September 2012 Mamis

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Geschrieben von alpenfee am 02.02.2012, 21:33 Uhr

was steht alleinerziehenden zu??

hab mal eine frage an euch:
vielleicht weiß einer von euch schon mehr über das thema als ich..
was steht einem zu wenn man alleinerziehend ist bzw das kind ohen partner großzieht
was ist mit miete, bekommt man noch mehr als das eltern und kindergeld??

 
2 Antworten:

Re: was steht alleinerziehenden zu??

Antwort von Tina (B), 10. SSW am 02.02.2012, 21:44 Uhr

Nein, eigentlich nur wenn man hilfebedürftig im Sinne von SGB II (Hartz IV) ist, d.h. mit seinem eigenen Einkommen, KiG und Unterhalt fürs Kind seinen Bedarf nicht decken kann. Gleiches gilt für Wohngeld und Kinderzuschlag, da gibt es nur leicht andere Berechnungen.
Bei Dir ist doch aber alles okay mit Deinem Freund?

LG Tina

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Re: was steht alleinerziehenden zu??

Antwort von monali am 02.02.2012, 22:19 Uhr

Hallo,
man kann auf jeden Fall Erstausstattungsgeld bekommen, von der Diakonie oder der Caritas, oder vom "Hartz4-Amt". Wenn man Hartz4 Empfängerin ist oder es Aufstockend bekommt steht einem ab der 12 Schwangerschaftswoche glaub, ein Mehrbedarf zu das sind ca. 62 Euro im Monat mehr. Wenn man Wohngeld bekommt schließt das Harzt4 (egal in welcher Form) aus..also entweder oder. Wenn das Baby da ist kann man Unterhaltsvorschuss beantragen das sind 133 euro im Monat wenn der Vater nicht zahlen kann. Kindergeld 184 Euro und Elterngeld stehen einem zu. Kommt natürlich auch auf das Einkommen an ( wenn man Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat)d.h bei keinem Einkommen 300 euro Elterngeld+Hartz4, bei Erwerbseinkommen ca 67% des Nettogehalts.
War jetzt bissl viel aber wenn was nicht klar ist frag einfach nochmal.
Liebe Grüße

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