Geschrieben von Tina (B), 10. SSW am 02.02.2012, 21:44 Uhr |
was steht alleinerziehenden zu??
Nein, eigentlich nur wenn man hilfebedürftig im Sinne von SGB II (Hartz IV) ist, d.h. mit seinem eigenen Einkommen, KiG und Unterhalt fürs Kind seinen Bedarf nicht decken kann. Gleiches gilt für Wohngeld und Kinderzuschlag, da gibt es nur leicht andere Berechnungen.
Bei Dir ist doch aber alles okay mit Deinem Freund?
LG Tina
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- was steht alleinerziehenden zu?? - alpenfee 02.02.12, 21:33
- Re: was steht alleinerziehenden zu?? - Tina (B), 10. SSW 02.02.12, 21:44
- Re: was steht alleinerziehenden zu?? - monali 02.02.12, 22:19
Die letzen 10 Beiträge im Forum September 2012 - Mamis