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Geschrieben von sylea am 05.12.2008, 20:35 Uhr

autokauf rückgängig machen?????

hallo,
vielleicht kann mir ja jemand helfen, bin aufgeschmissen und weiß nicht wie ich mich morgen im autohaus verhalten soll!

ich hab ein problem mit meinem gekauften auto.
ich hab es im juni diesen jahres in einem renault autohaus gekauft, gebraucht, erstzul. 09/06.
beim kauf war die windschutzscheibe gerissen, wurde einen neue eingebaut.
zwei wochen später haben wir erst gesehen das das dach voller hagelschlag ist. hab von einem bekannten mal die lackdichte messen lassen, dabei kam raus das die fahrertür und die motorhaube schon mal nachlackiert wurden.
gut, ich hin in mein autohaus, hab gefragt was da los ist, die "haben wir keine informationen drüber".
sie haben das auto in die werkstatt genommen und das dach wegen dem hagelschlag lackiert.

als ich das auto abholen wollte ist mir aufgefallen das sie einen schnitt in den himmel gemacht haben als sie diesen runterlassen mussten um das dach zu machen. also hab ich wieder einen neuen termin bekommen für die werkstatt, drei wochen später kam dann der neue himmel rein.

zwei monate später fing an die elektronik verrückt zu spielen. mal ging das licht vorne nicht an, aber in der instrumententafel, manchmal dann ging das licht, aber die instrumente innen waren nicht beleuchtet. man musste dann erst alles ausschalten und dann ging es wieder.dann ging manchmal die innenbeleuchtung nicht an wenn man die tür öffnete, oder mitten in der fahrt ging der alarm wegen der handbremse los, obwohl diese ganz unten war. man musste dann anhalten und die handbremse ganz hochziehen, wieder lösen und es war wieder alles in ordnung.

nun gut, jetzt ist es deshalb in der werkstatt und ich soll ihn morgen abholen. sie haben heute abend angerufen und gesagt das sie die komplette instrumententafel ausgetauscht haben. problem, die können die bereits gelaufene km-zahl nicht angleichen. er ist im grunde jetzt ca 16.000 gefahren und dort steht jetzt 0km!!!

also, meine sorge,
wenn ich den wagen irgendwann wieder verkaufen will, und denen sage, "och, sie müssen ca 16.000km draufrechnen, er ist fast überall schon nachlackiert, teilweise weiß ich nicht warum", na, ich als potentieller käufer würde mir denken "ne dann lieber nicht"!!
und im grunde ist der wagen doch gar nicht mehr so viel wert wie ich bezahlt habe.
kurz um, ich möchte den wagen nicht mehr haben!! wer weiß was noch so alles kommt wenn die garantie abgelaufen ist!!!

auf was kann ich morgen beim gespräch mit dem chef bestehen, kann ich überhaupt auf irgendwas bestehen?????

danke für eure antworten, wenn es denn jemand weiß!
lg
sylea

 
12 Antworten:

erstmal in den vertrag schauen!

Antwort von claudi700 am 05.12.2008, 20:41 Uhr

hallo,

du solltest unbedingt auf die vertragsbedingungen schauen, das ist wichtig. des weiteren kannst du dich - falls du mitglied bist - beim adac erkundigen.

claudi

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Re: erstmal in den vertrag schauen!

Antwort von sylea am 05.12.2008, 20:48 Uhr

im vertrag steht diesbezüglich nichts drin!
wir haben die advo card, aber das problem ist das ich ihn morgen früh abholen muss und ich da gerne mal mit dem chef reden würde, mit ein wenig hintergrundwissen.

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Re: autokauf rückgängig machen?????

Antwort von Nathalik am 05.12.2008, 20:55 Uhr

Ich habe einmal ähnliches erlebt. Ich hatte einen Unfallwagen, ohne davon zu wissen. Die andersfarbigen Kotflügel drehte der Wiederverkäufer mir als tolles Design an. Da es unser Hausnachbar war, glaubte ich ihm. Fatal. Nach einem Jahr Ärger mit dem unzuverlässigen Wagen, vielen Reparaturen, Fast-Lebensgefährlichen Unfällen, unerfindlichem Ölverlust, schief abgefahrenen Reifen (der Wiederverkäufer zu den Reifen: "jaja, Ihr Frauen, Ihr fahrt gerne auf Bordsteinkanten.") hatte ich die Schnauze voll und schaute in den Fahrzeugbrief und rief die Vorbesitzer an. Nun, um es kurz zu machen: Das Auto hatte keine Gefährtart beim Touchieren ausgelassen: Motorrad, Kfz, Traktor etc.). Bevor ich dem Verkäufer mit dem Rechtsanwalt auf den Pelz rückte, nahm er das Auto gegen den Kaufpreis lieber wieder zurück.

Mein Rat: Schau in den Fahrzeugbrief, so wie ich damals, und mache Dich über das Vorleben Deiner Karre kundig. Und am besten: Gib den Wagen morgen zurück, gegen den Originalpreis, den Du gezahkt hast, ohne wenn und aber, und drohe notfalls mit dem Rechtsanwalt. Ich habe das Gefühl, Du wirst ähnlich vergackeiert wie ich seinerzeit. Nimm am besten einen gestandenen Kerl mit, um dem Händler Deine Entschlossenheit zu demonstrieren. Ich würde diesen Wagen nicht behalten.

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der händler sichert sich doch ab...

Antwort von claudi700 am 05.12.2008, 21:01 Uhr

es sollte eigentlich schon was bzgl. schäden drin stehen, die dir als käuferin NACH dem kauf auffallen. wenn nicht, ist es ja gut für dich. ich würde an deiner stelle gleich auf rücknahme des wagens durch den händler pochen. zur not anwalt einschalten (bist du rechtschutzversichert?)

claudi

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Re: rechtsschutz vorhanden

Antwort von sylea am 05.12.2008, 21:20 Uhr

aber ich hätte gerne für morgen ein paar fakten gehabt.
im vertrag steht nur was von umwandlung. dh ich muss dem verkäufer die chance geben den fehler in ordnung zu bringen. im netz hab ich geschaut, dort steht das ich nur ein recht auf umwandlung (also rückgabe des pkw´s) habe wenn der fehler schon 2 oder 3 mal versucht wurde zu beheben aber immernoch vorhanden ist.
puh, ich bin echt sauer!!
weiß gar nicht wie ich mich morgen verhalten soll wenn ich dort hinfahre. werde mir montag auf jeden fall einen termin beim anwalt holen, damit ich mich dort erkundigen kann was für möglichkeiten ich habe!!
danke

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Re: rechtsschutz vorhanden

Antwort von Christine70 am 05.12.2008, 21:25 Uhr

geh auf keinen fall alleine da hin. nimm einen zeugen mit, der nicht mit dir verwandt ist. am besten einen männlichen.......

ohne zeuge kann der chef dann behaupten, er wüsste nix von einem gespräch mit dir.

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Re: rechtsschutz vorhanden

Antwort von Nathalik am 05.12.2008, 21:34 Uhr

Gut, bez. der Nachbesserung. Aber Dein Wagen hat ja nicht nur einen Fehler, sondern einen nach dem anderen. Das Objekt an sich scheint also versteckt fehlerhaft zu sein. Da ist rechtlich notfalls schon etwas zu machen. Es kann ja sein, dass der Händler Dir einen Wagen böswillig und mit Wissen der Mängel angedreht hat. Dann gibt es ja auch den Punkt Sittenwidrigkeit. Deshalb würde ich morgen beim Händler auf den Busch klopfen: großen Ärger bekommen oder Wagen zurück. Und sage ihm, dass Du Dich mittels Kraftfahrzeugbrief über das "Vorleben" des schönen Stücks informierst. Der Gutste weiss doch ganz genau, was mit dem Wagen los ist.

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Re: autokauf rückgängig machen?????

Antwort von 2Zicken am 05.12.2008, 21:38 Uhr

Was erwartest Du dir hier in einem Babyforum, wo sich 90% Mamis rum tummeln? Wenn du unbedingt einen Rat wegen deiner Autogeschichte brauchen würdest, dann hättest du doch die Tage mal zum Anwalt gehen können. So würde ich mich in dem Fall verhalten....meine Meinung!

Dana

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Re: rechtsschutz vorhanden

Antwort von sylea am 05.12.2008, 22:30 Uhr

würde gerne jemanden mitnehmen, aber hab herum telefoniert, keiner hat morgen vormittag zeit für mich!!
so ein mist! muss ich mich wohl allein durchkämpfen.

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Re: rechtsschutz vorhanden

Antwort von sylea am 05.12.2008, 22:32 Uhr

gibt nur einen vorbesitzer, müsste also machbar sein dort nach zu fragen. aber der brief liegt bei der bank weil der wagen vollfinanziert ist.
muss ich mal sehen ob der chef vom autohaus den namen rausrücken würde.
oh man, von sowas hab ich gar keine ahnung!! kann ich gar nicht leiden.

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Re: @2Zicken

Antwort von sylea am 05.12.2008, 22:38 Uhr

hm, ich dachte mir das es auch mütter gibt die nicht nur mutter/hausfrau und ehefrau sind, sondern vielleicht im autohaus-werkstatt-anwalt oä arbeiten. oder frauen die trotzdem ahnung von sowas haben. soll es ja auch geben, oder?
und es soll auch frauen geben die vielleicht die selben erfahrungen gemacht haben!
auch wenn wir uns in einem "baby-forum" befinden gibt es gott sei dank auch andere themen!!
siehe oben, fussball!!!
außerdem tummeln sich auch ein paar männer hier rum.
und versuchen kann man es ja mal, oder liege ich da falsch??
aber du hast recht, ich hätte auch schon vorher beim anwalt nachfragen können, aber wie oben beschrieben haben die mich heute abend erst angerufen und mir erzählt das sie es komplett ausgetauscht haben und das mit der km-zahl angeblich nicht gehen soll. alles andere hätt ich ja noch hingenommen.
aber gut das es menschen gibt die schon vorher, bevor sie wissen was fakt ist, zum anwalt gehen.

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Re: rechtsschutz vorhanden

Antwort von Nathalik am 05.12.2008, 23:15 Uhr

Hast Du keine Kopie von dem Brief??? Die Bank müsste ihn dir doch auch geben. Die haben bestimmt auch kein Interesse, eine Schrottlaube vollzufinanzieren (auch wenn sie natürlich immer noch Dich am Wickel haben, wenn es um die Entschädigung geht). Auf den Händler würde ich dabei nicht hoffen. Der will eher vertuschen.

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