September 2012 Mamis

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Geschrieben von Tina (B), 10. SSW am 02.02.2012, 21:44 Uhr

was steht alleinerziehenden zu??

Nein, eigentlich nur wenn man hilfebedürftig im Sinne von SGB II (Hartz IV) ist, d.h. mit seinem eigenen Einkommen, KiG und Unterhalt fürs Kind seinen Bedarf nicht decken kann. Gleiches gilt für Wohngeld und Kinderzuschlag, da gibt es nur leicht andere Berechnungen.
Bei Dir ist doch aber alles okay mit Deinem Freund?

LG Tina

 
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