdem Käuferschutz bei E-Bay. Wenn alles schief geht, hast du wenigstens etwas.
Ihr geht bei E-bay Käufen einen verbindlichen Kaufvertrag ein.
Hoffe das hilft Dir erstmal weiter
L.G.Angelika

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Re: Und welche Folgen hat eine Strafanzeige?

Antwort von prinzesschen am 20.06.2007, 22:03 Uhr

Hi,

kannst Du mir mal ganz kurz schildern, um welchen Betrag es geht und was Du schon geschrieben hast? Ich hatte auch schon Probleme mit einem Ebayer und habe nach 2 Monaten endlich mein Geld zurück bekommen. Hat mich viele Nerven gekostet, aber vielleicht kann ich Dir ja ein paar Tips geben.

LG Ivonne

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Anzeige kosten m.W. nach nichts,

Antwort von MutterTeresa am 20.06.2007, 22:09 Uhr

die Staatsanwaltschaft wird ermitteln (oder auch nicht bei nem Pipibetrag lohnt sich das nicht) und dann wahrscheinlich einstellen :-(

LG
MT

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Re: Anzeige kosten m.W. nach nichts,

Antwort von Butterflocke am 20.06.2007, 22:15 Uhr

nunja....um mal mit MT´s Worten zu sprechen, handelt es sich schon um einen "Pipibetrag". Es waren knapp 100 €!
Ich habe bereits Tausend (sorry, ich weiß es nimmer genau) Emails geschrieben, habe versucht, ihn anzurufen (Tel. ist falsch), habe dann einen Brief geschrieben (an die angegebene Adresse), er möge das gesamte Geld einschl. Versandkosten bis zum xxx zurücküberweisen...Widerruf!

Was soll ich noch tun? OK das geld ist zugegeben nicht die Welt. Aber es ärgert mich seine Ignoranz.

Ach ja....zwischendurch hatte er mal (nach Aufforderung durch Ebay) eine Mail geschickt, in der er den Versand ankündigte. Anbei eine FALSCHE GLS-Nummer. Und es kam tatsächlich NICHTS. DIESE Frechheit regt mich auf!

Könnt grad platzen.....

LG
Flocke

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Re: Anzeige kosten m.W. nach nichts,

Antwort von prinzesschen am 20.06.2007, 22:19 Uhr

So, ich nochmal. Bei mir ging es um 70,- €,und, was mich vor allem ärgerte, um das heiß ersehnte Weihnachtsgeschenk meiner Tochter. Ist ne lange Geschichte, falls es Dich interessiert, kannst Du hier ja mal nachlesen:

http://www.rund-ums-baby.de/sparforum/mebboard.php3?step=0&range=20&action=showMessage&message_id=170302&forum=167

Grundsätzlich: Eine Anzeige bringt nicht viel, zumindest bringt es das Geld nicht wieder! Mahnung mit Frist setzen (genaues Datum, ca 10-14 Tage Zeit geben). Per Einschreiben schicken und zwar EINWURFEINSCHREIBEN! Wenn nach dieser Frist das Geld nicht auf dem Konto ist, alles ausdrucken, bei der Polizei Anzeige erstatten (bringt aber wie gesagt das Geld nicht wieder) und einen gerichtliches Mahnbescheid erwirken (bekommt jeder, kostet ca. 18,- €)

LG Ivonne

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Ich würde die Anzeige

Antwort von MutterTeresa am 20.06.2007, 22:20 Uhr

wegen Betruges machen! Dann hast du wenigstens deine Wut irgendwo reingepackt! Ärgere dich aber nicht, wenn die Staatsanwaltschaft da nicht gerade mit Begeisterung rangeht!

Für die Anzeige kannst du glaube ich auch zum Gericht gehen oder eben zu den grünen Männchen!

LG
MT

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Oder du gibst es zu WISO *G*...owT

Antwort von MutterTeresa am 20.06.2007, 22:20 Uhr

.

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Mensch Flocke *ggg*

Antwort von Oma am 20.06.2007, 22:32 Uhr

Du kannst das Einschreiben doch frühestens am 14.6. abgeschickt haben, er hatte es also im günstigsten Fall am 15.6.

Um ihn in Verzug zusetzen, musst du eine angemessene Frist setzen (also mind. 8 Tage), und die muss dann erst mal erfolglos verstreichen!

Heut ist aber gerade mal der 20.!

Zuerst mal: Hattest du meinen Link benutzt, mit dem man die Daten erhält, unter denen er bei Ebay angemeldet ist? Die sind nicht unbedingt dieselben wie die Daten, die dir vorliegen. Deshalb solltest du das ja zuerst gemacht haben.

Zur Strafanzeige hier mal ein informativer Link:

http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_stranz.php

Du kannst zwar in vielen Bundesländern die Strafanzeige sogar online aufgeben. ABER: 1. bringt dir das, wie du dem Link entnehmen kannst, nicht unbedingt das Geld wieder.
2. Kommt es zum Prozeß (und beachte: DU kannst die Strafanzeige nicht mehr zurücknehmen, auch dann nicht, wenn er doch noch behzahlt!!!), musst du zum Wohnort des Verkäufers reisen, weil dort der Gerichtsstand ist.

DAS würde ich mir s e h r gründlich überlegen!

Mittel der Wahl - nach angemessener Frist, also noch nicht jetzt - ist der Mahnbescheid.

Hier die Definition nach Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Am Ende des Mahnverfahrens steht der Vollstreckungstitel. Das nutzt dir sehr viel mehr als eine Strafanzeige.
Und auch einen Mahnbescheid kannst du online beantragen. Aber vergleich die Kosten.

Und vor allem muss die Frist, die du ihm gesetzt hast, erst mal fruchtlos verstreichen.

Dass er sich generell gern Zeit läßt, hast du doch an den Bewertungen gesehen.

LG Marion

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Re: Mensch Flocke *ggg*

Antwort von Butterflocke am 21.06.2007, 0:14 Uhr

Hallo Marion:-)

Jaaaaaaaaaaaa ich kann mich nimmer beherrschen! Mensch! Bin doch auch nur ein.......ja....egal:-)

Klar...die Daten hatte ich bereits verglichen. Stimmen soweit überein. Nur die Telefonnummer hatte er nicht angegeben!

Was die Strafanzeige betrifft. Dein Link war sehr interessant! Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es tatsächlich zu einem Verfahren kommt. Zumindest dann nicht, wenn er zahlt. Denn welche Behörde bzw. Staatsanwaltschaft würde denn dann das Verfahren NICHT einstellen??? Bzw. die Anzeige nicht zurücknehmen?
Nuja...aber das ist zu unsicher. Ich verstehe schon.
Ich nehme aber leider an, dass der Verkäufer mit genau alledem rechnet und sich sehr gut auskennt, was MEINE eingeschränkten Möglichkeiten, ihm das Handwerk zu legen, betrifft.

Ich hab mich auch noch erinert, dass du mir bereits damals von der Anzeige abgeraten hast und mich eher auf den Mahnbescheid verwiesen hast.
Ich fürchte nur, dass ihn das ebenso wenig juckt wie alles andere, was ich bis jetzt unternommen habe. Da müßte ich schon zum Anwalt gehen....und DAS ist setzt wieder ne Rechenaufgabe voraus, die mir sagt: LAß ES! LOHNT SICH NICHT!

Und was wäre das Ergebnis? Das er mit dieser Masche durchkommt.
Das macht mich verrückt.

Tja....dann mus ich mir wohl mal so einen Manhbescheid besorgen. Wo gibt es den? Au weia.....das hattest du mir bereits geschrieben oder?

Den ersten Brief hatte ich übrigens am 13. geschrieben. Aber du hast Recht! Am 14. wurde er abgeschickt. Ich schrieb übrigens "bis zum 20.06." solle er erstatten. Hömma.....die Frist hätte lauten sollen "bis gestern"....*lach*. Naja, ich fands halt aureichend bzw. angemessen.

Aber nun muss ich reagieren.....

LG
Flocke

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