Juni Mamis

Forum Juni Mamis 2012

Von der Schweiz nach Deutschland

Thema: Von der Schweiz nach Deutschland

Bekommt man für sein Kind, welches in der Schweiz geboren wurde kein Kindergeld, wenn man wieder nach Deutschland zurück geht? Hier waren doch auch 2 Schweizerinnen unter uns, ja? Vielleicht könnt ihr mich mal aufklären?! LG

von rodami am 01.08.2013, 18:55



Antwort auf Beitrag von rodami

Doch. Du brauchst aber die Abmeldebestätigung vom Arbeitgeber der das bis dahin ausgezahlt hat. Frag mal Katharina, die weiss es vielleicht noch besser. Oder hier gucken: http://www.hallo-schweiz.ch/ Liebe Grüsse vom schweizer Nationalfeiertag!

von Kimmy07 am 01.08.2013, 19:21



Antwort auf Beitrag von Kimmy07

Wenn eine Frau nicht berufstätig war, bekommt diese dann kein Kindergeld?

von rodami am 01.08.2013, 20:32



Antwort auf Beitrag von rodami

Gute Frage. Also, es ist eine kantonale Leistung. Sie wird immer mit dem Gehalt überwiesen, hmm. Ich habe das dazu gefunden: Familienzulagen Nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG; in Kraft seit dem 1.1.2009) werden in allen Kantonen mindestens die folgenden Zulagen pro Kind und Monat ausgerichtet: eine Kinderzulage von 200 Franken für Kinder bis 16 Jahren eine Ausbildungszulage von 250 Franken für Kinder von 16 bis 25 Jahren. Anspruch auf Familienzulagen haben alle Arbeitnehmenden und, seit dem 1.1.2013, auch alle Selbstständigerwerbenden, sowie die Nichterwerbstätigen mit bescheidenen Einkommen. Für die Beschäftigten in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung. Quelle: http://www.bsv.admin.ch/themen/zulagen/00059/index.html?lang=de

von Kimmy07 am 01.08.2013, 21:57



Antwort auf Beitrag von rodami

Hallo Du! Bin zwar Schweizerin, aber kann dir leider nichts dazu sagen. Wohne in Deutschland und weiss nicht, wie das in der Schweiz läuft. Sorry!

von katharin2 am 02.08.2013, 15:01



Antwort auf Beitrag von rodami

Danke für eure Antworten! Schönes Wochenende!

von rodami am 02.08.2013, 20:05



Antwort auf Beitrag von rodami

...in Deutschland bekommt man fuer sein Kind Kindergeld, sobald der Wohnsitz in D ist. Unsere Kinder sind alle in Neuseeland geboren, aber seitdem D unser Hauptwohnsitz ist bekommen wir fuer alle Kindergeld. Das Kindergeld wird in D unabhaengig vom Einkommen gezahlt und als eigener Betrag ueberwiesen. LG

von kiwimeiki am 07.08.2013, 14:52



Antwort auf Beitrag von kiwimeiki

Danke! LG

von rodami am 08.08.2013, 19:05