Mai 2015 Mamis

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Geschrieben von spanisheye am 28.01.2015, 17:05 Uhr

wichtige Frage wegen Urlaubsanspruch

Bei der Urlaubsberechnung zählt der Mutterschutz inkl.. Das heisst die 8 Wochen nach dem ET hast du Urlaubsanspruch, da dir laut Gesetz kein Nachteil enstehen darf. Mutterschutz ist ein Beschäftigungsverbot, daher hast du volle Rechte. Erst in der Elternzeit ruht dein Vertrag.

Bei mir sind das bei 30 Urlaubstagen genau 15 Tage. ET 01.05. Elternzeit 01.07.

Hier hast du noch ein paar Links: http://www.babycenter.de/x20370/wie-wirkt-sich-der-mutterschutz-auf-meinen-urlaub-aus

http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/urlaub-berechnung-teilzeit-sonderfaelle-6-elternzeit_idesk_PI10413_HI2713486.html

 
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