März 2012 Mamis

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Geschrieben von Tinchenbinchen, 30. SSW am 04.01.2012, 11:13 Uhr

Wie nun ??? Ich mag keine Formulare- Wer kann helfen??

Aaaaaaaaaalso, mir wurde das so erklärt:
Die Elterzeit bezieht sich auf die Lebensmonate des Kindes.
Wenn du zwölf Monate beantragst, gilt das eben für zwölf Monate ab Geburt, acht Wochen Muterrschutz inklusive sozusagen.

Die acht Wochen Mutterschutz _musst_ du ja nehmen, die stehen nicht zur Wahl. Da bekommst du normal dein Gehalt und das wird aufs Elterngeld angerechnet, was in den meisten Fällen bedeutet, dass du für die acht Wochen kein Elterngeld bekommst, was automatisch dazu führt, dass du reines Elterngeld dann nur für zehn Monate bekommst.


Geld und Zeit hängen in dem Fall nicht miteinander zusammen.

(Konnte ich mich verständlich machen?^^)

 
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