Juni 2012 Mamis

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Geschrieben von Kimmy07 am 01.08.2013, 21:57 Uhr

Von der Schweiz nach Deutschland

Gute Frage. Also, es ist eine kantonale Leistung. Sie wird immer mit dem Gehalt überwiesen, hmm.
Ich habe das dazu gefunden:

Familienzulagen

Nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG; in Kraft seit dem 1.1.2009) werden in allen Kantonen mindestens die folgenden Zulagen pro Kind und Monat ausgerichtet:
eine Kinderzulage von 200 Franken für Kinder bis 16 Jahren
eine Ausbildungszulage von 250 Franken für Kinder von 16 bis 25 Jahren.
Anspruch auf Familienzulagen haben alle Arbeitnehmenden und, seit dem 1.1.2013, auch alle Selbstständigerwerbenden, sowie die Nichterwerbstätigen mit bescheidenen Einkommen. Für die Beschäftigten in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung.

Quelle: http://www.bsv.admin.ch/themen/zulagen/00059/index.html?lang=de

 
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