März 2017 Mamis

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Geschrieben von sarahT am 17.01.2018, 10:57 Uhr

Was nach Elterngeld

Liebe Aylin,
du hast tatsächich nur Anspruch auf Alg, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Und selbst dann ja nur auf zwei drittel deiner Ausbildungsvergütung. Ich weiß ja nicht, ob euch das dann wirklich weiter hilft.
Je nachdem wieviel dein Mann verdient könnt ihr Alg II, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beantragen. Hängt aber auch von eurer Miete und dem Mietspiegel in eurer Stadt zusammen. Um das zu berechnen gibt es Rechner im Internet. Es gibt aber bestimmt auch Beratungsstellen von Diakonie oder Caritas, die dir da weiterhelfen können.
Alternativ, könntest du dir vorstellen wenigstens ein paar Stunden arbeiten zzu gehen? Vielleicht nen 450€ Job? Könnte Oma oder so aufpassen? Ansonsten bin ich ja auch Fan von Tagesmüttern. Meine Kinder gingen alle, der Kleine geht sogar schon, zu einer und wir sind damit super gefahren bisher.
Wenn du da noch Fragen hast, darfst du mich gerne anschreiben.
Liebe Grüße

 
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