Thema:
Wie nun ??? Ich mag keine Formulare- Wer kann helfen??
Hallo,
habe mir die Tage überlegt, welche Anträge etc. ich schon mal besorgen kann....heute morgen dann im Personalamt angerufen wegen der Elternzeit, da wurde mir gesagt, daß ich die erst nach der Geburt beantragen soll. Aber mind. 7 Wochen vor Antritt muss ich das doch beantragt haben, oder? Beginnt denn Elternzeit erst NACH Mutterschutz ??? Muss also sofort nach Geburt (also wenn ich garantiert keine Zeit habe) den Antrag stellen, damit er rechtzeitig ankommt, oder wie??? Wenn die ElternZEIT nach dem MuSchu beginnt, zählen die 1 oder 2 Jahre erst wenn MuSchu vorbei ist???
BITTE erklärt mir das mal !! Und wie sieht es dann mit ELTERNGELD aus??
Sorry, aber ich hoffe, ich bekomme nicht noch graue Haare
LG und Danke für eure HILFE
von
Turtle77
am 04.01.2012, 10:22
Hey,
die Elternzeit kannst du bis eine Woche nach der Geburt beantragen. Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz. In der Mutterschutzzeit bekommst du ja Mutterschutzgeld und danach erst das Elterngeld. Du kannst die Elternzeit aber auch vor der Geburt beantragen. Ich werde das im Februar machen. Mein Chef wollte das ja, dass ich das schon im Dezember mache, aber das habe ich nicht gemacht, weil mein Mann auch in Elternzeit geht und er noch nicht weiß wie lange er geht..
Ich hoffe ich konnte dir bissel weiterhelfen
Mitglied inaktiv - 04.01.2012, 10:26
Zum Eltern geld aber noch wichtig:
Wenn du Elterngeld für 1 Jahr beantrags bekommst du nur 11 Monate Geld, da du ja im ersten Monat ja noch im Mutterschutz bist und da Gehalt beziehst....und das wird mit angerechnet!!
von
angel2009
am 04.01.2012, 10:30
Hmmm, danke euch.
Dann müsste ich den genauen Geburtstermin später nachreichen, oder?
Und habe ich das richtig verstanden, wenn mein Kind am 13.3 geboren wird, gehe ich 8 Wochen in MuSchu und danach beginnt die Elternzeit ? Kann ich also 1 Jahr plus 8 Wochen daheim bleiben??? Nee, oder?
von
Turtle77
am 04.01.2012, 10:35
Ja du hast 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz und danach beginnt die Elternzeit..soviel wie du beantragt hast.. Das mit den 11 Monaten, die man nur bezahlt bekommt, wenn man 1 Jahr in Elternzeit geht ist für mich neu..da muss ich mich auch nochmal informieren. Alles viel zu kompliziert
Mitglied inaktiv - 04.01.2012, 10:55
Antwort auf diesen Beitrag
Ja, da hast du ja soooo recht, ich sehe da auch nicht durch....komischerweise ist auch keiner so recht zuständig für Fragen bzw. bekommt man mitunter verschiedene Aussagen.... menno, die sollen doch selbst alle mal schwanger sein !!!!
von
Turtle77
am 04.01.2012, 11:02
muss mal meine Schwiegermutter fragen..die hat den Plan in der Tasche Die hat sich im letzten Jahr bei ihrer Tochter schon damit auseinandergesetzt..die hat auch irgendwo Infos dadrüber.
Ich blicke da auch nicht so ganz durch was man alles wie und wo beantragen muss.
Mitglied inaktiv - 04.01.2012, 11:05
Antwort auf diesen Beitrag
Hmmm, frag mal bitte bei Schwimu und vielleicht kannste es mir/uns allen hier, dann mitteilen. Wenns noch so frisch ist, dann ist es auch aktuell
von
Turtle77
am 04.01.2012, 12:22
Aaaaaaaaaalso, mir wurde das so erklärt:
Die Elterzeit bezieht sich auf die Lebensmonate des Kindes.
Wenn du zwölf Monate beantragst, gilt das eben für zwölf Monate ab Geburt, acht Wochen Muterrschutz inklusive sozusagen.
Die acht Wochen Mutterschutz _musst_ du ja nehmen, die stehen nicht zur Wahl. Da bekommst du normal dein Gehalt und das wird aufs Elterngeld angerechnet, was in den meisten Fällen bedeutet, dass du für die acht Wochen kein Elterngeld bekommst, was automatisch dazu führt, dass du reines Elterngeld dann nur für zehn Monate bekommst.
Geld und Zeit hängen in dem Fall nicht miteinander zusammen.
(Konnte ich mich verständlich machen?^^)
von
Tinchenbinchen
am 04.01.2012, 11:13
....also dann doch 7 Wochen VOR dem ET Elternzeit beantragen und genauen Geburtstag nachreichen, richtig???
Frage mich, warum die vom Personalamt mir so ne blöde Auskunft gegeben hat, damit könnte ich mich dann ja ziemlich schaden, wenn ich die 7 Wochenfrist verpasse, richtig???
von
Turtle77
am 04.01.2012, 12:20
Nee, nee.
In der 1. Woche nach der Geburt muß der Zettel da sein.
Ist schon komisch, das alles.
Ich bekomme einen Zettel aus der Personalabteilung, den ich nur ausfüllen muß und dann hinschicken.
Genau, da anrufen muß ich auch noch. Bin ja eh offiziell noch bis Juni in Elternzeit. Muß das dann einfach verlängern
von
Mel+3
am 04.01.2012, 12:38
Genau.
In der ersten Woche nach der Geburt.
So hab' ich es jetzt auch 'verstanden'^^
von
Tinchenbinchen
am 04.01.2012, 12:43
Auch hier noch mal den Link zur Heftchen vom Ministerium. Vlt hilft's ja ;-)
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
von
Tinchenbinchen
am 04.01.2012, 12:44
www.elterngeld.com
da hab ich mir jetzt alles ausgedruckt und werde mich die Tage mal damit beschäftigen. Da stehen auch die jeweiligen Adressen drin, wohin man sich bei Fragen wenden kann oder wohin der Antrag geschickt werden muss.
Mitglied inaktiv - 04.01.2012, 18:19