Dezember 2012 Mamis

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Geschrieben von El-li am 04.07.2012, 16:31 Uhr

Wann hast Du Deine Kündigung erhalten?

Schleich mich mal aus dem Novemberbus ein.

Wann hast Du Deine Kündigung erhalten? Wenn Du zu diesem Zeitpunkt bereits schwanger gewesen bist, musst Du ab Kündigung spätestens bei Ablauf von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, und dem Arbeitgeber unverzüglich von der Schwangerschaft unterrichten, da die Kündigung unwirksam ist. Wenn Du die Frist versäumt hast, ist die Kündigung leider gültig. Der AG kann Dich lediglich nicht ohne weiteres kündigen, wenn er von Deiner Schwangerschaft bei Kündigung wusste.

Viele Grüße und wieder rausschleich...

 
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