rodami
Bekommt man für sein Kind, welches in der Schweiz geboren wurde kein Kindergeld, wenn man wieder nach Deutschland zurück geht? Hier waren doch auch 2 Schweizerinnen unter uns, ja? Vielleicht könnt ihr mich mal aufklären?! LG
Doch. Du brauchst aber die Abmeldebestätigung vom Arbeitgeber der das bis dahin ausgezahlt hat. Frag mal Katharina, die weiss es vielleicht noch besser. Oder hier gucken: http://www.hallo-schweiz.ch/ Liebe Grüsse vom schweizer Nationalfeiertag!
Wenn eine Frau nicht berufstätig war, bekommt diese dann kein Kindergeld?
Gute Frage. Also, es ist eine kantonale Leistung. Sie wird immer mit dem Gehalt überwiesen, hmm. Ich habe das dazu gefunden: Familienzulagen Nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG; in Kraft seit dem 1.1.2009) werden in allen Kantonen mindestens die folgenden Zulagen pro Kind und Monat ausgerichtet: eine Kinderzulage von 200 Franken für Kinder bis 16 Jahren eine Ausbildungszulage von 250 Franken für Kinder von 16 bis 25 Jahren. Anspruch auf Familienzulagen haben alle Arbeitnehmenden und, seit dem 1.1.2013, auch alle Selbstständigerwerbenden, sowie die Nichterwerbstätigen mit bescheidenen Einkommen. Für die Beschäftigten in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung. Quelle: http://www.bsv.admin.ch/themen/zulagen/00059/index.html?lang=de
Hallo Du!
Bin zwar Schweizerin, aber kann dir leider nichts dazu sagen. Wohne in Deutschland und weiss nicht, wie das in der Schweiz läuft. Sorry!
Danke für eure Antworten! Schönes Wochenende!
...in Deutschland bekommt man fuer sein Kind Kindergeld, sobald der Wohnsitz in D ist. Unsere Kinder sind alle in Neuseeland geboren, aber seitdem D unser Hauptwohnsitz ist bekommen wir fuer alle Kindergeld. Das Kindergeld wird in D unabhaengig vom Einkommen gezahlt und als eigener Betrag ueberwiesen. LG
Danke! LG